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c) Komponenten eines internen Kontrollsystems

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Hinsichtlich des Aufbaus des IKS greift der IDW PS 261 n.F. auf die fünf Komponenten des COSO I-Modells Kontrollumfeld, Risikobeurteilungen, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung zurück.[27]

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Das Kontrollumfeld ist der Rahmen für die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des IKS und wird maßgeblich durch die Grundeinstellungen, das Problembewusstsein und das Verhalten des Managements geprägt. Dadurch, dass das Kontrollumfeld das Kontrollbewusstsein der Mitarbeiter von Unternehmen stark beeinflusst, stellt ein günstiges Kontrollumfeld die notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems dar.[28]

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Da Unternehmen beispielsweise finanziellen, rechtlichen, leistungswirtschaftlichen oder strategischen Risiken ausgesetzt sind, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können, sind Risikobeurteilungen durchzuführen. Dabei stellt die Identifizierung und Analyse der unternehmensspezifischen Risiken die Grundlage für den Umgang der Unternehmensleitung mit den Risiken dar.[29]

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Unter Kontrollaktivitäten werden gem. IDW PS 261 n.F. die Grundsätze und Verfahren verstanden, welche die Durchsetzung der Entscheidungen des Managements sicherstellen sollen.[30]

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Das Element Information und Kommunikation dient der Einholung, Aufbereitung und Weiterleitung der erforderlichen Informationen als Grundlage der unternehmerischen Entscheidungen sowie der Risikobeurteilung. Daneben wird die Information der Mitarbeiter über ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des IKS umfasst.[31]

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Die Komponente Überwachung beinhaltet die Überprüfung und Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS. Zudem soll im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Abstellung festgestellter Schwächen des IKS sichergestellt werden.[32]

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Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des IKS sind u.a. die Größe und Komplexität des Unternehmens, die Rechtsform und Organisation des Unternehmens, die Art, Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die Art und der Umfang der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften die maßgeblichen Einflussfaktoren. Je nach individuellen Gegebenheiten kann somit ein unterschiedlicher Grad der Formalisierung des IKS angemessen sein. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung liegt insoweit bei der Unternehmensleitung.[33]

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