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b) Rolle

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Die FATF ist nicht mit völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen hinterlegt. Daher sind ihre Arbeitsergebnisse keine rechtlich verbindlichen Normen, weder für die Mitgliedsstaaten noch für deren Unternehmen bzw. Bürger. Somit sind die Papiere der FATF – neben den 40 Empfehlungen veröffentlicht die FATF Leitlinien („Guidance“) und die Auswahl von Guten Praktiken („Best Practices“) – auch keine compliance-relevanten Normen i.S.d. MaRisk.[3]

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Nichts desto trotz hat die FATF dadurch große faktische Bedeutung erlangt, dass ihre Ergebnisse bei der Arbeit der nationalen Gesetzgeber im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung zugrunde gelegt werden. Dies wird abgesichert durch ein von der FATF betriebenes Evaluationsverfahren, dem sich die Mitgliedsstaaten freiwillig unterwerfen und das den Fortschritt des jeweiligen Staates bei der Geldwäschebekämpfung überprüft. Nicht kooperierende Staaten werden international geächtet, was deren Anbindung an das Welt-Finanzsystem erheblich beeinträchtigt. Der dadurch aufgebaute Druck ist groß genug, um das Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber auszulösen. Inzwischen haben über 190 Staaten die 40 Empfehlungen als Maßstab anerkannt.[4] Auch die Gesetzgebung sowohl auf Ebene der EU als auch national in Deutschland lässt sich ohne den Druck, den Empfehlungen der FATF Folge zu leisten, nicht immer verstehen.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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