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I. Beratungsgespräche für Prostituierte zur Einschätzung der persönlichen Situation.

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Ich möchte mit dieser Broschüre nur prostitutionswillige Personen und „Sexdienstleister/in“ oder Escort-Dame/Herren zur neuen Gesetzeslage beraten und informieren.

In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam bereits vorab überprüfen, ob bei der anstehenden Anmeldung in 2017 Probleme zu erwarten sind, ob persönliche Lebensumstände oder die Art der Prostitutionsausübung eventuell eine zusätzliche Vorbereitung erforderlich macht.

Auch die Frage, ob man nur „einfache Prostituierte“ ist und bleibt oder ob man durch die Gesetzgebung automatisch zur „Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes“ wird, lässt sich aufgrund einer einfachen Analyse recht eindeutig herausfinden.

Bei komplexen Rechtsfragen werde ich grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen, da bestimmte Themen einer erweiterten Rechtsberatung bedürfen, die in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten ist.

Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das „Prostitutions - Gewerbe“ vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen „Sexdienstleister/in“ verordnet.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene „Gesundheitsberatung“, eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.

Der überwiegende Teil der neuen gesetzlichen Bestimmungen betrifft explizit das Betreiben von Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs, Escort - Services etc.). Dazu empfehle ich das Angebot von Howard Chance – www.prostitution2017.de.

Ich möchte mit dieser Broschüre nur prostitutionswillige Personen und „Sexdienstleister/in“ oder Escort-Dame/Herren zur neuen Gesetzeslage beraten und informieren.

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