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2.2 Kommission – Gruppenprofil

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Die Europäische Kommission ist die ausführende Gewalt (Exekutive) in der Europäischen Union. Sie ist dem Wohl der Union als Ganzem verpflichtet und nur dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich. Als „Motor der Integration” hat die Europäische Kommission den Integrationsprozess seit Gründung der Europäischen Union und ihrer Vorgängerorganisationen entscheidend vorangetrieben. In der Europäischen Union hat ausschließlich die Kommission das Recht, ein Gesetz vorzuschlagen. Nur Sie kann dem Rat und dem Europäischen Parlament (beide Legislative) Vorschläge zur Weiterentwicklung der Politik der Europäischen Union unterbreiten. Umgekehrt können weder das Europäische Parlament noch der Rat von sich aus tätig werden. Sehen diese eine Handlungsnotwendigkeit in einem Politikfeld, so müssen sie die Kommission auffordern, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen. Damit hat die Kommission innerhalb der europäischen Institutionen einen besonderen Stellenwert.

Im Rechtsetzungsprozess laufen die Fäden immer wieder in der Kommission zusammen. Eine wichtige Funktion der Kommission besteht in der Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten im Rat oder zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Als sogenannte „Hüterin der Verträge” ist sie zudem für die Kontrolle der Einhaltung des EU-Rechts zuständig. Besteht der Verdacht, dass ein Mitgliedstaat gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, so kann die Kommission diesen vor dem Europäischen Gerichtshof anklagen.

Die Europäische Kommission setzt sich aus der Präsidentin/dem Präsidenten und derzeit 27 weiteren Kommissaren zusammen. Jedes Kommissionsmitglied ist jeweils für ein spezielles Politikfeld oder eine Koordinierung von verschiedenen Politikfeldern zuständig. Entscheidungen werden in der Kommission mit Mehrheit getroffen. In der Regel wird jedoch ein Konsens angestrebt, es wird also versucht, ohne Gegenstimmen zu beschließen. Ihre Amtszeit als Kommissar/in beträgt fünf Jahre und liegt jeweils zwischen zwei Wahlen zum Europäischen Parlament.

Sie wollen in der neuen Verordnung möglichst viele Ihrer Ziele umsetzen. Wichtig ist Ihnen vor allem die Festschreibung, dass die Kommission die letztendliche Kontrolle über die Gewährung staatlicher Hilfen für den Auf- und Ausbau des Breitbandnetzes behält. Nur die überstaatliche Kommissionskontrolle verhindert einen Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten, der niemandem hilft außer den großen Netzbetreibern, die die Staaten einfach untereinander ausspielen. Falls sich in den Beratungen zeigt, dass die Mitgliedstaaten im Rat oder eine Gruppe von Abgeordneten im Europäischen Parlament das Prinzip der Kommissionskontrolle von mitgliedstaatlichen Beihilfen nicht akzeptieren, werden Sie noch einen weiteren Artikel in die Verordnung aufnehmen müssen, der dieses Prinzip festschreibt. Sie können weder Rat noch EP dazu zwingen. Sie können aber versuchen sie zu überzeugen. Das EP kontrolliert die Kommission: Nur wenn die Kommission etwas zu bestimmen hat, kann das EP darauf Einfluss nehmen. Wenn die Mitgliedstaaten allein entscheiden, kann das EP keinen Einfluss ausüben. Im Rat gilt: Wenn die Mitgliedstaaten alleine entscheiden, können die anderen Mitgliedstaaten nicht wirklich sicher sein, dass die übrigen Mitgliedstaaten sich auch an die Regeln halten. Wenn die Kommission die Regeln kontrolliert kann jeder Mitgliedstaat sicher sein, dass sich auch alle anderen an die Regeln halten.

