Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II
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Описание книги

Die Konzeption: Dieser neue Klausurenkurs für den Schwerpunktbereich Arbeitsrecht ist aus mittlerweile neun Jahren Unterricht im Schwerpunktbereich Arbeit, Wirtschaft und Soziales an der Bucerius Law School in Hamburg hervorgegangen. Seiner Konzeption nach wendet es sich vor allem an Studenten, die sich im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Fach Arbeitsrecht vorbereiten. Bei den zehn Klausuren des vorliegenden Bandes handelt es sich ganz überwiegend um originale Examensklausuren (mit Ausnahme der Übungsklausuren 9 und 10). Aus diesem Grund sind sie zumeist nicht – wie reine Übungsklausuren – auf einen einzelnen arbeitsrechtlichen Themenkomplex beschränkt, sondern prüfen eine Mischung examensrelevanter Fragestellungen ab. Mit dem vorliegenden Band wird aber auch und vor allem das Anliegen verfolgt, den Studenten zur Vorbereitung auf das Examen Musterlösungen an die Hand zu geben, die den Formulierungsanforderungen im Examen entsprechen. Daher wurde jede einzelne Fall-Lösung so formuliert, wie es in einer originalen Examensklausur von den Bearbeitern erwartet wird. Wie diese Erwartungen aussehen und welche Techniken bei der Abfassung eines Gutachtens zu berücksichtigen sind, ist Gegenstand eines separaten, einführenden Teils zur Anfertigung einer Klausur. Um gleichzeitig auch Hinweise zum Prüfungsaufbau sowie über den Fall hinausgehendes Wissen vermitteln zu können, wurden entsprechende Ergänzungen in die Musterlösungen integriert und jeweils und vom übrigen Text optisch abgesetzt.

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Matthias Jacobs. Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

1. Teil Hinweise zur Klausuranfertigung

I. Äußere Form der Klausur

II. Typische Probleme und Klausurfehler – Tipps zu ihrer Vermeidung. 1. Grundlagen der sog. Gutachtentechnik

2. Tempora im Gutachten

3. Verwendung des Konjunktivs im Rahmen der Gutachtentechnik

4. Darstellung unproblematischer Punkte im Gutachten

5. Schwerpunktsetzung, Argumentationstiefe und Lösungsskizze

6. Umgang mit unbekannten Problemen

7. Zitiergenauigkeit

8. Verschiedenes

Anmerkungen

2. Teil Klausurfälle

Klausur 1 Das harte Musik-Business[1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Kündigungsschutzklage des A. A. Begründetheit der Kündigungsschutzklage

I. Wirksame Kündigungserklärung

II. Keine Fiktion

III. Wirksame Betriebsratsanhörung, § 102 I 3 BetrVG

1. Analogie zu § 102 I 3 BetrVG bei Fehlerhaftigkeit

2. Fehlerhaftigkeit wegen Angabe einer falschen Kündigungsfrist

3. Fehlerhaftigkeit wegen mangelhafter Besetzung

a) Mangelhafte Besetzung

b) Beachtlichkeit im Außenverhältnis

c) Sphärenabgrenzung

d) Ausnahme bei Kenntnis des Arbeitgebers

e) Zwischenergebnis

IV. Allgemeiner Kündigungsschutz / soziale Rechtfertigung

1. Anwendbarkeit

2. An sich geeigneter Kündigungsgrund

3. Negativprognose

4. Ultima-ratio-Grundsatz

a) Form der Abmahnung

b) Inhalt der Abmahnung

c) Generelle Erforderlichkeit der Abmahnung

d) Entbehrlichkeit der Abmahnung im vorliegenden Fall

V. Ergebnis

Hilfsgutachten

5. Interessenabwägung

a) Verteilung der Begründungslast in der Interessenabwägung

b) Zu berücksichtigende Umstände

V. Ergebnis des Hilfsgutachtens

Frage 2: Ersatz der Mietkosten. B. Anspruch auf Ersatz der Mietkosten

I. Voraussetzungen der betrieblichen Übung

1. Keine anderweitige Anspruchsgrundlage

2. Wiederholtes, gleichförmiges Verhalten

3. Kollektiver Bezug

4. Vorbehaltlose Leistung

5. Zwischenergebnis

II. Keine Formnichtigkeit

1. Einbeziehung in den Vertrag

2. Vorrangige Individualabrede

3. Unwirksamkeit nach § 307 I 1 BGB

a) Verstoß gegen § 307 II Nr. 1 BGB

b) Verstoß gegen § 307 I 2 BGB

4. Rechtsfolge

5. Zwischenergebnis

III. Keine gegenläufige betriebliche Übung

IV. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 2 Alles klar mit 1a![1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Ansprüche auf Abfindung

