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ОглавлениеWas macht einen
dominikanisch?
2013 gab es eine Gesetzänderung, die 2015 zu Abschiebungen führte. Bereits hier kommt die deutsche Sprache an ihre Grenzen: Im Spanischen und Englischen wird die Übersetzung für das Wort Deportation verwenden, doch im deutschen Kontext ist dies anders. Allerdings suggeriert das Wort Abschiebung, dass vorher eine Migration durch die Person oder zumindest der Eltern stattgefunden hätte. Dies war bei Weitem nicht bei allen der Fall, denn in der Dominikanischen Republik wird die Staatsbürgerschaft durch die Geburt auf dem dominikanischen Boden gewonnen. Deswegen haben viele, vor allem Schwarze Dominikaner*innen, als einziges Dokument ihre Geburtsurkunde, die bis zur Gesetzesänderung als Ausweis diente. Wann immer meine Eltern mit mir eingereist sind, reichte meine Geburtsurkunde, um mich als Bürger*in passieren zu lassen. Der deutsche Staat beißt sich bis heute die Zähne daran aus, uns die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen. Schließlich kann ich noch so oft gegenzeichnen, die dominikanische Staatsbürgerschaft abzulegen, ich kann nicht ändern, wo ich geboren wurde und welche Rechte damit einher gehen. Allerdings gibt es in dem Gesetz einen kleinen Nebensatz, der im Jahr 2013 geändert wurde: Wer »auf Reisen« geboren worden ist, erhält nicht automatisch die dominikanische Staatsbürgerschaft. Dieses Gesetz wurde ausgeweitet: Wenn die Eltern vor dem Jahr 1929 keine dominikanische Staatsbürgerschaft gekriegt haben, gelten sie nicht als Dominikaner*innen und ihre Kinder wurden somit »auf Reisen« geboren, selbst wenn die Vorfahren seit der Versklavung stets in der Dominikanischen Republik gelebt haben. Über Nacht verloren somit Tausende Dominikaner*innen ihre Staatsbürgerschaft, beziehungsweise die Möglichkeit, diese nachzuweisen. Welches Kind hat schon die Papiere der Verwandtschaft vor dem Jahr 1929 stets bei sich?