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Das Wahlrecht darf kein Privileg sein
Оглавление06.03.2020, was wäre wenn-Magazin
„Erst als ich nach Italien zog, verstand ich, dass ich Deutsche bin“ sagte mir jemand einst. Gemeint waren die Erfahrungen, die man als Fremde macht, wenn man in ein anderes Land zieht. Aber Migration ist nicht gleich Migration. Nicht alle Gruppen haben dieselben Probleme und Bedürfnisse. Die Erfahrungen können sich drastisch unterscheiden. Allerdings lässt sich mit genügend politischen Maßnahmen überall in der Welt gut leben.
Bei politischen Maßnahmen in Deutschland, die dafür sorgen sollten, dass es allen – auch Zugewanderten und ihren Nachkommen – gut geht, ist noch Luft nach oben. In einer postmigrantischen Demokratie wäre die Migration ein natürlicher Teil des Lebens, in dem alle mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen zusammenleben können. Die Realität ist anders. Deutsche, die seit drei Generationen hier leben, werden bis heute migrantisiert und aus dem Deutschsein ausgeschlossen. Grundlegende Rechte wie der Schutz vor Ausschlüssen, Diskriminierung und Gewalt werden bei Minderheiten oft zum Luxusproblem erklärt. Die Bestrebungen nach Gleichberechtigung kommen zu langsam voran, weil diese in der Regel von Betroffenen ausgehen, die es immer noch schwer haben, Gehör zu finden, obwohl Migration längst zur gesellschaftlichen Realität gehört. Deutschland wird nicht nur durch Migration geprägt, sondern profitiert auch von ihr. Ausländische Arbeitskräfte waren massiv daran beteiligt, dass das Land nach dem Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut wurde und sich zu einer Wohlstandsgesellschaft entwickelte. Dennoch ist es so, dass bei allen denkbaren Anlässen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Dankbarkeit erwartet wird.
Dieselbe Mehrheitsgesellschaft, die für das bloße Existenzrecht der Minderheiten Dankbarkeit erwartet, ist nicht in der Lage, selber Dankbarkeit zu zeigen, wenn sie durch die Arbeit der Minderheiten2 reich wurde, weil sich diese jahrelang kaputtschufteten.3 Nicht dass der Wert eines Menschen davon abhängig wäre, wie viel er leistet – das ist er nicht. Hier geht es nur um einen Doppelstandard.
In der BRD wie auch der DDR war man zwar auf ausländische Arbeiter*innen angewiesen, dennoch war Deutschland für diese Menschen nie ein Ort, der sie willkommen geheißen hat. Ihre Arbeit wurde ihnen nicht gedankt, sie selbst waren kaum mehr als lästig. Es gab kaum bis gar keine politischen Maßnahmen, die Arbeiter*innen vor rassistischen Übergriffen zu schützen oder sie als gleichberechtigter Teil der Bevölkerung aufzunehmen.
Sowohl die sogenannten Gast- als auch die Vertragsarbeiter*innen wohnten in Stadtteilen, Nachbarschaften und gar Wohnheimen, die eigens für sie bestimmt waren. Entweder war der Kontakt zu der Mehrheitsbevölkerung strikt verboten (wie in der DDR), oder sie waren durch ihren Wohnort oder die Natur ihrer Arbeit isoliert.
Von den sogenannten Vertragsarbeiter*innen der DDR hielten sich nicht alle an die Verbote und die strikten Regeln, und gingen trotz Sperrstunde abends aus dem Wohnheim. Allerdings bedeutete dies für sie Lebensgefahr. In den 40 Jahren SED-Diktatur wurden 8.600 rechtsradikale bzw. antisemitische und rassistische Übergriffe dokumentiert. Mindestens 12 Vertragsarbeiter*innen wurden in diesen Angriffen getötet. Der Historiker Harry Waibel zählt4 zwischen 1970 und 1990 insgesamt 40 rassistische Angriffe auf Wohnheime.
Die Wende ist gerade 30 Jahre her, die ersten Integrationskurse gibt es erst seit 16 Jahren. Die Erfahrungen der sogenannten Gast- und Vertragsarbeiter*innen und ihren Nachkommen mögen sich unterscheiden, allerdings haben ihre heutigen Probleme in einem Punkt einen ähnlichen Ursprung: Sie wurden jahrelang gezwungen, unter sich zu bleiben.5 Jede Generation, die in Deutschland in die Schule ging, brach diese Isolation ein wenig, allerdings nur in einem gewissen Rahmen und nur durch eigene Bemühungen. Schüler*innen in deutschen Schulen sind bis heute überwiegend nach Herkunft segregiert.6 Minderheiten wohnen in deutschen Städten bis heute überwiegend in politisch vernachlässigten Stadtteilen unter sich und Menschen aus der Mehrheitsgesellschaft schicken ihre Kinder lieber in Schulen mit niedrigem Anteil an Migrant*innen.
