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3. Zielsetzung und Gliederung des Beitrags

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Der vorliegende Beitrag beschränkt sich nicht auf die Lieferketten und Produkte, die im Verbundprojekt in anderen Kontexten untersucht werden, sondern versucht, erste Antworten zu rechtlichen Fragestellungen und einen Überblick über regulatorische Gestaltungsmöglichkeiten für den Einsatz speziell von TTI im Lebensmittelsektor zu geben. Dabei fließen immer wieder übergreifende Überlegungen ein, die auch auf andere Formen intelligenter Verpackungssysteme anwendbar sind.

Ziel des Beitrags ist, ein Problembewusstsein für die rechtlichen Implikationen beim Einsatz von TTI als Bestandteil intelligenter Verpackungssysteme zu schaffen und zugleich den verschiedenen Akteuren im Lebensmittelsektor, sowohl von unternehmerischer als auch von staatlicher Seite, Wege aufzuzeigen, auf denen sie ihren effektiven Einsatz unterstützen können.

Zu Beginn stehen die relevanten Maßgaben an verwendete Lebensmittelkontakt-Materialien und -Gegenstände im Fokus. Es folgen Fragen des Lebensmittelinformationsrechts, wobei insbesondere das Verhältnis zur Kennzeichnung mittels MHD und VD beleuchtet wird. Der Abschnitt zum Lebensmittelhygienerecht befasst sich schwerpunktmäßig mit der Einhaltung der Kühlkette. Schließlich werden Fragen nach der unternehmerischen Verantwortlichkeit und Haftung aufgeworfen. Dabei wird die Rechtsdurchsetzung durch Verwaltungsbehörden, über das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und mittels privatrechtlicher Instrumente im Vertrags-, Delikts- und Wettbewerbsrecht behandelt.

Die im Projektantrag noch beschriebenen kartellrechtlichen Fragen werden in dieser Publikation hingegen nicht mehr näher angesprochen, da sich für den Einsatz von TTI mit Blick auf das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht keine spezifischen Probleme aufgetan haben.

Beim Einsatz intelligenter Label bzw. von TTI ist vor allem an das Kartellverbot bzw. das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB zu denken, das sowohl horizontal auf der gleichen Wirtschaftsstufe, beispielsweise unter Herstellern intelligenter Label oder zwischen Lebensmittelherstellern, als auch vertikal auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen, zum Beispiel zwischen einem Hersteller von TTI und Lebensmittelherstellern, greift. Insbesondere darf die Messung und Sammlung der Daten über den TTI-Zustand entlang der Lieferketten zu keinen strategischen Allianzen oder zum Austausch von Marktinformationen in wettbewerbsrechtlich bedenklicher Weise führen.6 Die Projektarbeit hat insofern noch keine besonderen Risikokonstellationen zutage gefördert. Etwaige rechtliche Probleme, die sich im künftigen praktischen Einsatz von TTI zeigen, sind deshalb neuen Untersuchungen vorbehalten.

6 Siehe näher dazu beispielsweise Zimmer, in: Immenga/Mestmäcker, Bd. 2, GWB § 1 Rn. 151–161, 184–187.

Time-Temperature-Indicators als Bestandteil intelligenter Verpackungen

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