Bei der Kontrolle von Monopolen und marktbeherrschenden Stellungen von einzelnen Unternehmen ist die Kontrollfunktion der Kommission aus denselben Gründen wichtig. Wenn der Breitbandnetzausbau dazu führt, dass weniger Unternehmen in der EU oder in einzelnen Staaten die Preise festsetzen können, hat nur dieses Unternehmen was davon. Die Nutzer (egal ob Software-Unternehmen oder einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher) können nur auf die Preise einwirken, wenn sie zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln können. Diese Angebotsvielfalt muss durch die Kommission sichergestellt werden. Im Notfall muss sie einschreiten können. Diese Wettbewerbskontrolle durch die Kommission ist genauso wichtig wie ihre Beihilfekontrolle der Mitgliedstaaten. Reiche Mitgliedstaaten können sich einen scheinbaren Vorteil verschaffen indem sie einfach die eigenen Unternehmen so viel wie möglich fördern. Letztendlich versucht dies dann jeder Mitgliedstaat und die Unternehmen gehen einfach in den Staat, der am meisten bietet. Dieser Subventionswettlauf fördert die Kreativität der Unternehmen Staaten unter Druck zu setzen. An die Kunden brauchen die Unternehmen dann nicht mehr zu denken, sie verdienen ihr Geld ja beim Staat.

Die Kommission kann sowohl im EP als auch Rat darauf drängen, Änderung an der Vorlage zu beschließen, wenn diese Änderungen das Gesetz klarer machen.

Sie halten den Ansatz nicht für richtig, dass nur die entferntesten Regionen gefördert werden sollen. Die eigentliche Herausforderung in der Globalisierung ist doch, dass Europa mit Japan, USA und China mithalten muss. Das können nur die großen Unternehmen, die auch ordentlich in die Forschung investieren und kluge, junge Leute beschäftigen. Deshalb müssen diese Unternehmen so viel Förderung bekommen, wie irgendwie möglich. Wenn es dann wieder heißt, dann bekommen ja nur die sowieso reichen Mitgliedstaaten Geld und Möglichkeiten, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Es geht doch um ganz Europa. Wenn es keiner macht, ist Europa raus aus dem Spiel mit dem schnellen Internet!

Der europäische Binnenmarkt ist ein wahnsinnig erfolgreiches Projekt! Das klappt aber nur, wenn innerhalb des Binnenmarktes überall annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Deshalb muss das schnelle Internet überall gleichmäßig und eigentlich auch praktisch gleichzeitig realisiert werden. Solange die internationale Wettbewerbsfähigkeit hergestellt werden kann, muss innerhalb der EU die europäische Wirtschaftspolitik auch Ordnungspolitik sein. Keine Bevorzugung, keine Benachteiligung. Deshalb muss man nicht ganz auf Förderung verzichten, es kann aber eine kluge Höchstgrenze für die staatliche Förderung festgelegt werden, die möglichst niedrig ist.

Die Europäische Union hat jahrzehntelange Erfahrung in der Ko-Finanzierung von Beihilfen. Auch in der Förderung des schnellen Internets und des Zugangs dazu, sollte aus ihrer Sicht die EU immer mitfinanzieren. Zum Beispiel 50% EU, 50% Mitgliedstaat. Dann könnten auch die ärmeren Mitgliedstaaten zum Wohle aller in ihre Infrastruktur investieren. Außerdem würden die Ko-Finanzierung und die dazu gehörige EU-Kontrolle mit der richtigen Verwendung dazu beitragen, dass Korruption und Vetternwirtschaft nicht zunehmen.

Netze sind ein heikles Thema. Nicht umsonst gehören Autobahnen nicht einzelnen Unternehmen, sondern dem Staat. Nicht umsonst dürfen Energieunternehmen keine marktbeherrschenden Kartelle bilden und Preisabsprachen vornehmen. Es leidet sonst das kleine Unternehmen, das die Straßen benutzen muss. Es leiden die Konsumentinnen und Konsumenten, die nur ein Unternehmen „wählen“ können, das ihnen den Strom liefert. Dieses Prinzip gilt immer und überall. Eine neue Technologie bedeutet doch nicht, dass ökonomische Gesetze außer Kraft treten. Nein! Die netzbetreibenden Unternehmen haben eine Aufgabe: Die schnellen Netze und einen Breitbandzugang zu schaffen. Und am günstigsten geht das, wenn sie miteinander konkurrieren und so Qualität und Preise durch Angebot und Nachfrage entstehen.


In der Vorlage werden die Sätze und Wörter, die nicht gelten sollen, mit einem Stift gestrichen.


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