Читать книгу Unbemannte Systeme und Cyber-Operationen - Michael Stehr - Страница 3
INHALT
Оглавление1.TECHNOLOGIE – DEFINITIONEN, AKTUELLER STAND, POTENZIALE, RISIKEN UND HERAUSFORDERUNGEN
1.1.Grade der Automation von Systemen: Definitionen
1.1.1.Wirtschaft und Technologie: Definition „Automatisierung“
1.1.2.Militär und Technologie: Definitionen „automatisiert“ und „autonom“
1.1.3.Seefahrt und Technologie: Vier Stufen der „Autonomie“ nach IMO
1.1.4.Mensch und Technologie: Stufen der Interaktion von Mensch und System
1.1.5.Conclusio: Neue Definition von „autonomen Systemen“
1.2.2.Einordnung in das Raster der Definitionen – „autonome Killerdrohnen“ existieren nicht
1.3.Automatisierte und virtuelle Systeme: Pleiten, Pech und Pannen
1.4.1.Potenzial: Nie dagewesene Vielfalt von existierenden und kommenden Technologien
1.4.2.Banale Realität: Anforderungen von Sicherheitspolitik und Militär
1.4.3Vom selbststeuernden Vehikel zum strategischen Superrechner?
1.4.4.Der Mensch und sein Selbstverständnis im Spiegel der Technologie
2.SICHERHEITSPOLITIK UND VERTEIDIGUNG IM ZEITALTER UNBEMANNTER SYSTEME UND CYBER-OPERATIONEN
2.1.Unbemannte Systeme im bewaffneten Konflikt
2.1.1.Unbemannte Systeme revolutionieren Rüstung und Streitkräfte
2.1.2.Einsatz von unbemannten Systemen – „autonome Killerdrohnen“ auch künftig nicht in Sicht
2.1.3.Verhältnis Soldat und unbemannte Systeme
2.1.5.Unbemannte Systeme und elektronische Kampfführung (EloKa)
2.1.6Cyberraum und bewaffneter Konflikt
2.1.7.Führung in den Streitkräften des 21. Jahrhunderts
2.1.8.Mensch weiterhin Primärziel im bewaffneten Konflikt
2.2.Unbemannte Systeme in Spannungssituationen
2.3.Die eigentliche Revolution: Krieg im Cyberraum und multiple Formen hybrider Kriegführung
2.3.1.Cyber-Operationen in der Krise: Kalter Krieg mit Wirkung
2.3.2.Cyber-Operationen im Krieg: Wettlauf um Informationsherrschaft und hybride Kampfführung
3.VÖLKERRECHT, UNBEMANNTE SYSTEME UND CYBER-OPERATIONEN
3.1.Seerechtsübereinkommen (UNCLOS III) und unbemannte Systeme
3.1.1.Unbemanntes Überwassersystem gleich Kriegsschiff i.S.v. Artikel 29 UNCLOS III?
3.1.3.Unbemanntes U-Boot gleich Kriegsschiff?
3.1.4.Unbemanntes vollständig autonomes Seefahrzeug gleich Kriegsschiff?
3.2.Humanitäres Völkerrecht und unbemannte Systeme
3.2.1.HVR-Regel 1: Verbot der Zufügung überflüssiger Verletzungen und unnötiger Leiden
3.2.2.HVR-Regel 2: Pflicht zur Unterscheidung von Kombattanten und Zivilbevölkerung
3.2.3.HVR-Regel 3: Schutz von Leben und Würde Gefangener
3.2.4.HVR-Regel 4: Verbot der Tötung von kampfunfähigen oder sich ergebenden Gegnern
3.2.5.HVR und wachsende Distanz zu Gegner und Ziel
3.2.6.Befehlsgewalt, Verantwortung und EloKa
3.3.Völkerrechtliches Verbot von sogenannten „autonomen“ Systemen?
3.4.Völkerrecht und Cyber-Operationen
3.4.1.Cyberraum und Konfliktvölkerrecht
3.4.3.Gewaltsamer Angriff und Selbstverteidigungsrecht
3.4.4.Problem der Zuordnung von Cyberaktivitäten
3.4.5.Staatliche Verantwortlichkeit bei Handlungen nichtstaatlicher Akteure
4.ETHIK, UNBEMANNTE SYSTEME UND CYBER-OPERATIONEN
4.1.Ethik und Recht
4.2.Ohne Maschinen gegen Maschinen?
4.3.1.Im laufenden Konflikt
4.4.Soldat und Ethik: Eigene und gegnerische unbemannte Systeme
4.5.Cyber-Operationen und Ethik
5.SCHLUSSFOLGERUNGEN UND AUSBLICK
5.1.Zu Kapitel 1: Technologie und Mensch – „autonome Killerdrohnen“ existieren nicht
5.5.Ausblick: Technologie beherrschen, Primat des Menschen und Verteidigungsfähigkeit sichern