Читать книгу Umsatzsteuer - Ralf Walkenhorst - Страница 6
1.3 Einordnung in das Steuersystem
ОглавлениеDie USt ist
eine Sach- oder Objektsteuer; d. h., persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt, |
eine Verkehrsteuer, da wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Umsätze) besteuert werden, |
eine indirekte Steuer, da Steuerschuldner (Unternehmer) und Steuerträger (Endverbraucher) verschiedene Personen sind, |
eine Veranlagungssteuer, da sie nach dem Prinzip der Selbstberechnung durch den Unternehmer (Steueranmeldung) erhoben wird, |
eine periodische Steuer, da sie auf der Basis eines jährlichen Besteuerungszeitraums erhoben wird, |
eine Gemeinschaftssteuer, da das Aufkommen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden verteilt wird. |
Die USt ist eine Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug; d. h., die Besteuerung findet grundsätzlich auf jeder Wirtschaftsstufe statt.
Beispiel: Unternehmer U1 stellt eine Ware in seinem Unternehmen her; Vorsteuerbeträge sind hierfür nicht angefallen. Die Ware wird für 1.000 € zzgl. 190 € USt an den Unternehmer U2 veräußert. U2 veräußert die Ware für 2.000 € zzgl. 380 € an den Unternehmer U3. U3 veräußert die Ware für 3.000 € zzgl. 570 € USt an den Privatmann P. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Rechnungen ordnungsgemäß sind.
Bei wem und in welcher Höhe entsteht eine USt-Zahllast?
Wie hoch ist die Steuereinnahme des Staates wenn die Ware bei U3 vernichtet wird?
U1 muss aus dem Verkauf der Ware an U2 eine USt-Zahllast i. H. von 190 € an das Finanzamt abführen.
U2 schuldet aus dem Verkauf der Ware an U3 eine USt i. H. von 380 €. Da U2 ein Vorsteuerabzug i. H. von 190 € zusteht, ergibt sich eine Zahllast von insgesamt 190 €.
U3 schuldet aus dem Verkauf der Ware an P eine USt i. H. von 570 €. Da U3 ein Vorsteuerabzug von 380 € zusteht, ergibt sich eine Zahllast von insgesamt 190 €.
P ist wirtschaftlicher Träger der USt i. H. von 570 €.
Bei Vernichtung der Ware bei U3 ergeben sich für U1 und U2 keine Änderungen; d. h., U1 hat eine USt-Zahllast von 190 € und U2 hat ebenfalls unter Berücksichtigung der Vorsteuer eine Zahllast i. H. von 190 €.
U3 schuldet keine USt, da es nicht zu einem Verkauf der Ware kommt. U3 steht allerdings ein Vorsteueranspruch i. H. von 380 € aus der Rechnung des U2 zu. Folglich hat U3 einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt i. H. von 380 €.
Aus der Sicht des Staates ergibt sich zusammengefasst eine Steuereinnahme von 0 €.