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2.3 Rat – Gruppenprofil

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Der Rat der Europäischen Union ist die Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten der EU auf der Ebene der Ministerinnen und Minister. Jeweils in ihrer fachlichen Zusammensetzung beraten und entscheiden die Mitglieder des Rats über Vorschläge der Kommission für einen Rechtsakt. Dasselbe geschieht im Europäischen Parlament (EP). Auf diese Weise befinden sich Rat und EP (beide Legislative) in einem Mitentscheidungsverfahren. Beide Partner beschließen miteinander, vertreten aber jeweils unterschiedliche Interessen. Das EP vertritt die Bürgerinnen und Bürger direkt. Im Rat treffen die Interessen der Mitgliedstaaten aufeinander und werden gebündelt den Interessen des EP gegenübergestellt. Der Vorsitz im Rat wird abwechselnd von den Mitgliedern übernommen. Im Planspiel wird eine Person zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt. Die Sitzung beginnt mit einer kurzen Vorstellungsrunde, in der die Mitglieder ihre Position erläutern, ohne schon Forderungen zu stellen. Im Rat herrscht in der Regel ein freundlicher und kollegialer Umgangston. Die Kommission nimmt - wenn sie es einrichten kann - an den Sitzungen teil und hat auch Rederecht. Das Mitglied der Kommission sitzt dann neben der Präsidentin oder dem Präsidenten. Beschlüsse zur Änderung von Vorlagen werden im Rat im Mitentscheidungsverfahren in der Regel mit der qualifizierten Mehrheit gefasst.

Obwohl die gemeinsame Entwicklung von Infrastrukturen schon sehr lange gemeinsam in der EU gefördert werden, sind die Interessen der Mitgliedstaaten auch im Bereich High-Speed Internetausbau zum Teil sehr unterschiedlich. Wer ein eigenes Ziel verwirklichen will, muss einen Antrag auf eine Änderung stellen. Damit eine solche Änderung in eine Vorlage aufgenommen wird, muss eine qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht werden. Um eine Mehrheit zu bekommen, müssen Absprachen mit anderen Ratsmitgliedern getroffen werden. Dabei können Kompromisse zu einzelnen Fragen gefunden werden, es können aber auch ganz unterschiedliche Fragen miteinander verbunden werden, so dass man Unterstützung von Mitgliedern erhält, deren eigentliches Ziel ein anderes ist. Im Gegenzug sagt man seine eigene Unterstützung in anderen Fragen zu. Das EP wird allerdings in einem ähnlichen Prozess ebenfalls Änderungen beantragen. Wer sichergehen will, dass die eigenen Ziele erfolgreich verwirklicht werden können, sollte daher auch mit einzelnen Mitgliedern oder auch ganzen Fraktionen aus dem EP sprechen.

Wenn Sie einen Antrag auf Änderung der Gesetzesvorlage stellen wollen, sprechen Sie vorher mit genügend Mitgliedern des Rats, um eine Mehrheit zustande zu bekommen. Beantragen Sie nötigenfalls hierfür eine Sitzungsunterbrechung. Erst nachdem Sie sich der Mehrheit sicher sind, stellen Sie den Antrag, indem Sie zuerst die entsprechende Stelle in der Vorlage vorlesen und dann den eigenen Vorschlag. Die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident wird gleich darauf abstimmen lassen.


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