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II. Die GmbH als Unternehmen
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Im deutschen Recht existiert keine gesetzliche Definition des Unternehmens. Für den Unternehmenskauf umfasst dieser Begriff die Gesamtheit von
– | Menschen, |
– | Sachen, |
– | Rechten, |
– | tatsächlichen Beziehungen und Erfahrungen, |
– | unternehmerischen Handlungen, |
– | materiellen und immateriellen Rechtsgütern und |
– | Geschäftswerten, |
die in einer einheitlichen Organisation zur Erlangung eines wirtschaftlichen Zwecks zusammengefasst sind.[1] Zu einem Unternehmen gehören die bestehenden Vertragsverhältnisse, seine gewerblichen Schutzrechte, Marktanteile und sein Know-how. Der Unternehmensbegriff ist weiter als der des Handelsgewerbes i.S.d. § 1 HGB, da er auch freiberufliche Praxen sowie Teilbetriebe umfasst; auch diese können Gegenstand eines Unternehmenskaufes sein.[2]
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Die GmbH ist Träger des Unternehmens. Als juristische Person (§ 13 GmbHG) ist sie Eigentümer der diesem zugeordneten Sachen, Rechte und Geschäftswerte.