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a) Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1
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Den Faktoren der ersten Kategorie liegt der Gedanke zugrunde, dass von Kunden dann ein geringeres Geldwäscherisiko ausgeht, wenn diese:
– | börsennotiert sind und Offenlegungspflichten unterliegen, die ausreichende Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden gewährleisten; |
– | öffentliche Verwaltungen oder Unternehmen sind, sich also (mehrheitlich) im Eigentum der öffentlichen Hand befinden; oder |
– | ihren Wohnsitz in Ländern mit geringerem Geldwäscherisiko haben; dies sind EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten mit gut funktionierenden Systemen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche sowie Drittstaaten, in denen Korruption und andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen schwach ausgeprägt sind. |