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Unerlaubte Fragen des Arbeitgebers

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Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen solche „unangenehmen“ Fragen gestellt werden ist äußerst gering. Dennoch möchte ich dieses Thema kurz ansprechen um Ihnen eine Übersicht über die Fragen zu geben, auf die Sie nicht antworten müssen.

Unerlaubte Fragen sind z.B.:

- Religiöser Hintergrund;*

- Politischer Hintergrund;*

- Schwangerschaften;*

- Aktuelle Vermögensverhältnisse (Ausnahme: Lohnpfändungen);

- Vorausgegangene Vorstrafen;*

- Detaillierte Familienverhältnisse bzw. Beziehungsauskünfte;

- Sexuelle Neigung;

- Zukünftige Familienplanung;

* müssen beantwortet werden wenn dies für die Arbeitsstelle relevant ist. Sehen Sie diese Fragen gelassen und bleiben Sie höflich. Daher können solche Fragen nicht allgemein als unerlaubt eingestuft werden.

Werden Sie z.B. nach Ihrer sexuellen Neigung, religiösen Hintergrund, Vermögensverhältnisse (nur Lohnpfändungen müssen erwähnt werden), politischen Einstellung, Vorstrafen, Daten von Angehörigen, Familienverhältnisse oder Beziehungen befragt, dann ist die Gegenfrage ob dies eine Voraussetzung für die Arbeitsstelle ist, durchaus berechtigt und legitim.

All diese Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig. Allerdings gibt es auch bestimmte geregelte Ausnahmen. Die politische Einstellung z.B. ist bei einer Bewerbung bei einer Partei oder Gewerkschaft natürlich von Bedeutung und in einem solchen Fall zulässig. Abhängig davon, für welche Position Sie sich bewerben, können die soeben genannten Punkte für den Arbeitgeber tatsächlich relevant sein und daher eine Nachfrage rechtfertigen.


Die jeweils aktuelle Rechtslage, welche Fragen als unerlaubt gelten, erfahren Sie bei den zuständigen Ämtern wie z.B. Arbeitsamt, Arbeiterkammer oder Gewerkschaften.

EMPFEHLUNG: Beantworten Sie auch diese Fragen bis zu einem bestimmten Punkt, auch wenn diese nicht wirklich berechtigt sind. Gegenfragen werden in vielen Fällen als kritisch und unangebracht eingestuft. Gehen Sie daher mit solchen Fragen gelassen um.

Können Sie mit Kritik umgehen?

Eine plausible und berechtigte Frage des Gesprächspartners. Die Antwort darauf sollte in jedem Fall ein „JA“ sein. Führen Sie die Antwort jedoch etwas detaillierter aus. Ein Beispiel: Ja, solange die Kritik berechtigt, sachlich und nicht persönlich wird. Konstruktive Kritik sehe ich als etwas sehr positives und bin dafür auch dankbar. Denn nur so kann ich mich ständig verändern und verbessern.

Ohne konstruktive Kritik können wir uns nicht verbessern und auch unser zukünftiges handeln nicht positiv verändern. Deshalb sehen Sie diese positive Form von Kritik nicht als Angriff auf Ihre Person, sondern vielmehr als nützlichen Hinweis dafür, um Ihre Handlungen und Verhaltensweisen zukünftig positiv verändern zu können.

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