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ECTS-Punkte und Anerkennungen

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ECTS-Punkte geben Auskunft über den Workload eines Studiums. Dabei umfasst der Workload den Arbeitsumfang, den ein durchschnittlich begabter Studierender aufbringen muss, um eine angemessene Leistung zu erbringen. Folglich ist die tatsächliche Arbeitsbelastung der Studierenden höchst unterschiedlich. Dennoch handelt es sich beim Ausweis von ECTS-Punkten um einen großen Fortschritt. Denn in der alten Welt der Diplom-Studiengänge fehlte diese Berechnung in der Regel vollständig. So war es möglich, Studiengänge zu konzipieren, die in der Regelstudienzeit kaum zu bewältigen waren. Damit sollte jetzt also Schluss sein. In der Regel sind in einem Vollzeitstudium pro Studienjahr 60 ECTS-Punkte zu vergeben.

Die Berechnung des Workloads unterstützt vor allem die Internationalisierungsbestrebungen der Hochschule. Denn die Möglichkeit, ECTS-Punkte im Ausland zu sammeln und sich diese an der Heimathochschule anerkennen zu lassen, sind für viele Studenten bei der Erbingung von Prüfungsleistungen an einer ausländischen Hochschule sehr wichtig. Denn nur so können die Studierenden die geplante Studiendauer einhalten, wenn sie sich zwischenzeitlich für ein (freiwilliges) Auslandssemester entscheiden.

Das während des Auslandsaufenthaltes Gelernte soll also idealerweise auch für das Inlandsstudium anzuerkennen sein, um die Studiendauer an der Heimathochschule nicht zu verlängern. Ganz selbstverständlich ist die Anerkennung aber leider nicht. Und das, obwohl der studentische Workload an immer mehr Hochschulen im In- und Ausland über ECTS-Punkte gemessen wird. Außerdem sind die Lehrinhalte in Modulbeschreibungen festgelegt. Der Deutsche Akademische Austauschdienst berichtet, dass deutsche Hochschulen lediglich ca. 40% der im Ausland erbrachten Leistungen in Deutschland voll anerkennen.

ECTS-Punkte durch Learning Agreements absichern

Eine zielführende Methode, die eigenen Leistungen „abzusichern“, sind sogenannte Learning Agreements. Hierbei handelt es sich um Absprachen zwischen der Heimat- und der Gasthochschule. In diesem Vertrag, den die Hochschulen sowie der Studierende unterschreiben, ist die Anerkennung der Leistungen vorab zugesichert. Voraussetzung dafür ist, dass die Studenten die Leistungen während des Auslandsaufenthaltes auch tatsächlich erbringen.

Natürlich lassen sich auch nicht immer ausreichend Studieninhalte an der Gasthochschule finden, die zum eigenen Lehrplan passen. In diesem Fällen wird es unvermeidbar sein, dass eine Anerkennung nur in Teilbereichen erfolgen kann. Dennoch bringt ein Auslandsaufenthalt unverzichtbare Erfahrungen mit. Deshalb sollte man auch dann über ein Auslandssemester nachdenken, wenn die Zahl der ECTS-Punkte klein ist, die anzuerkennen ist.

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