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Zulassungsbestimmungen

Motorboote unterliegen Zulassungsbestimmungen wie andere Wasserfahrzeuge auch, die auf Bundeswasserstrassen oder Seen gefahren werden sollen.

Bei einer Motorisierung über 3,67 kW ( entsprechend 5 PS ) ist der Sportbootführerschein erforderlich.

In der Regel liegen die Motorleistungen aber deutlich darüber!

Je nach Fahrtgebiet wird der Sportbootführerschein Binnen oder See benötigt.

Der Führerschein kann bereits ab 16 Jahren erworben werden, im Gegensatz zu einem Pkw Führerschein.

Eine internationale Zulassung eines Wasserfahrzeuges können sie z. B. über die Sportschifffahrtsabteilung des ADAC vornehmen.

Die Gültigkeit ist bei einer internationalen Zulassung auf zwei Jahre begrenzt und muss dann kostenpflichtig verlängert werden.

Musterbild eines internationalen Bootsscheines


Die nationale Zulassung erhalten sie bei ihrem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt, kurz WSA.

Diese Zulassung ist unbegrenzt gültig.

Musterbild einer Zulassung beim Wasser- und Schifffahrtsamt WSA


In jedem Fall ist das erhaltene Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Zeichen am Wasserfahrzeug anzubringen. in der Regel beidseitig am Bug.

Der Ratgeber für gebrauchte Boote aus GFK

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