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1. Vorbemerkung und Begriffsbestimmung

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Unter einem internen Kontrollsystem (IKS) wird grundsätzlich ein Überwachungs- und Kontrollsystem verstanden, welches Bestandteil einer jeden Unternehmensorganisation sein sollte.[1] Der weltweit anerkannte Best-Practice-Standard für interne Kontrollsysteme COSO I[2] definiert das interne Kontrollsystem als durch die Unternehmensführung, das Management und die Mitarbeiter ausgeführte Prozesse, die eine hinreichende Sicherheit im Hinblick auf das Erreichen der Unternehmensziele Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der operativen Geschäftstätigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensberichterstattung sowie Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften gewährleisten sollen.[3] Die weiteren in der nationalen Literatur existierenden Beschreibungen und Definitionen des IKS lehnen sich weitgehend an COSO I an und geben folglich ein einheitliches Bild wieder. Beispielsweise definiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)[4] in seinem Prüfungsstandard 261 n.F.[5] das interne Kontrollsystem als die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften gerichtet sind.[6]

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Einer anderen Definition folgend wird das IKS als ein Teilsystem des Systems zur Überwachung einer Unternehmung gesehen, welches sämtliche Mechanismen für die Kontrolle enthält. Als Aufgaben des IKS werden demnach die Sicherung und der Schutz des vorhandenen Vermögens vor Verlusten, die Erstellung genauer, aussagefähiger und zeitnaher Aufzeichnungen, die Verbesserung des betrieblichen Wirkungsgrades durch Auswertung von Aufzeichnungen und die Unterstützung der innerbetrieblichen Durchsetzung der Geschäftspolitik definiert. Grundprinzipien des IKS stellen die Funktionstrennung, die Existenz angemessener organisatorischer Regelungen sowie automatische Kontrollen dar.[7]

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Die dargelegten Definitionen zeigen, dass das IKS als ein Kontroll- und Überwachungssystem für sämtliche Funktionen und Bereiche des Unternehmens verstanden wird. Nachfolgend sollen der Aufbau und die Aufgaben eines internen Kontrollsystems anhand der Sollkonzepte COSO I und IDW PS 261 n.F. dargestellt werden.

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