Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 104
5. Konkurrenz von Plänen
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Die Konkurrenz verschiedener Pläne, die von dem
– | Schuldner, |
– | Verwalter, |
– | Verwalter im Auftrag der Gläubigerversammlung, |
– | Verwalter im Auftrag der Gläubigerversammlung auf Initiative des Gläubigers |
vorgelegt werden, lässt sich nicht vermeiden, zumal die Meinungskonkurrenz nützlich sein kann. Die Auswahl des zu bestätigenden Insolvenzplans kann nicht durch das Gericht, sondern muss wegen der gesetzlichen Konzeption des gläubigerautonomen Insolvenzverfahrens auf eine nachvollziehbare Gläubigerentscheidung zurückgehen.