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Abschnitt 1
ENTSTEHUNG VON RECHT
Leseverstehen

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Lesetext 1

Aufgabe 1.2

Lesen Sie den Text und beachten Sie die Texterläuterungen dabei.

Entstehung von Recht



Aufgabe 1.3

Markieren Sie die richtige Antwort.

1. In welchem Fall können die Regeln des Zusammenlebens problemlos geändert werden?

А. Wenn diese Regeln nur eine kleine Gemeinschaft betreffen.

В. Wenn niemand in der Familie Probleme hat.

С. Wenn eine kleine Gruppe problemlos zusammen lebt.

2. Jeder kann sich auf die Rechtsregeln berufen.

A. Wenn sie alle Konflikte vermeiden.

B. Wenn sie für alle Mitglieder der Gesellschaft bindend sind.

C. Wenn sie ein friedliches und geordnetes Zusammenleben garantieren.

3. In unserer Gesellschaft gibt es viele moralische und religiöse Regeln, die sich von den Rechtsregeln unterscheiden.

A. Es wäre unmöglich moralische und religiöse Regeln durch den Staat durchzusetzen.

B. Weil diese Regeln von Einzelnen oder Gruppen selbst bestimmt und nicht vom Staat durchgesetzt werden.

C. Sie unterscheiden sich nicht, weil Recht und Moral gleich sind.

4. Die Rechtsregeln sind von allen Mitgliedern einer Gesellschaft einzuhalten.

A. Damit alle friedlich und konfliktlos zusammenleben können.

B. Damit alle Konflikte schnell gelöst werden können.

C. Damit alle Auseinandersetzungen in der Gesellschaft verhütet werden können.

5. Rechtliche Regeln ändern sich.

А. Weil sie den Veränderungen in der Gesellschaft angepasst werden müssen.

В. Weil sie nicht alle Mitglieder der Gesellschaft befolgen wollen.

С. Weil sie nicht lange gelten können und sich verändern.


Aufgabe 1.4

Geben Sie den Inhalt des Textes möglichst mit eigenen Worten wieder. Die folgende Übersicht kann Ihnen dabei eine Hilfe sein.

Entstehung von Recht

● Sobald auch nur zwei Menschen zusammenleben, entstehen bestimmte Regeln für das Miteinander.

● Recht entsteht aus dem Bedürfnis, einige Regeln für alle Mitglieder der Gemeinschaft verbindlich zu machen. Es sind dies die Regeln, ohne deren Einhaltung ein geordnetes und friedliches Zusammenleben nicht für möglich gehalten wird.

● Grundsätzlich trennen wir Sitte und Moral vom Recht. Nicht alles was gegen Sitte oder Moral verstößt, ist auch ein Verstoß gegen das Recht.

● Recht ändert sich je nach Zeitalter und ist vom Kulturkreis abhängig.

Aufgabe 1.5

Suchen Sie Beispiele für den Wandel der Rechtsauffassungen (früher verboten, heute erlaubt, oder umgekehrt). Diskutieren Sie im Kurs.

Aufgabe 1.6

Recht und Moral sind nicht deckungsgleich. Darum geht es auch teilweise im Lesetext 1. Führen Sie Ihre eigenen Beispiele an.

Lesen Sie die folgenden Texte und äußern Sie sich zum Thema:

“Kleine Lügen schaden nicht”

Text A

Wer kennt sie nicht – die kleinen Lügen des täglichen Lebens. Wenn uns diese unsympathischen Leute wieder mal zum Abendessen einladen wollen und wir mit einem freundlichen “Schade, wir haben schon etwas vor” antworten. Oder wenn wir der Freundin, die uns voller Stolz ihr ausgesprochen hässliches neues Kleid vorführt, schmeicheln: “Doch – wirklich hübsch”. Oder wenn wir gar den Personalchef beim Einstellungsgespräch auf die Frage nach unseren Deutschkenntnissen beschwindeln: “Gut bis sehr gut”. In Wirklichkeit haben wir Mühe, verschüttete Schulkenntnisse auszugraben. Man schwindelt und hat immer ein schlechtes Gewissen. Gut, dass uns jetzt der Soziologe Professor Müller zu Hilfe gekommen ist. Er sprach mit insgesamt 130 weiblichen Studenten je eine Viertelstunde – und ließ dann das Gespräch von den Kandidaten schriftlich wiedergeben. Das Resultat: Nur 35 beschrieben das Gespräch ehrlich, 95 schwindelten zu ihren Gunsten. Lügen wir in den kleinen Dingen des Lebens also weiter, die Wissenschaft stützt uns. “Und im Übrigen”, meint Professor Müller, “ist manche Lüge moralischer als die Wahrheit. Wer sagt schon gerne: Ich nehme die Einladung nicht an, ich kann Sie nämlich nicht ausstehen”.

Text B

Die Moral besteht aus Verhaltensnormen, die in der Gesellschaft als besonders wichtig angesehen werden (Sozialmoral). Verstöße werden in den Kategorien “gut” und “böse” missbilligt. Moralische Normen können, müssen aber nicht staatlich sanktioniert sein. So ist etwa das allgemeine Tötungsverbot staatlich sanktioniert und gehört damit sowohl moralisch als auch rechtlich unzulässig, während das allgemeine Verbot zu lügen nur moralisch unzulässig ist. In besonderen Fällen knüpft das Recht aber auch an eine Lüge Rechtsfolgen, z.B. beim Betrug (§ 263 StGB) oder bei der Falschaussage vor Gericht (§ 153 StGB).

Ju r i s t i s c h e s W ö r t e r b u c h


Lesetext 2

Aufgabe 1.7

Lesen Sie den Text und berücksichtigen Sie die Texterläuterungen dabei.

Kredite für Kinder



Aufgabe 1.8

Markieren Sie die richtige Antwort.


Aufgabe 1.9

Schildern Sie das im Lesetext 2 erwähnte Problem. Wie wird dieses Problem in Russland gelöst?

Was meinen Sie, würden Ihre Eltern für Ihre Schulden aufkommen. Diskutieren Sie im Kurs. Beachten Sie die entsprechenden Redemittel in Anhang 1.

Vergleichen Sie im Text angeführte Gesetze mit den entsprechenden russischen Rechtsnormen. Gibt es Unterschiede?

Einführung in die deutsche Rechtssprache und die Berufskommunikation / Введение в немецкий язык права и профессиональную коммуникацию

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