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Vorwort

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Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe

Die Überschrift der gesamten Buchreihe »Altenhilfe verstehen und umsetzten« bietet eine willkommene Möglichkeit, die Unterstützung älterer Menschen trotz körperlicher, psychischer und sozialer Einschränkungen nicht aus der Perspektive ihrer Schwäche heraus zu beschreiben, sondern vielmehr aus ihrer Position der Stärke. Sie findet ihren Ausdruck in der eingehenden Beschäftigung mit den Kompetenzen älterer Menschen, die sie aufgrund ihrer Lebenserfahrung im Laufe ihres Lebens erworben haben und von der die Pflegenden in der Altenhilfe profitieren können, um Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe im Rahmen des Möglichen zu verwirklichen und durch Anstöße zur persönlichen Weiterentwicklung nachhaltig zu sichern.

Betonung der Selbstständigkeit

Es scheint kein Zufall zu sein, dass auch pflegewissenschaftliche Veröffentlichungen und sozialpolitische Vorgaben den Fokus auf die Kompetenzen älterer Menschen und damit der Gestaltung der Lebenspanne Alter, die sich zwischen persönlicher Abhängigkeit und Unabhängigkeit bewegen kann, richten. Am deutlichsten wird dies an der wissenschaftlich-systematischen Entwicklung des noch »neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes«, der treffender als der »umfassendere Pflegebedürftigkeitsbegriff« beschrieben werden könnte. An seinem Beispiel wird deutlich, dass sich Altenpflege zukünftig inhaltlich mehr auf die zentralen Begriffe wie individuelle Ressourcen, Kompetenzen und in der Folge mit der Betonung der Selbstständigkeit bei älteren Menschen konzentrieren wird.

Altenpflege befasst sich von daher nur in Ausnahmesituationen und vorrübergehend, wie z. B. bei akuten gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Phasen von körperlicher und geistiger Abhängigkeit von Dritten, mit der Kompensation von Defiziten, die auch die Kompensation der Selbstständigkeit der älteren Menschen betreffen kann.

Auswirkungen auf die vorliegende Pflegebedürftigkeit

Selbstständigkeit als körperliche, kognitive, emotionale, psychische, soziale Bewegung

Die Fokussierung auf die Selbstständigkeit von älteren Menschen hat möglicherweise große Auswirkungen auf die Entwicklung einer bevorstehenden oder vorliegenden Pflegebedürftigkeit. Der Erhalt oder die Förderung der Selbstständigkeit, die ihren Ausdruck in der körperlichen, kognitiven, psychischen, emotionalen und sozialen Verfassung finden, beeinflussen die Kompetenz z. B. der körperlichen, kognitiven, emotionalen, psychischen und sozialen Bewegung und gleichzeitig das Ausmaß der Abhängigkeit der älteren Menschen von Pflegenden oder anderen Personen. Die Wiedererlangung jeder einzelnen Kompetenz ist eine Etappe auf dem Weg zur Selbstständigkeit, die die zukünftige Gestaltung des eigenen Lebens nachhaltig sichern kann. Aber Selbstständigkeit bezieht sich nicht nur auf die körperliche Bewegung, sondern auch auf die kognitive, emotionale und psychische Bewegung und Beweglichkeit. Alle vier Aspekte von Bewegung bilden unter dem Dach des Oberbegriffs der Mobilität die zentralen Themen, die Selbstständigkeit und ein unabhängiges Leben begründen können.

persönliche Entscheidungen

Die Fokussierung von Pflege auf ihre Selbstständigkeit liegt sicherlich im Interesse der älteren Menschen, die ihre Lebenszufriedenheit eher aus einer von persönlicher Autonomie geprägten Lebensgestaltung ziehen können und die Phasen der persönlichen Abhängigkeit auf das absolute Minimum reduzieren möchten. Wünschenswert wäre deshalb auch, dass ihre Perspektive Eingang in zukünftige Empfehlungen zur qualitätsorientierten pflegerischen Versorgung finden würde und auf diesem Weg ihre Bestrebungen um ihre Selbstständigkeit und die damit verbundenen persönlichen Entscheidungen Gegenstand des pflegerischen Aushandlungs- und Gestaltungsprozesses werden.

