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2. Prozessuale Fragen a) Fragestellungen

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Während in Klausuren des Ersten Staatsexamens das Zivilprozessrecht fast ausschließlich in kleinen Zusatzfragen vorkommt, spielt das Internationale Zivilprozessrecht (IZPR), vor allem aber das Europäische Zivilprozessrecht (EuZPR), im Fall mit Auslandsbezug eine tragende Rolle. Sowohl aus Gerichts- als auch aus Anwaltsperspektive wird häufig danach gefragt sein, ob ein Gericht oder deutsche Gerichte, manchmal auch ausländische Gerichte, international zur Entscheidung zuständig sind. