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Mark Benecke

Der letzte Vampir

Das Ganze begann recht harmlos, als die Dorfbewohner von Marotinul de Sus am Weihnachtstag 2003 ihren ehemaligen Lehrer Petre Toma begruben. Man vermutet heute, dass er an Krebs verstorben ist; doch da Toma 76 Jahre alt geworden war, wunderte sich niemand über seinen Tod. Darum gab es auch keine Untersuchung, die Aufschluss über die genaue Todesursache hätte geben können. Wie gesagt, es vermutete niemand etwas Unnatürliches oder gar einen Mord.

Schon wenige Tage nach der Beerdigung erschien den Mitgliedern der Familie von Gheorge Marinescu der vampirische Geist des toten Lehrers. Auf Nachfrage räumten die Marinescus allerdings ein, dass sie die Gestalt des Vampirs nicht genau erkannt hätten. Doch trotz dieser Unsicherheit bestätigte sich bald, dass es sich beim toten Toma sehr wohl um einen strigoi (Hexer) handeln musste, weil die ganze Familie krank wurde. Das Erkranken ist ganz typisch, wenn ein rumänischer Nachzehrer jemanden heimsucht; dieses Wissen war auch in Marinescus Familie von Generation zu Generation weitergegeben worden. „Selbstverständlich wissen alle Mitglieder meiner Familie, woran man Moroi (Untote) erkennen kann“, erklärte Gheorge.

Allerdings handeln Vampire nicht immer – wie es hier geschah – aus Bosheit. In einem anderen Fall wenige Jahre zuvor war ein Junge gestorben. Auch seine Familie wurde nun schwer krank, dies leuchtete aber allen Beteiligten ein: Er liebte seine Eltern und Geschwister so sehr, dass er sie zu sich ins Grab holen wollte. Wenn der Junge schon nicht zu den Lebenden zurückkehren konnte, dann sollten sie eben ins Reich der (Un-)Toten hinabsteigen. Der Junge handelte also aus überufernder Liebe, nicht aus Hass.

„Wie dem auch sei, in unserem Fall musste ich schnell handeln“, berichtete Gheorge Marinescu. „Wenn wir nichts getan hätten, wären meine Gattin, mein Sohn, meine Schwiegertochter und ich gestorben. Es ist ja nicht so, als hätte ich so etwas noch nie gesehen.“

Im Juli 2004, als die Erkrankung seiner Familie immer weiter fortschritt, trommelte Marinescu fünf – teils entferntere – Verwandte zusammen. Sie enterdigten Toma, zogen die in einem blauen Herrenhemd und schwarzer Schäferkappe gut gekleidete Leiche an eine Wegkreuzung (Symbol des christlichen Kreuzes), schnitten das Herz heraus, äscherten es ein und nahmen es zu sich. Das hört sich schlimmer an, als es ist: Die Aufnahmen zeigen eine durch Vertrocknung und Kälte gut erhaltene Leiche, sodass man davon ausgehen kann, dass das Herz nicht völlig ungenießbar gewesen wäre, auch wenn die sechs Verschwörer es nicht zuvor verbrannt hätten.

„Als wir ihn aus dem Grab zogen“, berichtete Marinescu über den vampirisierten Lehrer,

war sein Mund blutbeschmiert. Er stöhnte, als wir seinen Brustkorb mit der Sense aufschnitten und das Herz herausnahmen. Wir äscherten das Herz ein, lösten die Asche in Wasser auf und gaben davon allen zu trinken, die krank geworden waren. Sofort ging es ihnen besser – als ob jemand allen Schmerz und alles Siechen von ihnen genommen hätte.

Das Ritual, nach dem wir vorgingen, ist jahrhundertealt.

Kein Mensch konnte sich vorstellen, dass das verboten sein sollte. Wir dachten ganz im Gegenteil, wir würden etwas Gutes tun, weil der Geist von Petre uns doch verfolgte und uns um ein Haar getötet hätte. Er war schließlich extra deswegen von den Toten zurückgekehrt! - Jetzt geht es uns jedenfalls allen besser.

Auch viele andere Dorfmitglieder konnten die Aufregung nicht verstehen, nachdem die Tochter des Toten, die in einer größeren Stadt lebt, zur Polizei gegangen war und die Totenruhestörer angezeigt hatte. „Es war vollkommen richtig, dass die sechs Männer der Leiche das Herz entnommen haben“, erklärte beispielsweise Paula Diaconu. „Alle Dorfbewohner waren in Gefahr, und wir wissen nun einmal, wie man die bösen Geister der Toten bekämpft.“ Kein Wunder also, dass gelegentlich Herzen entnommen werden müssen; das bestätigt auch Domnica Branusci:

Das passiert öfter. Normalerweise macht man aber nicht so ein Theater und verständigt sich mit allen Beteiligten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es genügt notfalls auch, die Asche in ein Glas Wasser zu streuen und der erkrankten Person einfach so zu verabreichen. Auch wenn er gar nichts von der Asche weiß, wird der Kranke immer gesund.

