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Internationaler Datenaustausch mit XBRL und ESEF

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Die Taxonomie besitzt in einer wirtschaftlich verflochtenen Welt noch eine weitere Funktion: Jahresabschlüsse können über entsprechende Taxonomien zwischen Unternehmen, Banken, Börsenaufsichten, aber auch zwischen nationalen Finanzbehörden ausgetauscht werden. Und dies unabhängig davon, ob sie nach US-GAAP, deutschem HGB, IFRS, UGB oder dem schweizerischen Obligationenrecht erstellt wurden. Möglich macht dies das einheitliche Datenformat mit dem unaussprechlichen Namen XBRL.

Da der internationale Datenaustausch immer mehr an Bedeutung gewinnt, verlangt die US-Börsenaufsicht SEC die Geschäftsberichte zwingend in diesem Format. International agierende Konzerne, die auch an der US-Börse notiert sind, müssen ihre Jahresabschlüsse also auf jeden Fall im XBRL-Format zur Verfügung stellen.

Für den Datenaustausch wurden in den Taxonomien Mussfelder definiert, die einen Vergleich auf internationaler Ebene ermöglichen. Darüber hinaus wurden diese Felder auch inhaltlich beschrieben, damit jeder auch einigermaßen dasselbe darunter versteht.

Taxonomien auf Basis von XBRL werden heute bereits in vielen Ländern verwendet, zum Beispiel müssen die Jahresabschlüsse in Italien und Großbritannien seit einigen Jahren im XBRL-Format an die Finanzverwaltungen übermittelt werden.

Möchten Sie noch mehr Vier-Buchstaben-Abkürzungen? Die Verordnung 2018/815 der EU-Kommission verlangt seit dem Geschäftsjahr 2020 von kapitalmarktorientierten Unternehmen Jahresabschlüsse, die dem »European Single Electronic Format«, ESEF, entsprechen. ESEF basiert auf XBRL, genauer gesagt auf dem sogenannten »Inline-XBRL«. Aufgrund der Coronakrise wurde die Einführung auf das Jahr 2022 verschoben.

Auch in Asien wird auf den XBRL-Standard gesetzt. In Singapur müssen viele Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im XBRL-Format an die Finanzbehörden übermitteln. In Südkorea sind alle börsennotierten Unternehmen bereits seit 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse so bereitzustellen.

Vielleicht wird ja auf diesem Wege eines Tages eine gewisse Vereinheitlichung der Rechnungslegung erreicht, um die Unterschiede zwischen US-GAAP, IFRS, HGB, UGB und dem Obligationenrecht etwas zu verringern.

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