A. Anspruch auf Abfindung nach § 3 des Sozialplans (i.V.m. § 75 I BetrVG)

I. Anwendbarkeit

II. Erfüllung der Voraussetzungen aus dem Sozialplan

III. Unwirksamkeit der Beschränkung auf nicht klagende Arbeitnehmer

1. Überschreitung der Regelungsbefugnis

2. Verstoß gegen § 75 I BetrVG

a) Ungleichbehandlung

b) Keine Rechtfertigung

aa) Zulässigkeit als Milderung oder zur Befriedigung der Belegschaft

bb) Unzulässigkeit der Bereinigung von Streitigkeiten

cc) Zulässigkeit mit Blick auf § 1a KSchG

dd) Zwischenergebnis

3. Verstoß gegen § 612a BGB

a) Anwendbarkeit

b) Benachteiligung

c) Verhältnis zwischen Rechtsausübung und Nachteil

IV. Rechtsfolge der Teilunwirksamkeit von § 3 des Sozialplans

V. Ergebnis

B. Anspruch auf die Sonderprämie nach § 5 BV-O

I. Anwendbarkeit

II. Erfüllung der Voraussetzungen aus der Betriebsvereinbarung

III. Unwirksamkeit des Erfordernisses eines Klageverzichts

1. Verstoß gegen § 75 I BetrVG

a) Ungleichbehandlung

b) Keine Rechtfertigung

c) Zwischenergebnis

2. Verstoß gegen § 612a BGB

3. Keine unzulässige Umgehung

IV. Unangemessenheit der Frist zur Verzichtserklärung

V. Ergebnis

C. Ergebnis zu Frage 1

Frage 2: Erstattung der Schulungskosten. A. Erstattungsanspruch aus § 40 I BetrVG i.V.m. § 37 VI 1 BetrVG

I. Schulungsteilnahme als Betriebsratstätigkeit

1. Schulungsteilnahme als Betriebsratstätigkeit

2. Beschluss als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schulungsteilnahme. a) Vorliegen eines Betriebsratsbeschlusses

b) Erforderlichkeit eines vorhergehenden Beschlusses

3. Erforderlichkeit von Kenntnissen zu § 1a KSchG

II. Verhältnismäßigkeit des Kostenaufwands

1. Teilnahme von sieben der neun Mitglieder des Betriebsrats

2. Mehrtägige Schulung

3. Auswahl eines zu teuren Angebots?

III. Teleologische Reduktion für gewerkschaftliche Schulungen?

B. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 3 Ärger im Callcenter[1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Kündigungsschutzklage des A. A. Begründetheit der Klage des A

