Читать книгу Reichtum-Sicherheit-Erfolg-Wohlstand-Macht - Mike Dr. Kent - Страница 7
Abschreibung für Abnutzung
ОглавлениеBis 2002 konnte alles, was in der 1. Jahreshälfte angeschafft wurde anteilig voll abgeschrieben werden.
Für alles zwischen Juli und Dezember wurde noch die hälftige Abschreibung für Abnutzung berücksichtigt.
Seit dem 01.01. 2003: Für alle bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist nur noch
zeitanteilige Abschreibungen möglich.
Beispiel: Die Firma kauft am 01.11. 2003 eine Maschine für 40.000,- €. Die Nutzungsdauer beträgt 4
Jahre. Bis 31.12.2002 Abschreibung: 5.000,- €. Seit Jan. 2003 Abschreibung nur noch rund
1.700,- €.
Das bedeutet: Die Firma muss höher Steuerzahlungen bis zu 1.650,- € leisten.
Abschaffung der Lifo- Methode
Weitere Steuereinnahmen verspricht sich Rot- Grün durch die Abschaffung des sogenannten Lifo- Verfahrens
bei der Bewertung der Bilanzposition "Warenvorräte".
Bei diesem Verfahren gelten zur Zeit die zuletzt angeschafften - damit in der Regel teureren - Materialien
und Vorräte als zuerst verbraucht und umgekehrt, die zuerst angeschafften - damit in der Regel günstigeren
- Waren noch als vorhanden.
Im Klartext: Die Abschaffung der Lifo- Methode erhöht den Wert des Warenbestandes in der Bilanz.
Das erhöht buchtechnisch die Gewinne und wird damit die Steuerlasten, in vielen Fällen
sogar erheblich steigern.
Das ENDE der Jubiläumsrückstellungen
Bis Ende 2002 konnten Firmen, welche ihren Mitarbeitern Jubiläumsgratifikationen zusagten, diese Zahlungsverpflichtungen
noch als Gewinnmindernde Rückstellungen in den Bilanzen berücksichtigen.
Damit ist seit dem 01. Januar 2003 Schluss! Neue Jubiläumsrückstellungen sind ab 01.01.2003 nicht
mehr möglich.
Zudem müssen, entsprechende Rückstellungen welche bereits in den Bilanzen stehen, seit dem 01. Januar
2003 innerhalb von drei Jahren gewinn- und damit steuererhöhend aufgelöst werden.
Streichung der Absetzbarkeit für Geschenke
Bisher waren die Kosten für Geschenke an Geschäftsfreunde bereits auf 40,- € begrenzt. Nur dann wurden
sie als steuermindernde Betriebsausgabe anerkannt, wenn sie pro Empfänger und Kalenderjahr den
vorgenannten Wert nicht übersteigen.
Seit dem 01.01. 2003 gilt: Alle Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind nicht mehr als
Betriebsausgabe abzugsfähig!
Natürlich wird dieses einige große Unternehmen (Schneider AG, HACH AG usw.), die auf Werbegeschenke
spezialisiert sind hart treffen und somit weitere Arbeitsplätze vernichtet.
Anmerkung:
Doch das interessiert die rot- grüne Regierung bzw. deren Mitglieder nicht. Lagen deren Geschenke von
„Geschäftsfreunden“, doch immer schon eher im 5-, 6-, 7- oder gar 8-stelligen Bereich!
Und diese Geschenke werden auch zukünftig, sicher an Sie gegeben.
Privat genutzte Firmenwagen werden noch höher besteuert
Firmenwagen, welche vom Unternehmer oder dem GmbH- Geschäftsführer privat mitbenutzt werden,
sind seit dem 01.01. 2003 steuerlich noch stärker belastet.
Anmerkung: Hierdurch wurde auch die Automobilindustrie getroffen. Die Verkaufszahlen in diesem Bereich
sanken im Nov./ Dez. 2002 sofort um über 20 %.
2003 sahen die Zahlen der Automobilhersteller auch nicht berauschen aus. Der Gewinn des
VW Konzerns sank über 50 % - Aussichten in Deutschland eher trübe.
