Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 16
6. Achtung der Investitionsfreiheit des Einzelnen
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In der marktwirtschaftlichen Ordnung steht die Investitionsfreiheit jedem einzelnen Bürger zu. Auch im Insolvenzverfahren soll kein einzelner Beteiligter gezwungen werden, die auf seinen Zahlungsanspruch entfallende Liquidationsquote in das Schuldnerunternehmen dauernd oder zeitweilig zu reinvestieren oder für sein Recht eine von ihm nicht gewünschte Abfindung hinzunehmen. In wirtschaftlichen Angelegenheiten hat die Mehrheit prinzipiell nicht mehr recht als die Minderheit. Mehrheitsentscheidungen garantieren nicht das wirtschaftliche Optimum. Im Insolvenzverfahren ist das Mehrheitsprinzip nicht ein Element politischer oder verbandsrechtlicher Demokratie, sondern ein technischer Behelf zur Erleichterung der Entscheidungsfindung einer unkoordinierten Vielzahl Beteiligter.