I. Arbeitsverhältnis zwischen A und der T-GmbH

1. Betrieb oder Betriebsteil

2. Zuordnung des Arbeitsverhältnisses des A

3. Identitätswahrender Übergang

4. Durch Rechtsgeschäft

5. Kein wirksamer Widerspruch. a) Form- und fristgerechter Widerspruch

b) Verwirkung des Widerspruchsrechts

aa) Umstands- und Zeitmoment

bb) Wirkung auch gegenüber der B-AG

II. Kündigungserklärung

III. Auslegung der Kündigungserklärung: Eintritt der Kündigungswirkung

1. Dauer der Frist

a) Erforderlichkeit eines Verstoßes gegen Primärrecht

b) Verstoß gegen europäisches Primärrecht

aa) Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts

bb) Eröffnung des Anwendungsbereichs des Verbots der Altersdiskriminierung

cc) Diskriminierung aufgrund des Alters

dd) Rechtfertigung

ee) Rechtsfolge

2. Lauf der Frist

3. Möglichkeit der Auslegung bzw. Umdeutung

IV. Keine Wirksamkeitsfiktion

V. Fehlende Anhörung oder fehlende Zustimmung des Betriebsrats

VI. Soziale Rechtfertigung

1. Kündigungsgrund

2. Sozialauswahl

B. Ergebnis

Frage 2: Kündigungsschutzklage der F. A. Begründetheit der Klage der F

I. Kündigungserklärung

II. Wirksamkeitsfiktion. 1. Lauf der Frist nach § 4 S. 1 KSchG

2. Hemmung nach § 4 S. 4 KSchG

B. Ergebnis

Frage 3: Anspruch auf Weihnachtsgeld. A. Anspruch der F auf Weihnachtsgeld

I. Voraussetzungen der betrieblichen Übung

II. Wegfall durch gegenläufige betriebliche Übung

B. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 4 Outsourcing und Videoüberwachung[1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Kündigungsschutzklagen. A. Begründetheit der Klage des D

I. Kündigungserklärung

II. Wirksamkeitsfiktion

III. Auslegung der Kündigungserklärung: Eintritt der Kündigungswirkung

1. Länge der Kündigungsfrist

2. Lauf der Frist

3. Möglichkeit der Auslegung oder Umdeutung

IV. Ergebnis

B. Begründetheit der Klage des A

I. Arbeitsverhältnis zwischen A und G

1. Betrieb oder Betriebsteil

2. Zuordnung des Arbeitsverhältnisses des A

3. Identitätswahrender Übergang durch Rechtsgeschäft

4. Kein wirksamer Widerspruch

5. Zwischenergebnis

II. Kündigungserklärung

III. Keine Wirksamkeitsfiktion

IV. Kein Verstoß gegen § 613a IV 1 BGB

V. Allgemeiner Kündigungsschutz

1. Anwendbarkeit

2. Kündigungsgrund

3. Sozialauswahl

a) Vergleichbare Arbeitnehmer

b) Soziale Auswahl

aa) Berücksichtigung des Widerspruchs zum Nachteil des A?

bb) Keine Berücksichtigung des Lebensalters wegen Verstoßes gegen das AGG?

(1) Anwendbarkeit des AGG: Bedeutung von § 2 IV AGG

(2) Rechtfertigung

cc) Unanwendbarkeit des Lebensalterkriteriums wegen Verstoßes gegen Primärrecht

VI. Ergebnis

Frage 2: Videoüberwachung im Betrieb

A. Zulässigkeit. I. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

II. Richtige Verfahrensart

III. Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Nürnberg

IV. Beteiligten-, Prozess- und Postulationsfähigkeit

V. Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis und Feststellungsinteresse

VI. Antragsbefugnis

VII. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Kein Überschreiten der Regelungsbefugnis

II. Verstoß gegen § 75 II 1 BetrVG

1. APR als Regelungsschranke

2. Eingriff

3. Rechtfertigung

a) Zweck, Eignung und Erforderlichkeit

b) Angemessenheit

4. Rechtsfolge der Teilnichtigkeit

C. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 5 Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht[1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Lohnanspruch des A. A. Anspruch des A auf Arbeitslohn i.H.v. 2.200,– EUR

I. Arbeitsverhältnis zwischen A und der M-GmbH

II. Geltung des TV-GDL für das Arbeitsverhältnis

1. Geltungsbereich

2. Beiderseitige Tarifgebundenheit

III. Keine Verdrängung durch den TV-EVG (Tarifpluralität)

1. Vorliegen einer Tarifpluralität

a) Mehrfache Tarifbindung der M-GmbH. aa) Bindung an den TV-GDL

bb) Bindung an den TV-EVG und Tariffähigkeit

(1) Unvollständigkeit

(2) Planwidrigkeit

cc) Zwischenergebnis

b) Tarifbindung auf Arbeitnehmerseite

c) Zwischenergebnis

2. Auflösung der Tarifpluralität im Wege der Rechtsfortbildung

a) Unvollständigkeit

b) Planwidrigkeit

aa) Einzelwertungen des Gesetzes und immanente Rechtsfortbildung

bb) Rechtsprinzipien und gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung

c) Grenzen der Rechtsfortbildung

3. Zwischenergebnis

B. Ergebnis

Frage 2: Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats. A. Rechtmäßigkeit der Zustimmungsverweigerung

I. Anwendbarkeit

II. Formelle Wirksamkeit, § 99 III BetrVG

III. Materielle Rechtmäßigkeit, § 99 II BetrVG

1. Personelle Einzelmaßnahme

2. Zustimmungsverweigerungsgrund

a) Geltungsbereich TV-EVG

b) Beiderseitige Tarifgebundenheit an den TV-EVG

c) Keine Verdrängung durch den TV-GDL

aa) Vorliegen einer Tarifkonkurrenz

(1) Geltungsbereich TV-GDL

(2) Tarifbindung der M-GmbH an den TV-GDL

(3) Tarifbindung des B an den TV-GDL

bb) Auflösung der Tarifkonkurrenz

3. Keine Ausnahme bei nachteiliger Zustimmungsverweigerung

B. Ergebnis

Frage 3: Entfristungsklage

A. Zulässigkeit. I. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten und Verfahrensart

II. Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Celle

III. Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit

IV. Feststellungsinteresse

V. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Arbeitsverhältnis

II. Wirksamkeit der Befristung

1. Keine Wirksamkeitsfiktion nach §§ 17 S. 1 TzBfG, 7 Hs. 1 KSchG

2. Schriftform, § 14 IV TzBfG

3. Zulässigkeit nach § 14 I, II TzBfG

a) Vertretungsbefristung, § 14 I 2 Nr. 3 TzBfG

b) Sachgrundlose Befristung, § 14 II TzBfG

aa) Kein Ausschluss

bb) Zulässige Höchstdauer, § 14 II 1 Hs. 2 TzBfG

cc) Vorbeschäftigungsverbot, § 14 II 2 TzBfG

(1) Unvollständigkeit

(2) Planwidrigkeit

(3) Grenze zum contra-legem-Judizieren

(4) Lückenschließung durch Analogie

c) Zwischenergebnis: Befristung zulässig

4. Kein Verstoß gegen § 307 I 2 BGB

C. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 6 Die Sprachschule[1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Lohnanspruch des A. A. Anspruch des A auf Arbeitslohn i.H.v. 2.700,– EUR

I. Arbeitsverhältnis zwischen A und der S-GmbH

II. Wirksamkeit des V-TV

III. Geltung des V-TV für das Arbeitsverhältnis

1. Geltung des V-TV nach § 4 I 1 TVG

a) Tarifgebundenheit

b) Zwischenergebnis

2. Nachwirkung des V-TV

3. Geltung des V-TV nach § 613a I 2 BGB

a) Keine vorrangige Geltung nach § 4 TVG

b) Vorliegen eines Betriebsübergangs

aa) Betrieb oder Betriebsteil

bb) Zuordnung des Arbeitsverhältnisses des A

cc) Identitätswahrender Übergang

dd) Durch Rechtsgeschäft

ee) Kein wirksamer Widerspruch

ff) Zwischenergebnis

c) Geltung des V-TV bei Betriebsübergang

aa) Tarifgebundenheit

bb) Geltungsbereich des V-TV

cc) Verdrängung des V-TV durch den F-TV

(1) Vorliegen einer Tarifkonkurrenz

(2) Rechtsfolge der Verdrängung

IV. Keine Verdrängung des V-TV. 1. Keine Ablösung durch die BV

a) Kein Überschreiten der Regelungsmacht

b) Kein Verstoß der BV gegen § 77 III 1 BetrVG

aa) Anwendbarkeit von § 77 III 1 BetrVG

bb) Keine Regelung durch Tarifvertrag

(1) Tarifverträge der GEW

(2) Originärer Geltungsbereich des V-TV

(3) Originärer Geltungsbereich des F-TV

(4) Geltung nach § 613a I 2 BGB

cc) Keine Tarifüblichkeit

c) Zulässigkeit der Überkreuzablösung

2. Keine Verdrängung durch den F-TV

a) Grundsätzliche Relevanz von Veränderungen nach Betriebsübergang

b) Wegfall des F-TV durch Kündigung

c) Beachtlichkeit der Kündigung des F-TV

d) Zwischenergebnis

3. Kein Vorrang der vertraglichen Lohnabrede

a) Dispositivität gem. § 613a I 4 Var. 1 BGB

b) Keine Änderungsvereinbarung

V. Inhalt des V-TV

B. Ergebnis

Frage 2: Ansprüche des B. A. Anspruch der B gegen die S-GmbH aus § 15 I 1 AGG

I. Anwendbarkeit des AGG

II. Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

III. Vertretenmüssen

IV. Rechtsfolge: Schadensersatz

1. Bewerbungskosten

2. Jahresgehalt

V. Ergebnis

B. Anspruch der B gegen die S-GmbH aus § 15 II 1 AGG

I. Anspruchsbegründung

II. Rechtsfolge: Entschädigung

III. Frist- und formgerechte Geltendmachung

IV. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 7 Krise in der Holzindustrie[1]

Anmerkungen

Gliederung

Lösung. Frage 1: Kündigung des A. A. Wirksamkeit der Kündigung

I. Kündigungserklärung

II. Keine Wirksamkeitsfiktion

III. Wahrung der Kündigungsfrist

IV. Keine Unwirksamkeit nach § 85 SGB IX i.V.m. § 134 BGB

V. Unwirksamkeit gem. § 613a IV 1 BGB

1. Vorliegen eines Betriebsübergangs

a) Betrieb

b) Übergang durch Rechtsgeschäft

c) Identitätswahrung

d) Zwischenergebnis

2. Kündigung wegen des Betriebsübergangs

VI. Unwirksamkeit gem. § 102 I 3 BetrVG

VII. Unwirksamkeit wegen mangelnder sozialer Rechtfertigung

1. Anwendbarkeit

2. Kündigungsgrund

a) Betriebliches Erfordernis

b) Dringlichkeit bzw. ultima-ratio-Prinzip

3. Sozialauswahl

B. Ergebnis

Frage 2: Rückzahlung von Lohn. A. Anspruch der U-GmbH gegen B aus § 812 I 1 Var. 1 BGB

I. Etwas erlangt

II. Durch Leistung

III. Ohne Rechtsgrund

1. Arbeitsverhältnis

2. Anwendbarkeit des E-TV

3. Keine Verdrängung durch den S-TV

a) Vorliegen einer Tarifkonkurrenz: Normative Geltung des S-TV

aa) Tariffähigkeit der U-GmbH

(1) Unvollständigkeit

(2) Planwidrigkeit

(3) Zwischenergebnis

bb) Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

(1) Anwendbarkeit des Rückwirkungsverbots

(2) Art der Rückwirkung

cc) Anwendbarkeit des S-TV

b) Auflösung der Tarifkonkurrenz

c) Zwischenergebnis

4. Keine Verdrängung durch Individualvereinbarung

IV. Rechtsfolge

V. Ergebnis

B. Anspruch der U-GmbH gegen B aus der Vereinbarung vom 1. November

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 8 Flashmob im Einzelhandel[1]

Anmerkungen

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung

A. Zulässigkeit. I. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

II. Richtige Verfahrensart

III. Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Berlin

IV. Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit

V. Feststellungsinteresse

VI. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Wirksame Kündigungserklärung

II. Keine Wirksamkeitsfiktion

III. Allgemeiner Kündigungsschutz / soziale Rechtfertigung

1. Anwendbarkeit

2. Bereichsausnahme nach § 25 KSchG

3. An sich geeigneter Kündigungsgrund

a) Abstrakt zulässige Arbeitskampfmaßnahme

aa) Keine schrankenlose Wahl der Kampfmittel

bb) Abstrakte Erforderlichkeit des Flashmobs als Arbeitskampfmittel

b) Führung durch eine tariffähige Partei

c) Kampf um ein tariflich regelbares Ziel

aa) Unvollständigkeit

bb) Planwidrigkeit

cc) Zwischenergebnis

d) Kein Verstoß gegen die Friedenspflicht

aa) Drittwirkung der Friedenspflicht aus dem V-TV

bb) Sachliche Reichweite der Friedenspflicht

e) Verhältnismäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahme

aa) Eignung

bb) Erforderlichkeit

cc) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

(1) Mitteilung des Kampfbeschlusses und Erkennbarkeit

(2) Angemessenheit im Einzelfall

f) Zwischenergebnis

3. Negativprognose

4. Ultima-ratio-Grundsatz

5. Interessenabwägung

6. Zwischenergebnis

IV. Kein Verstoß gegen § 612a BGB oder Art. 9 III 2 GG

C. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 9 Das Vorstellungsgespräch

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Arbeitsverhältnis der F. A. Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen F und G

I. Abschluss eines Arbeitsvertrages

II. Keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages wegen Anfechtung

1. Anwendbarkeit von § 142 I BGB

2. Anfechtungserklärung, § 143 BGB

3. Anfechtungsgrund nach § 123 I Alt. 1 BGB

a) Durch Ankreuzen von „nein“ bei Frage 17 im Fragebogen. aa) Täuschung, Kausalität und Arglist

bb) Widerrechtlichkeit der Täuschung

(1) Rechtswidrigkeit der Frage

(2) Lüge als erforderliche Verteidigungshandlung

(3) Zwischenergebnis

b) Durch unterlassene Aufklärung im Vorstellungsgespräch

4. Anfechtungsfrist, § 124 I BGB

5. Weiterer Anfechtungsgrund nach § 119 II BGB

6. Keine Unwirksamkeit der Anfechtung nach § 125 S. 1 BGB, § 623 BGB analog

a) Unvollständigkeit

b) Planwidrigkeit

7. Keine Unwirksamkeit der Anfechtung analog § 102 I 3 BetrVG

a) Unvollständigkeit

b) Planwidrigkeit

8. Kein Ausschluss der Anfechtung nach § 242 BGB

B. Rechtsfolge und Ergebnis

Frage 2: Lohnanspruch der F. A. Anspruch auf Arbeitsentgelt für Mai aus § 611 I BGB