Erhöhung der Gewerbesteuern
Alle Betriebe, welche Anlagevermögen wie Maschinen, Kraftfahrzeuge, Büroausstattung usw. gemietet,
gepachtet oder geleast haben, müssen seit dem 01.01. 2003 erheblich höhere Gewerbesteuern einkalkulieren.
25 Prozent der gezahlten Mieten werden den für die Steuerrechnung maßgebenden Gewerbeertrag
selbst dann erhöhen, wenn diese Zahlungen an einen ebenfalls gewerbesteuerpflichtigen Vermieter gezahlt
werden.
Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat an seine GmbH, im Rahmen einer sogenannten Betriebsaufspaltung
eine komplette Betriebsausstattung für jährlich 80.000,- € vermietet.
Die Mieteinnahmen erhöhen seinen Gewinn und damit auch die an die Kommune zu zahlende
Gewerbesteuer.
Ausgleichend dafür konnte die GmbH ihren Mietaufwand als voll gewerbesteuermindernde Betriebsausgabe
absetzen.
Ab dem 1.01. 2003: Die GmbH muss ihren Gewinn für die Gewerbesteuer- Rechnung um 25 Prozent der
gezahlten Miete von 80.000,- € und somit um 20.000,- € erhöhen.
Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 450 Prozent werden somit Jahr für Jahr - trotz des höheren
Betriebsausgabenabzugs wegen der steigenden Steuerlast! – weitere 3.375,- € an Gewerbesteuer
fällig!
Verrechnung von Körperschaftssteuerguthaben
Viele Kapitalgesellschaften, also zum Beispiel GmbHs, haben in ihren Bilanzen noch sogenannte Körperschaftsteuerguthaben
stehen. Diese stammen noch aus der Zeit, vor der Unternehmensteuerreform und
betreffen die Körperschaftsteuer, welche das Finanzamt früher zurückzahlen musste, wenn zunächst thesaurierte
Gewinne später an die Gesellschafter ausgeschüttet wurden.
Bis 2002 galt: Schüttet die Gesellschaft Gewinne an ihre Gesellschafter aus, kann sie ihre Körperschaftssteuerschuld
um 1/6 dieser Ausschüttungen verringern, wenn sie ihr Steuerguthaben um die
gleiche Summe mindert.
Seit dem 01.01. 2003 gilt: Statt der bisherigen 1/6 Regelung können Kapitalgesellschaften bei ihren
Gewinnausschüttungen nur noch maximal 1/7 verrechnen.
Zudem darf diese Verrechnung die laufende Körperschaftsteuerschuld nur um maximal
50 Prozent reduzieren.
Spenden- und Stiftungsabzug wird gestrichen
Bis 31.12.2002 konnten Kapitalgesellschaften, also zum Beispiel GmbHs, ihre Steuerlast durch Spenden
oder Zuwendungen an Stiftungen mindern!
Zum 01.01. 2003 wurde dies von rot- grün geändert. Für sämtliche Körperschaften wird der Spendenbzw.
Stiftungs-(Trust)abzug voll und ganz gestrichen!
Steuerminderung bei den Organschaften
Die Organschaften sind vor allem bei größeren Unternehmensgruppen beliebt, weil diese die steuermindernde
Verlustverrechnung zwischen den rechtlich selbständigen Firmen ermöglicht.
Diese Steuerminderungsmöglichkeit will rot- grün allerdings weiter drastisch einschränken.
Zum einen wurde die gewerbesteuerliche Organschaft komplett abgeschafft.
Zum andern gibt es bei der Körperschaftsteuer zwei neue Beschränkungen:
1. Mehrmütterorganschaften erkennt der Fiskus nicht mehr an.
2. Steuerminderungen per Verlustverrechnung seit 01.01.2003 nur noch so;
"Für das Wirtschaftsjahr, welches dem Wirtschaftsjahr der Eintragung des für eine Organschaft
nötigen Ergebnisabführungsvertrages in das Handelsregister folgt akzeptieren!"
Somit in der Regel, also erst ganze zwei Jahre später.
