Читать книгу Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Stefan Storr - Страница 179

D. Gesamtergebnis zum 2. Teil

Оглавление

153

Die auf § 35 Abs. 7a GewO gestützte Untersagung gegenüber B ist damit insgesamt rechtmäßig.

Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

Подняться наверх