I. Abschluss eines Arbeitsvertrages

II. Keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages wegen Anfechtung

1. Anwendbarkeit von § 142 I BGB

2. Anfechtungserklärung, § 143 BGB

3. Anfechtungsgrund nach § 123 I Alt. 1 BGB

a) Täuschung über die Schwangerschaft. aa) Täuschung, Kausalität, Arglist

bb) Widerrechtlichkeit der Täuschung

(1) Rechtswidrigkeit der Frage

(a) Benachteiligung

(b) Keine Rechtfertigung

(aa) Berücksichtigung des Beschäftigungsverbots aus § 4 I MuSchG

(bb) Berücksichtigung der Befristung auf 6 Monate

(c) Zwischenergebnis

(2) Zwischenergebnis

b) Täuschung über die Behinderung

aa) Benachteiligung

bb) Keine Rechtfertigung

cc) Zwischenergebnis

4. Anfechtungsfrist, § 124 I BGB

5. Weiterer Anfechtungsgrund nach § 119 II BGB

B. Rechtsfolge

C. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

Klausur 10 Pfingstdienstag

Gliederung und Schwerpunktsetzung

Lösung. Frage 1: Kündigungsschutzklage des N

A. Wirksamkeit als außerordentliche Kündigung. I. Schriftliche Kündigungserklärung, § 623 BGB

II. Keine Wirksamkeitsfiktion nach §§ 4 S. 1, 7 Hs. 1, 13 I 2 KSchG

III. Wichtiger Grund, § 626 I BGB

1. Keine Fiktion mangelnder Bedeutung nach § 626 II 1 u. 2 BGB

2. Vorliegen eines wichtigen Grundes

a) Wichtiger Grund „an sich“

aa) Pflichtverletzung

(1) Keine anderweitige Anspruchsgrundlage

(2) Wiederholtes, gleichförmiges Verhalten

(3) Kollektiver Bezug

(4) Vorbehaltlose Leistungserbringung

(5) Zwischenergebnis

bb) Erheblicher Verstoß

cc) Negativprognose

b) Zwischenergebnis

3. Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls

a) Ultima-ratio-Grundsatz und Verhältnismäßigkeit

b) Zwischenergebnis

4. Zwischenergebnis

B. Umdeutung, § 140 BGB

I. Wirksamkeit als ordentliche Kündigung. 1. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

2. Keine Wirksamkeitsfiktion

3. Allgemeiner Kündigungsschutz

a) Anwendbarkeit

aa) Betriebliche Anwendbarkeit, § 23 I 2, 3 Hs. 2 KSchG

bb) Persönliche und zeitliche Anwendbarkeit, §§ 1 I, 23 I 3 Hs. 2 KSchG

cc) Zwischenergebnis

b) Soziale Rechtfertigung

aa) Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht

bb) Negativprognose

cc) Ultima-ratio-Grundsatz

c) Zwischenergebnis

II. Keine Umdeutungsmöglichkeit

C. Ergebnis zu Frage 1

Frage 2: Lohnanspruch des N. A. Anspruch N gegen G auf anteilige Lohnzahlung

I. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

II. Entfallen nach § 326 I 1 Hs. 1 BGB („kein Lohn ohne Arbeit“)

1. Freiwerden des N nach § 275 I BGB

2. Keine Ausnahme nach § 326 II 1 Var. 1 BGB

3. Keine Ausnahme nach § 326 II 1 Var. 2 BGB

4. Keine Ausnahme nach § 615 S. 1 BGB

a) Grundproblem: Vorrang der Unmöglichkeit vor dem Annahmeverzug

b) Lösungsansätze[39] aa) Minderheitenauffassung: Leerlaufen von § 615 S. 1 BGB

bb) Rechtsprechung: Abstrahierungsformel

cc) Herrschende Literatur: Lehre von der sog. Annahmeunmöglichkeit

(1) Auslegung von § 615 S. 1 BGB

(2) Vorliegen von Annahmeverzug

(3) Zwischenergebnis

c) Zwischenergebnis

B. Ergebnis

Anmerkungen

Fragen zur Wiederholung

3. Teil Prüfungsschemata

Schema 1 Ordentliche Arbeitgeberkündigung

Schema 2 Außerordentliche Arbeitgeberkündigung

Schema 3 Betriebsübergang

Schema 4 Betriebliche Übung

Schema 5 Befristungs- und Bedingungskontrollklage

Schema 6 Anspruch aus Tarifvertrag

Schema 7 Rechtmäßigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme

Schema 8 Anspruch aus Betriebsvereinbarung

Schema 9 Anspruch aus § 15 I und II AGG

Schema 10 AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Schema 11 Zulässigkeit im Urteilsverfahren

Schema 12 Zulässigkeit im Beschlussverfahren

Sachverzeichnis

Register der Gesetzesverweise

AAG. Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) [1]

Anmerkungen

AEUV. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Anmerkungen

AGG. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [3]

Anmerkungen

ArbGG. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

ArbZG. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) [4]

Anmerkungen

AÜG. Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)

BBiG. Berufsbildungsgesetz (BBiG) [5]

Anmerkungen

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) [6]

Anmerkungen

BEEG. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) [7]

Anmerkungen

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [8]

Anmerkungen

BUrlG. Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz – BUrlG)

BZRG. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG)

BetrAVG. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)

BetrVG. Betriebsverfassungsgesetz

Anmerkungen

EStG. Einkommensteuergesetz (EStG)

GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbHG. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

HGB. Handelsgesetzbuch (HGB)

KSchG. Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

MuSchG. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG)

NachwG. Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) [13]

Anmerkungen

SGB III. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – [14]

Anmerkungen

SGB IV. Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV)

SGB IX. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – [15]

Anmerkungen

SGB VI. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –

Anmerkungen

TVG. Tarifvertragsgesetz (TVG)

TzBfG. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) [17][18]

Anmerkungen

VwGO. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

ZPO. Zivilprozessordnung (ZPO)

Anmerkungen

Отрывок из книги

Ein Fall- und Repetitionsbuch zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht

Prof. Dr. Matthias Jacobs Professor an der Bucerius Law School, Hamburg

.....

Falsche Beispiele:

„V führt an, dass A sehr schludrig gearbeitet hat. . . Insofern ist festzustellen, dass. . .“. „Laut Sachverhalt ist A lieber länger im Bett geblieben, als pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.“

.....

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