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Danksagung

Wenn eine solche Arbeit fertiggestellt wird, haben letztendlich wesentlich mehr Menschen zum Erfolg beigetragen als nur der Autor selbst. Zuerst muss da an die eigene Familie gedacht werden. An die Kinder und die Ehefrau, die mir den Rücken freihielten und akzeptieren mussten, wenn der Vater und Ehemann wieder am Computer oder vor Büchern seine Zeit verbringen musste. Daher gilt mein Dank zuerst meiner Frau Ines, die mir stets mit Rat und Tat zur Seite stand und sich geduldig meine unzähligen Theorien und Ideen angehört und mit mir diskutiert hat. Aber auch meinen beiden Töchtern, für die ich jetzt wieder viel mehr Zeit haben werde, um mit ihnen die Spielplätze in Brandenburg unsicher zu machen. Zudem meiner eigenen Familie wie auch der meiner Ehefrau, die mir mit vielen Ratschlägen, Tipps und der einen oder anderen moralischen Unterstützung zur Seite gestanden haben. Ohne Euch hätte ich weder den Willen, die Kraft noch die Zeit gefunden, um diese Arbeit fertigzustellen. Es müssen aber auch die Personen bedacht werden, die diese Arbeit fachlich begleitet und stets mit Rat und Tat unterstützt haben. Ich hatte hierbei das seltene Glück, dass mich zwei Fachleute aus gänzlich unterschiedlichen Disziplinen betreut haben. Herrn Prof. Dr. Mitsch danke ich v. a. für die Bereitschaft und die Geduld, einen Promotionsstudenten aus der eher sozialwissenschaftlich orientierten Kriminologie anzunehmen und zu begleiten. Dies ist nicht selbstverständlich. Gerade hier kann die Unterstützung und Begleitung von Frau Prof. Dr. Ulrike Lucke nicht hoch genug angerechnet werden, die mich bereits seit Beginn meiner Auseinandersetzung mit den digitalen Risiken begleitet und mich auch bei Durststrecken ermuntert hat weiterzumachen. Sie war letztlich der Anker, der mich stets auch animiert hat neue Fragen aufzuwerfen und die Thematik weiterzuentwickeln. Vielen Dank. Ein weiterer Dank gilt zudem dem Ersteller des Zweitgutachten, Herrn Prof. Dr. Steinberg. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Menschen, die auf die ein oder andere Art und Weise die Erstellung dieser Arbeit unterstützt haben. All diese Menschen haben dazu beigetragen, dass die vorliegende Arbeit durch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam im Juni 2019 angenommen und im April 2020 erfolgreich verteidigt werden konnte.

In Erinnerung an meinen guten Freund Bastian Maaß.

Thomas-Gabriel Rüdiger

Potsdam, im März 2020

Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

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