Verknüpfung von pflegerischem Wissen und methodischer Vorgehensweise

In der vorliegenden Buchreihe »Altenhilfe verstehen und umsetzten« findet sich zum einen die Aufbereitung von aktuellem Wissen zur Selbstständigkeit bei älteren Menschen und zum anderen ein Überblick über Vorgehensweisen, ihre Möglichkeiten und Grenzen der Selbstständigkeit zu identifizieren, sie mit ihnen gemeinsam und aus einer professionellen Perspektive zu bewerten, um im Anschluss daran Interventionen zu verabreden, die den Wünschen und Zielen der älteren Menschen entsprechen. Die Verknüpfung von pflegerischem Wissen und methodischer Vorgehensweise verbindet Theorie mit pflegewissenschaftlichen Inhalten und der persönlichen Bedeutung für den einzelnen älteren Menschen.

Fachkompetenz

Die Aufbereitung des aktuellen Wissens zur Selbstständigkeit erfolgt durch eine breit angelegte Darstellung der Inhalte mit dem Ziel der Erweiterung der eigenen Fachkompetenz. Darunter können inhaltliche Fakten, Grundsätze, Grundprinzipien, aber auch Konzepte oder Theorien verstanden werden (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen 2011). Mit dieser Basis wird es möglich, professionelle Aufgaben zu bewältigen, die sich aus den individuellen Bedürfnissen nach Selbstständigkeit der älteren Menschen ergeben. Eine professionelle Aufgabe bewältigen bedeutet in diesem Kontext, die Identifikation der Einschränkung der Selbstständigkeit bei der Einzelperson, die angemessene und gemeinsame Erarbeitung einer persönlichen Entscheidung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Ziele der älteren Menschen und der begründeten Darstellung eines pflegefachlichen Lösungsangebots. Die sich anschließende Umsetzung des Lösungsangebots, ggf. mit personeller Unterstützung anderer professioneller oder auch nicht professionellen Personen und die Evaluation des erzielten Ergebnisses runden diesen Prozess ab (vgl. ebd.).

Methodenkompetenz

Die Orientierung am person-orientierten pflegerischen Ansatz erfordert die Verfeinerung der eigenen Methodenkompetenz im Sinne professioneller Vorgehensweisen, sich den möglichen Einschränkungen der Selbstständigkeit der älteren Menschen systematisch zu nähern. Sie beinhaltet die Kenntnis um ein an Systematiken oder Prinzipien orientiertes reflektiertes Handeln. Beides stellt in den Mittelpunkt, professionelle Gestaltungs-, Entscheidungs- und Handlungsoptionen unter Einbeziehung der älteren Menschen zu erkennen und zu nutzen (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen 2011).

Pflegerischer Qualifikationserwerb

Es ist zu begrüßen, dass mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) im Jahr 2020 die Qualifikationserfordernisse des Deutschen Qualifikationsrahmens darin Eingang finden. Mit diesem Schritt basieren der berufliche und der hochschulische pflegerische Qualifikationserwerb aller zukünftigen Pflegenden auf einheitlichen Anforderungen, die den Dialog und die Kooperation zwischen den Absolventen beider Qualifikationswege zum Nutzen der älteren Menschen verbessern helfen.

Vorbehaltstätigkeiten

Die dazu unterstützend eingeführten Vorbehaltstätigkeiten müssen von beruflich pflegenden Personen ausgeführt werden, die eine Berufserlaubnis haben (vgl. Bundesgesetzblatt Juli 2017) und umfassen:

• Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs.

• Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses.

• Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung von Qualität der Pflege (vgl. Bundesgesetzblatt Juli 2017).

Konkretisiert werden die pflegerischen Vorbehaltstätigkeiten durch die Beschreibung des zukünftigen Ausbildungsziels, das im Rahmen der Ausbildung zu erreichen sein wird, um als professionell Pflegende tätig werden zu dürfen.

Die Ausbildung soll Pflegende insbesondere im Umgang mit der Selbstständigkeit der älteren Menschen dazu befähigen, die Vorbehaltstätigkeiten im Detail auszuführen. Dazu gehören:

• Die Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen.

• Die Beratung, Anleitung und Unterstützung von älteren Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen.

• Die Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten (vgl. Bundesgesetzblatt Juli 2017).

Ausbildungsziel

Das in Zukunft zu erreichende Ausbildungsziel orientiert sich im Bereich der Fachkompetenz an Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege, an der Befähigung älterer Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung und zur Wiedererlangung verlorengegangen Kompetenzen durch einen Rehabilitationsprozess. Das Ziel der künftigen Ausbildung fokussiert auf den Erhalt oder die Wiedererlangung von Selbstständigkeit zur eigenständigen Lebensführung, die die größtmögliche Selbstbestimmung und die Teilhabe von älteren Menschen mit einschließt.

Selbstständigkeit älterer Menschen

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