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1.1 Die integrierte Teilhabeplanung für ältere Menschen

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Berufsgruppen- und trägerübergreifende Eingliederungshilfe

Bei der integrierten Teilhabeplanung handelt es sich um ein Planungs- und Steuerungsinstrument aus dem Bundesteilhabegesetz. Es ist kein rein pflegerisches, sondern ein berufsgruppenübergreifendes und trägerübergreifendes Instrument der Eingliederungshilfe. Das schrittweise Erstellen und die Organisation als Regelkreis erinnern an die Pflegeprozessplanung.

Es soll als Instrument in diesen Band aufgenommen werden, da es durchaus möglich sein kann, dass ältere pflegebedürftige Menschen an ihrer Teilhabeplanung beteiligt sind, über einen Plan mit zahlreichen wertvollen Hinweisen zu ihrer derzeitigen und geplanten Teilhabe verfügen oder Termine zur Teilhabeplanung bei der Kommune oder dem Bezirk/Stadtteil wahrnehmen sollen.

Die integrierte Teilhabeplanung kann mithilfe pflegerischen Wissens zu den Teilhabebedarfen und -bedürfnissen ergänzt werden. Dieses bildet den Ausgangspunkt für die Gestaltung von Teilhabe in dem Sozialraum, in dem der ältere Mensch lebt oder z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt wieder leben wird. Unter Sozialraum wird in diesem Zusammenhang sein näheres Lebensumfeld verstanden, in dem seine Wohnung liegt. Darunter können auch pflegebedürftige Personen verstanden werden, die in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer anderen Institution leben, z. B. in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz.

Gerade für Menschen mit Demenz existieren in der Zwischenzeit zahlreiche Angebote, die sich hinter dem Label einer »demenzfreundlichen Kommune« oder »demenzfreundlichen Stadt« verbergen. Vorkehrungen einer Kommune zur Integration von Menschen mit einer Demenz erweitern ihre Teilhabemöglichkeiten, z. B. mithilfe von Orientierungshilfen im öffentlichen Raum, Betreuungsdiensten für Menschen mit Demenz bei öffentlichen Veranstaltungen, Sensibilisierung der Bevölkerung für das Krankheitsbild, Sensibilisierung von Mitarbeitern der Polizei, von Banken, im Einzelhandel, im Gastgewerbe, speziellen Angeboten von Kultureinrichtungen etc.

Für den pflegerischen Bereich von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang Einrichtungen des Gesundheitswesens, die sich auf die Behandlung von Menschen mit Demenz eingerichtet haben, wie z. B. Zahnärzte, Therapeuten, Hausärzte, spezielle Abteilungen für Menschen mit Demenz im Krankenhaus.

Regelmäßige Analyse zur Anpassung der Sozialplanung und Gestaltung des Sozialraums

Die Anbindung der integrativen Teilhabeplanung an die Eingliederungshilfe führt nicht nur zur individuellen Förderung von Menschen mit einer Demenz oder von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen. Die Gesamtheit aller Teilhabepläne ergibt einen guten Überblick über Teilhabebedarfe und -bedürfnisse verschiedener Personengruppen. Die regelmäßige Analyse von Teilhabebedarfen wird zur Anpassung von Teilhabeangeboten für eine einwohnernahe Sozialplanung und Gestaltung des Sozialraums verwendet.

Kommunen und Städte stehen nicht nur im Hinblick auf den Bereich der Behindertenhilfe, sondern auch auf den der Altenhilfe und Pflege vor neuen Gestaltungsherausforderungen. Planungsansätze, z. B. familienfreundliches Gemeinwesen, demenzfreundliche Stadt oder Kommune, gewinnen aufgrund demografischer Entwicklungen an Bedeutung. Dabei werden die Schnittstellen der Sozialplanung zur Raum- und Umweltplanung, zur Finanzplanung und anderen kommunalen Planungsbereichen immer deutlicher, sodass die Integration der Planungsansätze zur weiteren Herausforderung für kommunales Handeln wird (vgl. Rohrmann et al., 2010).

An dieser Stelle schließt sich der Kreis der pflegerischen Unterstützung, um dem Gestaltungsauftrag einer Stadt oder Kommune hinsichtlich ihrer sozialen Angebote zur Förderung der Teilhabe durch Teilhabeplanung gerecht zu werden. Ohne diese Verbindung entstehen keine neuen Teilhabeangebote, auf die Pflegende verweisen können, wenn es um die Vorbereitung auf das Leben zuhause geht. Im Kontext von Beratung bei der Überleitung in den häuslichen Bereich ist der Hinweis auf diese Angebote für die betroffenen Personen, aber auch für ihre Angehörigen hilfreich und gibt Sicherheit.


Abb. 2: Übersicht über die Schritte eines integrierten Teilhabeplans

Unterstützungsmöglichkeiten von Pflegenden

Ein kurzer Einblick in die Vorgehensweise bei der integrierten Teilhabeplanung im Rahmen der Eingliederungshilfe verdeutlicht ihre Komplexität und Unterstützungsmöglichkeiten von Pflegenden. Demnach soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch systematische Planungsprozesse zunehmend realisiert werden:

• Der Planungsprozess in der Behindertenhilfe geht von den person-orientierten individuellen Bedürfnissen der älteren Menschen aus. Unter dieser Maßgabe sollen sich alle beteiligten Akteure als Teil eines Netzwerks verstehen, das Menschen mit Einschränkungen eine möglichst selbstbestimmte Gestaltung des individuellen Lebenslaufs ermöglicht. Bereichs- und zielgruppenorientierte Planungen sollen sich dieser integrierenden Zielsetzung unterordnen.

• Die Teilhabeplanung beschränkt sich nicht auf eine Analyse des Ist-Zustands und die Benennung von kurz- und mittelfristigen Handlungsplänen, sondern stellt die Entwicklung von Instrumenten zur kontinuierlichen Bedarfseinschätzung und zur Planung im Sinne einer Prozessorientierung in den Vordergrund. Dabei wird sowohl die sozialräumliche Infrastruktur im Sinne der »Barrierefreiheit« als auch die Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten einbezogen.

• Die Beteiligungsorientierung fokussiert darauf, dass ältere Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen ebenso wie andere Akteure (freie Träger, andere Sozialleistungsträger und kreisangehörige Gemeinden, Stadtbezirke) am Planungsprozess beteiligt werden.

• Die am Gemeinwesen orientierten Prozesse der Teilhabeplanung zielen darauf ab, dass die Dienste und Einrichtungen ihre Angebote an den Sozialräumen der älteren Menschen ausrichten. Gleichfalls beinhalten sie die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Diensten der allgemeinen Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Belange von Menschen mit Behinderung. Sie schließen auch Maßnahmen zur Sensibilisierung des Gemeinwesens ein (vgl. Rohrmann et al., 2010).

Gestaltung der persönlichen Teilhabe

Die Erfassung von Teilhabebedürfnissen und -bedarfen und ihre Integration in die Teilhabeplanung versetzt Pflegende in die Lage, auch über die pflegerische Betreuung hinaus die Teilhabe von pflegebedürftigen Personen positiv zu beeinflussen. Ihre Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht erst, dass sie aktiv ihr persönliches Teilhabegeschehen gestalten können.

Teilhabe älterer Menschen

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