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Die E-Bilanz in Österreich

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In Österreich gibt es die E-Bilanz seit 2006. Die elektronische Bilanzeinreichung ist in Österreich im Unterschied zur deutschen E-Bilanz jedoch nicht verpflichtend. Die Gliederung der E-Bilanz und der E-GuV basiert für Kapitalgesellschaften auf dem Unternehmensgesetzbuch, kurz UGB. Die Basis für die Bilanz bildet § 224 UGB; für die GuV ist es § 231 UGB. Zusätzlich zur E-Bilanz müssen Sie einen Anlagespiegel über die Entwicklung des Anlagevermögens erstellen und einen Anhang beifügen, in dem unter anderem verschiedene Bilanzpositionen erläutert werden.

Mittlere und große Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Lagebericht erstellen, der die Lage des Unternehmens beschreibt und Aussagen über die Zukunftsaussichten trifft.

Für Personengesellschaften, bei denen eine juristische Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist, gilt dasselbe.

Die E-Bilanz müssen Sie als XML-Datei an die Plattform FinanzOnline schicken und die frei gestaltbaren Bestandteile des Jahresabschlusses wie der Anhang und der Lagebericht als PDF-Datei übermitteln. Die Datei kann zuletzt auch mit der Funktion »Abfragen E-Bilanz« als PDF-Datei gespeichert werden.

Bilanzen erstellen und lesen für Dummies

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