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Von Aufwendungen, Erträgen, Kosten und Leistungen

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Nachdem wir Sie eben schon grob mit den vier Begriffen bekannt gemacht haben, stellen wir sie Ihnen nun noch etwas näher vor.

 Aufwendungen und Erträge gehören zum externen Rechnungswesen und münden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Die beiden Größen umfassen alles, was dem Unternehmen an Werten zu- und abfließt. Sie entscheiden also, wie der Gewinn in einem bestimmten Zeitraum ausfallen wird. Und das muss nicht unbedingt mit den Produkten und dem eigentlichen Zweck des Unternehmens zu tun haben. Aufwand ist beispielsweise auch die Spende an den lokalen Kinderchor, was in der Regel überhaupt nichts mit der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens zu tun haben dürfte.

Wichtig ist hierbei, dass die Aufwendungen und Erträge auch der Abrechnungsperiode zugeschrieben werden, in der sie verursacht wurden. Das nennt man auch Periodengerechtigkeit. Wenn die Kunden Ihrer Bäckerei Ende Dezember anschreiben lassen und Sie das Geld erst im Januar des folgenden Jahres bekommen, werden die Erträge dennoch dem alten Jahr zugeschrieben, denn dort wurden sie ja verursacht. Wann letztendlich die Zahlung erfolgt, spielt bei Aufwendungen und Erträgen keine Rolle.

 Kosten und Leistungen beziehen sich auf den eigentlichen Betriebszweck, das heißt auf die hergestellten Produkte des Unternehmens im betrachteten Zeitraum, zum Beispiel die Erdbeersahnetorte der Konditorei. Kosten und Leistungen sind somit durch den Betriebszweck verursachte Aufwendungen beziehungsweise Erträge.

Kosten sind nichts anderes als das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen erstellen. Leistungen sind das Gegenteil, nämlich das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen. Um die Kosten und Leistungen zu bestimmen, braucht man zwei Angaben: die Menge und den dazugehörigen Preis. Die Menge kann bei Rohstoffen beispielsweise in verbrauchten Stückzahlen, Kilogramm oder Liter ausgedrückt werden. Bei Maschinenlaufzeiten rechnet man meist mit Stunden. Multipliziert man diese Mengen mit den dazugehörigen Preisen (oder Stundensätzen), erhält man die jeweiligen Kosten.

Zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits bestehen also unmittelbare Verbindungen. Für Kosten und Aufwendungen etwa gilt:

 Viele Aufwendungen sind zugleich auch Kosten. Und zwar die, die mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch Grundkosten.

 Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie eben die besagte Spende der Bäckerei an den Kinderchor oder deren Kauf von Optionsscheinen, nennt man neutrale Aufwendungen.

Neben Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, den sogenannten betriebsfremden Aufwendungen, fließen auch Aufwendungen aus anderen Abrechnungszeiträumen in das Töpfchen der neutralen Aufwendungen. Die nennt man periodenfremde Aufwendungen. Beispiele hierfür wären etwa Steuernachzahlungen für Vorjahre oder Mietvorauszahlungen für die nächsten fünf Jahre. Außerdem sind auch außerordentliche Aufwendungen sowie sonstige neutrale Aufwendungen per Definition neutral.

 Kosten, die keinen Aufwand darstellen, heißen hingegen Zusatzkosten. Das sind in der Regel kalkulatorische Größen wie zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn.

 Aufwendungen, die zwar Kosten sind, jedoch in beiden Rechenwelten mit unterschiedlichen Werten angesetzt werden, sind sogenannte Anderskosten. So können Abschreibungen in der Kostenrechnung mit anderen Beträgen angesetzt werden als mit den gesetzlich zulässigen Werten aus der Finanzbuchhaltung.

Um einer etwaigen Verwirrung aufgrund der vielen Begrifflichkeiten entgegenzuwirken, fasst Abbildung 2.1 das Ganze noch mal zusammen.


Abbildung 2.1: Aufwendungen und Kosten

Analog gilt die ganze Systematik auch für Leistungen und Erträge:

 Viele Erträge sind zugleich auch Leistungen. Und zwar die, die mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch Grundleistungen.

 Erträge, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie die Gewinne, die die Bäckerei durch den Verkauf von Optionsscheinen erzielt, nennt man neutrale Erträge.

Neben den betriebsfremden Erträgen zählen auch Erträge aus anderen Abrechnungszeiträumen, die periodenfremden Erträge, zu den neutralen Erträgen. Ein Beispiel hierfür wären Steuerrückerstattungen aus Vorjahren. Außerdem sind auch sogenannte außerordentliche Erträge und sonstige neutrale Erträge per Definition neutral.

 Leistungen, die keine Erträge sind, heißen – Sie ahnen es schon – Zusatzleistungen. Ein Beispiel hierfür wären die täglichen Gratisbrötchen für die Angestellten Ihrer Bäckerei.

 Leistungen, die Erträge sind, jedoch in anderer Höhe, heißen Andersleistungen.

Abbildung 2.2 fasst das alles nochmals zusammen.


Abbildung 2.2: Erträge und Leistungen

Neben den Aufwendungen, Erträgen, Kosten und Leistungen gibt es auch die Begriffe Einzahlungen, Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben. Einzahlungen entstehen, wenn Sie Bargeld, Schecks oder Überweisungen auf Ihr Girokonto erhalten; Ihre liquiden Mittel erhöhen sich. Bei Auszahlungen verringert sich Ihre Liquidität. Einnahmen umfassen alle Einzahlungen und zusätzlich auch alles, was Ihr Geldvermögen erhöht; das sind Forderungszuwächse und Schuldenabnahmen. Bei den Ausgaben ist es andersherum. Alle acht Begriffe werden im Buch Kosten- und Leistungsrechnung für Dummies ausführlich erklärt.

Bilanzen erstellen und lesen für Dummies

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