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b) Institutsspezifische Gewichtung der Risikofaktoren
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Um das Risikomodell noch an die Institutsspezifika anzupassen, bietet es sich an, statt eines einfachen arithmetischen Mittels einen gewichteten Durchschnitt zu bilden. Die Gewichtung der einzelnen Risikodimensionen und der zugehörigen Faktoren muss von jedem Institut individuell festgelegt werden. Grundsätzlich sollte aber darauf geachtet werden, dass die Gewichtung einigermaßen ausgewogen erfolgt und nicht ein Faktor den Gesamtrisikoscore dominiert. Außerdem sollte die Gewichtung nicht dazu missbraucht werden, das Risikoprofil der Bank oder einzelner Kunden(segmente) zu beschönigen.
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Die Wolfsberg-Gruppe gibt in ihren „Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ aus 2017 ein Beispiel für eine solche Gewichtung.[62] Hier erhalten jene Dimensionen, von denen angenommen wird, dass von ihnen ein höheres Risiko ausgeht, eine höhere Gewichtung als jene, von denen per se betrachtet geringere Geldwäscherisiken ausgehen.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 5. Kategorisierung