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Rückstellungen

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Gewitterwolken sind im Anmarsch! Sie wissen, dass Aufwendungen in den nächsten Geschäftsjahren auf Sie zukommen werden. Sie wissen, warum und in etwa, wie hoch sie sein werden – nur wissen Sie nicht genau, wann das Gewitter kommt, sprich wann die Auszahlung sein wird. In einigen dieser Fälle können Sie im Passivposten Rückstellungen hierfür etwas auf die hohe Kante legen.

Doch Vorsicht! Hier legt die Gesetzgebung die Regeln fest. Wäre dies nicht der Fall, könnten Sie prima die Steuern umgehen: Rückstellungen sind Aufwand und Aufwand mindert den Gewinn. Und die Steuerlast Ihres Unternehmens richtet sich nun mal nach dem Gewinn. Das heißt: je höher die Rückstellungen, desto niedriger der Gewinn.

Nach HGB müssen Rückstellungen bei

 ungewissen Verbindlichkeiten,

 drohenden Verlusten aus unsicheren Geschäften und

 unterlassener Instandhaltung, falls diese innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird,

zwingend gebildet werden. Bei allen anderen Sachverhalten sind sie hingegen laut HGB untersagt.

In Österreich werden die Rückstellungen in § 198 (8) UGB geregelt. In der Schweiz müssen Sie dazu OR 960e aufschlagen.

Rückstellungen dienen dazu, Aufwand oder drohenden Aufwand, der zwar innerhalb des Geschäftsjahrs entstanden ist, für den aber bis zum Bilanzstichtag noch keine Rechnung ins Haus geflattert ist, gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Man kann Rückstellungen in drei Arten unterscheiden:

 Verbindlichkeitsrückstellungen: Verpflichtungen gegenüber Dritten, das heißt, Ihr Unternehmen muss anderen etwas zahlen. Ein Beispiel hierfür wären drohende Schadensersatzansprüche.

 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen: Dazu zählen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, die im folgenden Jahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Jahr nachgeholt werden.

 Rückstellungen für drohende Verluste: Sie dürfen für unsichere Geschäfte Rückstellungen bilden, wenn Verluste drohen.

Alle Rückstellungen werden in der Buchhaltung im sogenannten Rückstellungsspiegel erfasst. Besorgen Sie sich einfach einmal aus der Buchhaltung den aktuellen Rückstellungsspiegel Ihres Unternehmens. So bekommen Sie einen Überblick, was im Unternehmen alles auf der hohen Kante landet.

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