Wir diskutieren über eine Parallelgesellschaft, bei der man an eine Art Unterwelt mit eigenen Gesetzen und Regeln denken muss, wie in einem dystopischen Sci-Fi-Film. Wir führen gewagte Diskussionen über eine angeblich gescheiterte Integration jener Gruppen, die doch gerade nicht integriert werden sollten oder durften. Diese Diskussionen über Integration sind gewagt, weil jene, die sich darüber beschweren, teilweise diejenigen sind, die für das Problem an erster Stelle verantwortlich sind. Gewagt, weil in dieser Diskussion die Ursache der angeblich gescheiterten Integration ausbleibt, nicht erwähnt wird, und betroffene Menschen selbst für die Missstände, unter denen sie leiden, verantwortlich gemacht werden.
In Deutschland leben circa 10 Millionen7 Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Das macht ungefähr ein Achtel der gesamten Gesellschaft aus. Davon haben 4,7 Millionen8 die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates und 5,3 Millionen sind Bürger*innen eines sogenannten Drittstaates (außerhalb der EU).
Nach dem Vertrag von Maastricht (1992) haben die Staatsbürger*innen der EU-Länder ein EU-weites Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Das heißt sie dürfen in Deutschland an den Kommunalwahlen teilnehmen, solange sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Allerdings gilt dieses Wahlrecht nicht für die Bundestagswahlen.
Die restlichen 5,3 Millionen Menschen aus Drittstaaten werden von demokratischen Verfahren komplett ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, ihre Steuern zahlen, ihre Kinder hier die Schule besuchen und wie lange sie schon hier leben. Sie haben kein Recht, das System, von dem sie betroffen sind, mitzugestalten. So wird ein Recht plötzlich zum Privileg.
Bei der Bundestagswahl 2017 wählten knapp sechs Millionen Deutsche die AfD. In einem Deutschland, in dem eine in Teilen rechtsradikale Partei im Bundestag und allen Landtagen vertreten ist und ihre Ergebnisse bei fast jeder Wahl verbessert, vermittelt der Ausschluss jener Menschen, die von der Politik ebenjener Partei betroffen sind, eine klare Botschaft: Ihr seid egal. Ihr seid nicht Teil dieser Gesellschaft.
Die Wähler*innen einer Partei, die menschenfeindliche Positionen vertritt, die die Nazizeit auf einen Vogelschiss reduziert und ebenjene Zugewanderte als Gesindel bezeichnet, die also in Teilen ganz klar faschistisch ist, werden als „besorgte Bürger“ und „Protestwähler“ verharmlost. Die Tatsache, dass AfD-Wähler*innen ihre Macht bewusst dafür einsetzen, eine undemokratische Partei zu wählen und damit anderen, insbesondere Minderheiten, Schaden zufügen, wird in dieser Diskussion nicht berücksichtigt. Ihre undemokratischen Interessen werden vor derer gestellt, die kein Wahlrecht haben und deren Treue zu europäischen Werten immer wieder infrage gestellt wird. Dadurch wird deutlich, dass es eben nicht um irgendwelche Werte geht, sondern vor allem um Herkunft. Nur diejenigen dürfen bestimmen, die nach Blut und Boden zu Europa gehören: Bei Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte wird es als Recht per Geburt eingesehen, eine undemokratische Partei mit den Mitteln der Demokratie zu legitimieren.
Was ist schon Integration, wenn nicht die Ermöglichung der Teilhabe? Und wenn diese Integration gescheitert sein soll, was können die Betroffene dafür, außer zu versuchen auf die Missstände hinzuweisen? Wem keine Teilhabe ermöglicht wird, kann nicht mitgestalten. Wer nicht mitgestalten darf, kann für sich keine Teilhabe ermöglichen. Es ist ein Teufelskreis.
Man könnte jetzt denken, dass man sich ohne Wahlrecht auch anderweitig einbringen kann. Zum Beispiel bei einem lokalen Verein. Allerdings kämpfen viele gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen und Projekte ums Überleben. 2019 wurden Organisationen wie Attac, Campact und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten die Gemeinnützigkeit entzogen. Für betroffene bedeutet das vor allem eine finanzielle Katastrophe, die sich bis hin zur Insolvenz strecken kann. Aber auch, dass sie zum Beispiel kein Mitglied von Dach- und Fachverbänden mehr werden dürfen und sich nur begrenzt organisieren können. So ist auch die politische Arbeit für Menschenrechte und Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit in Deutschland voller Hürden.
