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Selbstverteidigung
Оглавление„Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Regeln des Selbstschutzes zur Gefahrenabwehr im Verbrechensfall
Wenn Sie nachts allein über die Straße gehen oder einfach nur auf den Falschen treffen, können Sie schnell zum Opfer werden.
Wenn das Opfer jetzt fürchten muss, dass die eigenen rechtlich geschützten Interessen oder die eines anderen verletzt werden, dann darf es sich zur Wehr setzen.
Zu den rechtlich geschützten Interessen zählen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum und auch die Ehre.
Wichtig dabei ist jedoch, dass man sich nur verteidigt, wenn man gerade angegriffen wird. Eilt man dabei einem Dritten zu Hilfe, gilt das als Nothilfe. Diese ist ähnlich gestellt wie die Notwehr.
Selbstschutz ist der menschliche Mechanismus zur Sicherung, Absicherung und Abschirmung der eigenen Persönlichkeit gegenüber verbaler oder körperlicher Gewalt durch besondere Verhaltensformen.
Unter Selbstschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu führen, sich bedrohlichen Situationen gar nicht erst auszusetzen bzw. einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff im Sinne einer Notwehr von sich abzuwenden.
Das Notwehrrecht leitet sich seit alters her aus dem römischen Rechtsgrundsatz „Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden“ ab, im modernen Sprachgebrauch wird oft die Grundsatzformel „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ gebraucht.
Damit soll einerseits das Notwehrrecht überhaupt begründet werden. Es ist aber auch bereits ein erster Grundsatz festgehalten:
Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.
Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten.
Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
Wenn z.B. ein Angegriffener eine Sache eines Dritten zu Hilfe nimmt, um einen tätlichen Angriff gegen seine Person abzuwehren, darf der Dritte seinerseits nicht dem Angegriffenen die Sache wegnehmen. Für den Dritten liegt keine Notwehrlage vor, da die Verwendung und ggfs. Beschädigung der Sache durch den Angegriffenen aufgrund dessen Notwehrlage gerechtfertigt ist.
Eine Notwehr gegen eine Notwehrhandlung ist nicht möglich.
Legale Waffen zur Selbstverteidigung
(Angaben ohne Gewähr, da der permanenten rechtlichen Änderungen unterworfen)
Selbstschutz und Selbstverteidigung – immer mehr Menschen überlegen sich, wie sie ihre eigene Gesundheit schützen können. Nicht-tödliche Waffen geben dem Menschen das sichere Gefühl, gefährliche Angriffe in Notsituationen abwehren zu können. Es nimmt ebenfalls die Angst davor, bei Anwendung der Waffe ein Lebewesen tödlich zu verletzen.
Die Wirkung der nicht-tödlichen Waffen schränkt die Handlungsfähigkeit des Angreifers erheblich ein und wird als äußerst unangenehm empfunden.
CS-Gas
Der als CS-Gas vermarktete Stoff wird unter anderem in Schreckschuss- bzw. Druckluftwaffen eingesetzt, aber auch in kleinen Spraydosen zur Selbstverteidigung. Der Umgang mit diesen Reizstoffsprühgeräten ist in Deutschland, abweichend von den sonstigen Vorschriften des Waffengesetzes, auch schon Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt.
Zur Abwehr von Hunden werden höhere Konzentrationen benötigt. Mittlerweile werden für diesen Zweck meist die effektiveren sogenannten Pfeffersprays eingesetzt. Bei 20% aller Menschen wirkt das Gas nicht, sie sind immun.
Elektroschocker
Elektroimpulswaffen, auch Elektroimpulsgerät oder Elektroschocker genannt, sind in der Regel nicht-tödliche Waffen, welche nach dem Prinzip eines kontrollierten elektrischen Schlages arbeiten.
Der Elektroschocker erzeugt aus einer niedrigen Batteriespannung eine hohe Ausgangsspannung. Deshalb sind die meisten Elektroschocker aus Sicherheitsgründen aus Kunststoff hergestellt und stellen an zwei an der Vorderseite angebrachten Metallkontakten diese sehr hohe elektrische Spannung zur Verfügung.
Distanz-Elektroimpulsgeräte wie Airtaser sind in Deutschland seit 1. April 2008 generell verboten und nicht zulassungsfähig. Kontaktgeräte sind unter Einschränkungen erlaubt.
Seit dem 1. Januar 2011 ist der Umgang nur noch mit Geräten erlaubt, die das Prüfzeichen der PTB tragen.
Elektroschocker wirken nur im Nahkampf, welcher nicht empfohlen wird. Die Bedienung ist im Ernstfall zu kompliziert.
Schreckschuss- / Gaspistole
Schreckschusswaffen sind Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die im Gegensatz zu echten Schusswaffen keine Projektile verschießen, sondern verschiedene Arten von Reizgas- und Kartuschenmunition.
