Читать книгу Verteidigung - Тертуллиан - Страница 11

4. Ob das Bestehen der christlichen Religion gegen die Staatsgesetze sei. Der Wert oder Unwert menschlicher Gesetze hängt von ihrer Zweckmäßigkeit und Moralität ab.

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Nachdem ich somit dies, um die Ungerechtigkeit des öffentlichen Hasses gegen uns zu brandmarken, gleichsam als Vorrede vorausgeschickt habe, will ich nunmehr für unsere Unschuld den Beweis antreten, und zwar werde ich nicht bloß widerlegen, was uns vorgeworfen wird, sondern es auch auf die zurückschleudern, welche es uns vorwerfen, damit die Leute auch daraus erkennen, dass bei den Christen sich nicht findet, was sich bei ihnen selbst, nicht ohne ihr Wissen, wirklich findet, und damit sie zugleich darüber erröten, dass sie als ganz schlechte Menschen anklagen, ich will nicht sagen die besten, sondern ihresgleichen, wie sie es haben wollen. Wir werden im Einzelnen auf das antworten, was wir im Geheimen verüben sollen, und was man als offen verübt bei uns findet, worin wir für Verbrecher, und worin wir für Toren, worin wir für strafbare und worin wir für lächerliche Menschen gehalten werden.

Indessen, da der von uns vertretenen Wahrheit, weil sie allen Anklagen zu begegnen weiß, zuletzt die Autorität der Gesetze entgegen gehalten und entweder gesagt wird, nach Erlass der Gesetze dürfe keine Verhandlung weiter statthaben, oder dem notwendigen Gehorsam müsse selbst wider Willen vor der Wahrheit der Vorzug eingeräumt werden, so will ich zuerst in Betreff der Gesetze mit euch, als ihren Schutzherrn, in den Streit eintreten, Erstens, wenn ihr nach dem Recht die Entscheidung fällt und sagt: "Es ist euch nicht erlaubt zu existieren", und wenn ihr dies ohne jede weitere Untersuchung, die doch menschenwürdiger wäre, einfach als Präjudiz aufstellt, so proklamiert ihr die Gewalt und eine ungerechte Tyrannenherrschaft, wie von einer Zwingburg herunter, wenn ihr das "Erlaubtsein" (unsere Existenzberechtigung) deshalb verneint, weil ihr es nicht wollt, nicht weil es (moralisch) nicht gestattet werden darf. Gesetzt aber, ihr wolltet es deshalb nicht gestatten, weil es nicht erlaubt werden dürfe, so unterliegt der Grundsatz keinem Zweifel, dass nur das nicht erlaubt werden darf, was schlecht ist, und eben dadurch ist der Schluss auf die Erlaubtheit dessen, was gut ist, gestattet. Wenn ich finde, dass gut ist, was das Gesetz verboten hat, so kann es – infolge des obigen Schlusses – mich unmöglich daran hindern, woran es mich von Rechtswegen hindern würde, wenn es etwas Schlechtes wäre. Wenn dein Gesetz geirrt hat, so ist es, meine ich, von einem Menschen verfasst; es ist ja doch nicht vom Himmel gefallen.

Wundert ihr euch etwa, dass ein Mensch bei Erlass eines Gesetzes sich habe irren können, oder dass er, wieder zur richtigen Einsicht gekommen, es verworfen habe? Hat nicht die Verbesserung der Gesetze sogar des Lykurg, welche die Lazedämonier vornahmen, ihrem Urheber solchen Schmerz verursacht, dass er in freiwilliger Verbannung sich selbst zum Tothungern verurteilte? Durchwühlt und fällt ihr denn nicht, da neue Erfahrungen täglich die Dunkelheiten des Altertums erleuchten, jenen ganzen alten und wuchernden Wald von Gesetzen mit den neuen Äxten kaiserlicher Reskripte und Edikte? Hat nicht kürzlich der charakterfeste Kaiser Severus die nichtsnutzigen Papischen Gesetze, welche früher Kinder zu haben gebieten, als die Julischen Gesetze zu heiraten vorschreiben, nach so langer Geltung aufgehoben?

Doch es war ja früher Gesetz, dass die Verurteilten von ihren Gläubigern in Stücke geschnitten wurden, und dennoch wurde später mit allgemeiner Zustimmung diese Grausamkeit abgeschafft und die Todesstrafe in eine Strafe der Infamie verwandelt. Der angewandte Zwangsverkauf der Güter wollte lieber einem Menschen das Blut ins Gesicht treiben, als es vergießen. Wie viele Gesetze, die ihr verbessern müsstet, sind auch jetzt noch unbemerkt vorhanden! Gesetzen nämlich dient weder die Zahl ihrer Jahre, noch die hohe Stellung ihrer Urheber zur Empfehlung, sondern allein die Billigkeit. Daher werden sie, sobald sie als ungerecht erkannt sind, mit Recht verurteilt, obwohl sie selbst verurteilen. – Wie wir sie für ungerecht erklären können?! – Sogar für einfältig, wenn sie nämlich einen bloßen Namen bestrafen; sofern aber Taten, so frage ich, warum bestrafen sie denn an uns auf Grund des bloßen Namens Taten, die sie an anderen nur dann ahnden, wenn sie als wirklich begangen erwiesen sind, nicht wenn sie auf Grund eines Namens als erwiesen angesehen werden? Bin ich ein Blutschänder, warum untersucht man es nicht? Bin ich ein Kindsmörder, warum foltert man mich nicht? Habe ich gegen die Götter oder gegen die Kaiser etwas verbrochen, warum hört man mich nicht an, obwohl ich mich zu verteidigen imstande bin?

Kein Gesetz verwehrt, zu untersuchen, was es zu begehen verbietet, weil einerseits kein Richter gerechter Weise straft, wenn er noch nicht erkannt hat, dass etwas Unerlaubtes begangen worden sei, und andererseits kein Bürger dem Gesetze getreulich gehorcht, wenn er nicht weiß, von welcher Art das ist, was das Gesetz ahndet. Kein Gesetz schuldet sich allein das Bewusstsein von seiner Gerechtigkeit, sondern denen, von welchen es Gehorsam erwartet. Übrigens, ein Gesetz ist verdächtig, wenn es sich nicht prüfen lassen will; nichtswürdig aber ist es, wenn es, der Gerechtigkeit nicht würdig befunden, tyrannisiert.

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