Seit Anfang des Jahres werden bundesweit zwei Dritteln der bis 2019 geförderten Demokratisierungsprojekte nicht mehr finanziert. Es geht um ca. 200 Projekte, die sich beispielsweise gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Transfeindlichkeit, Homofeindlichkeit und andere Formen der Menschenfeindlichkeit einsetzen. In vielen dieser Strukturen arbeiten auch Menschen, die selber betroffen sind, und sich teilweise gegen ihre eigene Margina-lisierung wehren. Beruflich. Teilweise Vollzeit. Sie studieren, bilden sich zu Expert*innen aus und kämpfen. Während Menschen, die nicht marginalisiert sind, ihren Neigungen und Wünschen entsprechend einen Berufsweg wählen können, gehen viele Betroffene einen teils schmerzhaften, kräftezerrenden Weg für eine Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt sein sollen – nicht nur theoretisch, sondern auch in Wirklichkeit. Viele dieser Menschen stehen jetzt seit Anfang des Jahres ohne Arbeit da, weil die Strukturen, in denen sie tätig waren, nicht mehr gefördert werden.
Die Arbeit gegen Menschenfeindlichkeit in Deutschland ist eine Frage des Überlebens. Es ist kein Hobby.
Der Ausschluss aus politischer Teilhabe ist die eine Seite der aktuellen Lage. Der Hass, der den Menschen, die sich einen Weg in die Strukturen erkämpfen, entgegenschlägt, eine andere. Sener Sahin aus dem bayrischen Wallerstein sah sich sogar genötigt, seine Kandidatur für die CSU als Bürgermeister zurückzuziehen, weil ihm als Muslim die nötige Unterstützung verwehrt wurde.
Der Ausschluss funktioniert allerdings auch nach der Ankunft in den Strukturen. Als Belit Onay 2019 zum ersten Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt mit einer Migrationsgeschichte gewählt wurde, wurde er über die sozialen Netzwerke mit einer rassistischen Hasswelle konfrontiert. In einem Interview mit Der Spiegel9 sagte Onay, dass es Menschen mit Migrationsgeschichte schwerfalle, in deutschen Parteien Fuß zu fassen, weil ihnen die Netzwerke fehlen, die sie innerhalb der Parteien benötigen. Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte würden oft über ihre Familie in diesen Netzwerken landen. Zudem fehle es an Interesse, weil es kaum Vorbilder in der deutschen Politik gebe. Dass die Repräsentation eine entscheidende Rolle bei der Berufsentscheidung spielt, ist bereits im Zusammenhang mit der Frauenquote ausgiebig diskutiert und belegt worden.
Es geht aber um mehr als Quoten: Am 15. Januar gab es Schüsse auf das Bürgerbüro des Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby in Halle. Der in Senegal geborene Politiker zog 1986 nach Deutschland und schaffte es trotz aller Hürden in den Bundestag. Im Gespräch mit Zeit Online10 erklärte er die vermehrten Angriffe auf Politiker*innen und Einschüchterungsversuche der Minderheiten und Andersdenkenden damit, dass innerhalb der letzten zwei Jahre die Aggression zunehme – nicht nur im Netz, sondern auch in der Politik: „In den Debatten werden Abneigungen deutlicher zum Ausdruck gebracht als früher, etwa gegen Minderheiten. Und das kann dann dazu führen, dass der ein oder andere Mensch, der vielleicht isoliert lebt und Zugang zu Waffen hat, zur Tat schreitet.“
Wer also im Bundestag oder den Landtagen sitzt und was dort gesagt wird, hat einen direkten Einfluss darauf, was auf der Straße passiert.
