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Zitate aus der Versorgungsmedizinverordung und den Verordnungen zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

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Wenn ich aus der Versorgungmedizinverordnung –VersMedV- zitiere, dann liegt dafür die Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn zugrunde in der Fassung, die am 10.12.2008 beschlossen wurde und zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist.


Zwischen 01.03.2010 und 11.10.2012 wurden insgesamt fünf Verordnungen zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung verabschiedet (Stand August 2017).

Wenn ich mich auf eine dieser Änderungen beziehe, mache ich diese auch beim Zitat entsprechend kenntlich.


Bei den Zitaten und Seitenangaben liegt die veröffentlichte Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zugrunde.

Ich habe die folgenden veröffentlichten pdf-Dateien verwendet, die im Internet heruntergeladen werden können:


Versorgungsmedizinverordnung:

www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile


Die fünf Verordnungen zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung:

www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/aenderungsverordnung-versorgungsmedizin.html


Unter dem Kapitel „Verschlimmerungsantrag stellen oder doch nicht?“ habe ich die Verordnung, die bis zum 31.12.2008 gültig war, erwähnt. Diese trägt den Namen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“ Ausgabe 2008.

www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Rundschreiben-SE/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.pdf;jsessionid=1449AB361E8FAE1BD067A593766C34C1?__blob=publicationFile&v=2


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