Verschärfung des Betriebsausgaben- Abzugsverbotes
International tätige Unternehmen müssen ebenfalls in drei Punkten, mit steigenden Steuerlasten und
noch mehr Bürokratie rechnen:
1. Zunächst hat rot- grün das Betriebsausgaben- Abzugsverbot für alle Kosten, die mit steuerfreien
Einnahmen zusammenhängen - z. B. für Finanzierungskosten beim Erwerb ausländischer
Unternehmen -, ausgeweitet und verschärft.
2. Zusätzlich wurde die so genannte Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz
deutlich erweitert.
3. Außerdem gibt es "neue Dokumentationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise", damit die
Finanzämter diese noch besser kontrollieren können.
Einkommenssteuer für Bauern
Auch kleinere Land- und Forstwirte werden von rot- grün stärker zur Kasse gebeten. Statt nach äußerst
günstigen "Durchschnittssätzen" sollen diese ihre Gewinne nämlich genauso wie Gewerbetreibende oder
Freiberufler durch eine Einnahme- Überschuss- Rechnung bzw. Bilanz ermitteln.
Hierdurch werden viele Land- und Forstwirte erstmals Einkommensteuern zahlen müssen.
Höhere Energiesteuern
Zusätzlich zu diesen enormen Erhöhungen bei der Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuer treibt
die rot-grüne Regierung, von Unternehmern des produzierenden Gewerbes und den Land- und Forstwirten
auch noch höhere Energiesteuern ein.
Hierzu hat rot-grün die für diese Betriebe bislang auf 20 Prozent "ermäßigten Energiesteuersätze zurückgeführt"
– somit die Steuern erhöht.
Den bisherigen "Spitzenausgleich“ haben diese neu gestaltet – somit deutlich verschlechtern.
Steuererhöhungen für Kapitalanleger
Bis 31.12.2002 galt: Kapitalanleger mussten für realisierte Kursgewinne nur dann Einkommensteuer zahlen,
wenn sie ihre Aktien oder Wertpapiere weniger als 1 Jahr gehalten hatten. Seit dem 01.01. 2003 ist
die einjährige Spekulationsfrist entfallen!
Per 01. Januar 2003 partizipiert das Finanzamt damit sogar an Kursgewinnen, die der Kapitalanleger –
ggf. sogar dessen Erbe! - erst nach vielen Jahrzehnten realisiert.
Verschärfte und zusätzliche Kontrollmitteilungen der Banken sollen die „korrekte Besteuerung“ sichern.
Wichtig: Die gravierende Verschärfung gilt auch für Investmentfonds!
Und zum 01.01.2004 wurde der Sparerfreibetrag erneut – wurde ja schon mal halbiert! – gekürzt.
Anmerkung: Dummheit und Kurzsichtigkeit wohin man bei der deutschen Politik und allen seinen
„Gestaltern“ und Vertretern auch schaut.
Besonders die Besteuerung der Investment- und Aktienanlagen für die Altersvorsorge,
wird die Altersarmut weiter dramatisch verschlimmern!
Doch was interessiert es die „Volksverdummer“ und „Volksschröpfer“? Gar nicht! Sie
interessierten sich noch nie für die Menschen, sondern immer nur dafür, dass es Ihnen
selbst gut geht.
Zusätzliche Kontrollen über Banken
Noch stärkere Kontrollmitteilungen von den Banken fordert rot-grün auch zur "Verifikation der Kapitalerträge",
somit besonders für Zinserträge.
Das wird viele Kapitalanleger als "Steuerhinterzieher" enttarnen!
Weiter sinkende Rendite für Schiffsbeteiligungen
„Kapitalanleger“, welche Schiffsbeteiligungen gezeichnet haben, müssen jetzt mit deutlich sinkenden
Renditen rechnen.
Es wird seit dem 01. Januar 2003 nämlich nicht nur die äußerst günstige "Tonnagesteuer", sondern auch
der in dieser Branche bislang übliche 40 %ige Lohnsteuernachlass gestrichen!
Anmerkung: Hierdurch werden, besonders die Reedereien welche die intelligenten Möglichkeiten (Gehaltsverzicht!)
für ihre Kapitäne, Besatzungen und kfm. Belegschaft nicht nutzen, möglicherweise
sogar Konkurs anmelden müssen? Sie verlieren damit nämlich einen großen Teil ihrer
Konkurrenzfähigkeit!