Einzig die Polizei freute sich darüber, dass endlich einmal jemand Anzeige erstattet hatte. „Wir wissen natürlich, was die Dorfbewohner so treiben, aber bisher konnten wir nichts machen.“ Um ein Exempel zu statuieren, griff das Gericht durch: Alle sechs Grabschänder wurden im Januar 2005 wegen Störung der Totenruhe zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Einlassung, dass es sich bloß um Notwehr „gegen einen bekannten Nachzehrer“ gehandelt habe, wollte das Gericht nicht gelten lassen.

Wer die Auffassung des rumänischen Gerichts teilt, stimmt wohl mit dem Juristen Otto Steiner überein, der schon 1956 geschrieben hatte:

Nach mündlichen und brieflichen Berichten treibt im östlichen Mitteleuropa der Vampirwahn auch heute noch ebenso stark wie früher sein abscheuliches Unwesen. Hoffen wir, dass Deutschland verschont bleibt!

Die rechtlichen Probleme haben sich dabei in den vergangenen Jahrhunderten kaum geändert – ein Untoter ist eben weder ein Mensch noch eine Sache, sodass man im Grunde nur gegen die Grabstätte oder den Friedhof eine Straftat begehen kann. Sollte aber ein strenger Richter die Verhandlung führen und wie in Rumänien eine Haftstrafe in Aussicht stehen, so gibt es nur noch einen Ausweg, den sogar Steiner zwar unwillig, aber doch immerhin erwägt, nämlich die Ausflucht, man habe das Unrecht wegen einer seelischen Störung nicht erkennen können:

Hoffentlich bleiben wir für alle Zeit von Vampirwahnwitzigen verschont. Sollte das aber nicht der Fall sein, so werden sie vor Gericht nicht mehr ohne Weiteres mit den Einwänden Gehör finden, sie hätten die Tat nicht als beschimpfend erkannt, sie hätten im Glauben an die Existenz von Vampiren in der Absicht gehandelt, einem geliebten Toten die ewige Ruhe zu verschaffen, nebenbei auch in dem berechtigten Selbstschutz, sich und ihre Angehörigen vor dem Vampir zu retten. Die Täter werden Rechenschaft darüber abzugeben haben, wie sie zu diesen Meinungen gekommen sind.

Heute, in der Zeit der erwachten und gestärkten Vernunft und bei der Erkenntnis der Pflicht zur Heilighaltung der Würde der Toten und ihrer Ruhestätte, werden sie, wenn sie als vernünftige Menschen erscheinen wollen, nicht mit Erfolg in Abrede stellen können, dass das Abschneiden des Kopfes einer Leiche und das Aufwühlen der Beisetzungsstätte zu einem solchen Zwecke ein schwer beschimpfendes Gepräge hat. Jeder Mensch weiß das heute oder muss es wissen, und den Vampirjägern wird der ihnen obliegende Nachweis, aus einem unverschuldeten Irrtum das alles nicht gewusst zu haben, nicht gelingen, und sie müssen daher wegen vorsätzlicher Tat bestraft werden.

Auch Angst und Furcht vor einem Vampir vermögen vor dem Gesetz ihr Handeln nicht zu rechtfertigen. Wenn ein solcher Täter sich vor Gericht aber nicht als vernünftiger Mensch, sondern als unfähig erweisen sollte, das Unerlaubte und das Beschimpfende seiner Tat einzusehen, dann bleibt als Bestimmung des Strafgesetzbuches, auf die er sich berufen kann, nur der Paragraf 51 (heute § 20/21 StGB: Schuldunfahigkeit; M. B.). Ein Vampirwahnwitziger, der nicht fähig ist, das Unerlaubte seines Tuns einzusehen, befindet sich im Reich einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit.

Wenn man bedenkt, wie viele Menschen Mitglied einer Kirche sind, „nur um auf Nummer sicher zu gehen“, wie viele Schutzengel-Figürchen in den letzten Jahren verkauft wurden, und wenn man weiß, dass Menschen sich immer noch durch Wunderheiler am Telefon gesund sprechen lassen und beim Anblick eines Schornsteinfegers ihren Blusen- oder Hemdenknopf drehen – dann fragt man sich doch, wie viel Wahnwitz nicht im Alltag und in den Köpfen von uns allen steckt und ob man Vampirjäger deswegen nicht einfach streng ermahnen, letztlich aber von dannen ziehen lassen sollte.


Vampire unter uns!

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