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Wohnmobil-Ausleihe unter Freunden

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Auch wenn die Begriffe „Vermieten“ und „Verleihen“ im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals gleichbedeutend verwendet werden, zieht der Gesetzgeber einen deutlichen Trennstrich und spricht im Falle einer kostenlosen, ungewerblichen Überlassung des Wohnmobils an Freunde oder Bekannte vom Verleih.

Auch dafür sind im Vorfeld unbedingt die Versicherungsbedingungen zu prüfen. Insbesondere günstige Tarife sind oft an bestimmte Fahrer gebunden, und wer vergisst den Kreis der Fahrer zu erweitern, verliert im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz!

Um späteren Ärger aus dem Weg zu gehen und die Freundschaft nicht unnötig aufs Spiel zu setzen, sollte zudem eindeutig geklärt werden, was erlaubt ist und was nicht, z. B. in Bezug auf das Rauchen im Fahrzeug oder die Mitnahme von Haustieren. Auch empfiehlt es sich, sich bereits vorab darüber zu verständigen, wie mit kleinen Defekten umgegangen wird. Die sind zwar oft nicht dramatisch, lassen sich im Campingalltag aber nicht ganz vermeiden, und ein Streit darüber, ob natürlicher Verschleiß oder eine unsachgemäße Bedienung den Defekt verursacht hat, ist schnell entbrannt.


Zur Schlüsselübergabe gehört eine gründliche Einführung in die Funktionsweise des Wohnmobils.

Das große Wohnmobil-Handbuch

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