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a) Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1

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Den Faktoren der ersten Kategorie liegt der Gedanke zugrunde, dass von Kunden dann ein geringeres Geldwäscherisiko ausgeht, wenn diese:

börsennotiert sind und Offenlegungspflichten unterliegen, die ausreichende Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden gewährleisten;
öffentliche Verwaltungen oder Unternehmen sind, sich also (mehrheitlich) im Eigentum der öffentlichen Hand befinden; oder
ihren Wohnsitz in Ländern mit geringerem Geldwäscherisiko haben; dies sind EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten mit gut funktionierenden Systemen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche sowie Drittstaaten, in denen Korruption und andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen schwach ausgeprägt sind.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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