PTB-Waffen gehören waffenrechtlich zu den Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und fallen damit unter das Waffengesetz. Sie zählen jedoch nicht zu den Schusswaffen, sondern zu den gleichgestellten Gegenständen, da kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird, sondern nur heiße Gase.
Gaspistolen können im Gerangel in nächster Nähe auslösen und verursachen dann schwere Verletzungen, eventuell auch beim Opfer.
Jet Protector
Der JPX Jet Protector ist ein neuartiges Tierabwehrgerät, das in Deutschland ausschließlich zur Tierabwehr eingesetzt werden darf. Das Abwehrsystem auf Basis von Pfefferspray arbeitet mit zwei Druckpatronen mit hoher Reichweite und hohem
Druck.
Pepper Gun
Eine Peppergun versprüht ebenfalls den Wirkstoff eines herkömmlichen Pfeffersprays. Die Reichweite ist aber mit bis zu 6 Metern deutlich höher. Angreifer können so schon aus großer Entfernung unschädlich gemacht werden.
Oft wirkt schon alleine die pistolenartige Form abschreckend.
Kubotan / Tacticalpen
Im Wesentlichen ist ein Kubotan ein kurzer Stock, der als Schlüsselanhänger konzipiert ist und der als Schlag- und Druckverstärker genutzt wird. Mittels unterschiedlicher Griff- und Schlagvarianten, welche allerdings trainiert werden müssen, kann man hohe Schmerzreize beim Gegner auslösen.
Bevorzugte Ziele sind unter anderem das Schultergelenk, Ellenbogen, Rippen, bestimmte Nervenpunkte sowie Handgelenke. Ein Kubotan sollte einige Zentimeter länger sein als die Hand des Benutzers breit ist, so dass er, in der Faust gehalten, an beiden Seiten ein wenig übersteht.
Pfefferspray
Pfefferspray ist ein Reizstoff, der gegen Menschen und andere Säugetiere wirkt. Mit dem Begriff ist meist ein Reizstoffsprühgerät mitsamt dem enthaltenen Wirkstoff Oleoresin Capsicum „OC“ gemeint. Er wird in der Regel als Distanzwaffe verwendet.
Da die Reizstoffsprühgeräte in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden dürfen, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Dies ist bedingt durch eine fehlende Zulassung nach dem Waffengesetz, welches Tierversuche an diesem Reizstoff voraussetzen würde.
Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt. Es besteht das Risiko, insbesondere für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluss, dass die Wirkung tödlich ist.
Schlagstock / Tonfa
Ein sogenannter Teleskopschlagstock ist im Handel ab 18 Jahren frei erhältlich. Das Führen als Waffe im öffentlichen Raum ist aber nicht erlaubt.
Der Tonfa ist ein Schlagstock mit charakteristischem Quergriff. Nach § 42a Waffengesetz ist Privatpersonen das Führen von Tonfas in Deutschland grundsätzlich verboten.
Der Tonfa oder Mehrzweckeinsatzstock ist eine der wichtigsten Waffen der Bundespolizei und wird zum Schutz der Polizeibeamten bei Festnahmen von Gewalttätigen oder als Mittel des unmittelbaren Zwangs von Streifenpolizisten wie auch von Angehörigen der Bereitschaftspolizei eingesetzt.
Schrillalarm
Der Schrillalarm ist ein Gerät im Taschenformat, das Überfallene bei sich tragen können. Das Gerät löst auf Anforderung einen schrillen Alarmton aus, um Aufmerksamkeit auf die Straftat zu lenken. Der Alarmton ertönt oft mit mehr als 120 Dezibel, was dem Lautstärkepegel eines startenden Jets entspricht. Eine automatische Verständigung wie bei stationären Alarmen ist jedoch in der Regel nicht vorhanden.
Selbstverteidigungsschirm
Dieser hat die Funktionen eines echten Regenschirmes, aber erhöhte Stabilität und dient als Abwehrwaffe
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Reizgase und Pfefferspray derzeit am besten für den Selbstschutz geeignet sind.
Kleiner Waffenschein
Beim Führen und Transport von PTB-Waffen gelten dieselben Regeln wie bei scharfen Schusswaffen: Führen in Wohnungen oder befriedeten Besitztümern sowie der entladene und verschlossene Transport in der Öffentlichkeit sind erlaubt.
Zum Führen der Waffen (geladen und zugriffsbereit) außerhalb befriedeter Besitztümer wird jedoch der kleine Waffenschein benötigt.
Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002 eingeführt, das am 1. April 2003 in Kraft trat.
Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt.
Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein. Zum bloßen Erwerb einer Waffe mit PTB-Zeichen F genügt in Deutschland die Volljährigkeit – ihr Erwerb ist erlaubnisfrei; auch der Besitz ist erlaubnisfrei.
Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, allerdings muss der Antragsteller kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein.
Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Prüfzeichen dürfen auch ohne kleinen Waffenschein von Personen ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.