Als 2018 das Hashtag #MeTwo ins Laufen gebracht wurde, haben viele betroffene Menschen von traumatischen Rassismuserfahrungen in der Schule durch Lehrkräfte berichtet. Dass rassistische Diskriminierung in deutschen Schulen systematisch ist, belegt eine Studie11 der Universität Mannheim: Kinder mit anders klingenden Namen werden bei gleichen Leistungen schlechter bewertet. Während jede*r dritte Schüler*in einen sogenannten Migrationshintergrund hat, beträgt der Anteil der Lehrpersonen mit Migrationshintergrund lediglich acht Prozent12. Kinder, die Rassismuserfahrungen machen, erhalten auch weniger Gymnasialempfehlung und haben später geringere Chancen auf einen akademischen Abschluss. Die logische Schlussfolgerung: Diese werden u.a. von dem Beruf als Lehrkraft ausgeschlossen – ein weiterer Teufelskreis. Der Karriereweg als Lehrkraft ist keine Ausnahme. Menschen, die von Rassismus betroffen sind, werden auch in anderen Berufswegen mit Ausschlüssen konfrontiert. So wüssten zum Beispiel Jugendliche mit Migrationshintergrund wenig über die Ausbildungsmöglichkeiten und deren Bedingungen im öffentlichen Dienst, berichtete Annemie Burkhardt, ehemalige Geschäftsführerin des Berliner Qualifizierungszentrum für Migrantinnen und Migranten, im Gespräch13 mit der Heinrich-Böll-Stiftung 2014. Laut einer Studie14 des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit von 2016 müssen Frauen mit Kopftuch vier Mal mehr Bewerbungen schicken, bis sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Zudem erhöht sich die Diskriminierung, je höher die Position ist: So müsse die Bewerberin mit Kopftuch für eine Stelle in der Bilanzbuchhaltung 7,6 Mal so viele Bewerbungen verschicken als etwa Sandra Bauer, für eine Stelle als Sekretärin müsse sie nur 3,5 Mal mehr Bewerbungen schreiben. Je größer die Karrierewünsche, desto größer die Diskriminierung.
Viele der zivilgesellschaftlichen Strukturen, die sich gegen Ausschlüsse von Minderheiten einsetzen, bemühen sich aufgrund der oben geschilderten Missstände u.a. für interkulturelle Öffnung deutscher Institutionen. Nur wenn die diskriminierenden Strukturen hinterfragt und offengelegt werden, können sie auf Dauer abgeschafft werden. Der Rassismus, der zum Ausschluss aus den Institutionen führt, ist nämlich derselbe Rassismus, der in Form von körperlicher Gewalt bis hin zu Waffengewalt vorkommen kann: Von brennenden Unterkünften für geflüchtete Menschen bis hin zu den NSU-Morden und dem Umgang damit. Die strukturelle Diskriminierung wirkt wie ein Katalysator, wenn es darum geht, Gewalt auf Minderheiten zu legitimieren.
Während es für viele selbstverständlich ist, die Polizei zu rufen, wenn sie Unrecht erfahren, gibt es zum Beispiel die Anwältin Seda Başay-Yıldız, die die NSU-Opfer bzw. ihre Angehörigen vertritt, und Morddrohungen erhält, die als „NSU 2.0“ unterschrieben und von einer Frankfurter Polizeiwache herausgeschickt werden. Die Kontinuität des rassistischen Mordens, sei es der Fall von Oury Jalloh, die NSU-Morde oder der rechtsterroristische Anschlag in Hanau, schüchtert Menschen nicht nur ein, sondern schlägt auch kollektive Wunden. Solange keine vollständige Aufklärung folgt, werden Traumata von Generation zur Generation weitergegeben.
Bisher hat sich die Mehrheitsgesellschaft nicht ausreichend für ihr Schicksal interessiert, das hat sie über die vergangenen Jahre mehrfach bewiesen. Es ist zu wenig bis nichts passiert. Das muss sich ändern.
20 Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leben zurzeit in Deutschland, nur die Hälfte hat die deutsche Staatsbürgerschaft und somit das Wahlrecht. Hierbei geht es um die politischen Interessen von mehr als drei Mal so vielen Menschen, die bei der Bundestagswahl 201715 die AfD wählten. Was wäre, wenn Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wählen dürften?
Wenn sich die Mehrheit nicht fürs Schicksal der Minderheiten interessiert, so müssen diese ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen können. Denn diskriminieren und gleichzeitig alle Wege nach Außen sperren, sodass sie sich nicht befreien können – so geht’s nicht. Alle, die seit mehreren Jahren in Deutschland leben und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, verdienen das Wahlrecht und müssen wählen dürfen. Und zwar nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch bei den Landes- und Bundestagswahlen.
Was wäre, wenn die Demokratie so gestaltet worden wäre, dass alle von ihr profitieren könnten? Was wäre, wenn die repräsentative Demokratie auch wirklich so gestaltet wäre, dass nicht nur manche repräsentiert werden, sondern alle? Es wäre nicht nur der frische Wind, den Deutschland so bitter nötig hat. Es wäre höchste Zeit.