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Erste Definition und terminologische Klärungen

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Aus den aufgezeigten Leitlinien ergeben sich erste Umschreibungen des Auftrags und Ziels von religiöser Erwachsenenbildung.

Definition (religiöser) Erwachsenenbildung

„Erwachsenenbildung ist ganzheitliche, wertorientierte und integrierte Bildung. Sie befähigt zu selbständigem Urteil und eigenverantwortlichem Handeln. Erwachsenenbildung umfasst alle Formen der freiwilligen Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase. Sie befähigt zu selbständigem Urteil und eigenverantwortlichem Handeln im persönlichen, familiären, beruflichen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Erwachsenenbildung orientiert sich an der Lebenswelt und den Bedürfnissen der Menschen. Ihre Angebote tragen zur Chancengleichheit bei. Sie fördern soziales Lernen und bauen Bildungsdefizite ab. Sie vermitteln neue und vertiefen und ergänzen vorhandene Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Qualifikationen, Dialogfähigkeit, Demokratiefähigkeit und Streitkultur gehören zu den zentralen Zielsetzungen von Erwachsenenbildung. Erwachsenenbildung umfasst allgemeine, politische und berufliche Bildung und dient deren wechselseitiger Integration.“

(aus der „Hirschberger Erklärung“ KBE 2001, S. 16f.)

Einführung in die religiöse Erwachsenenbildung

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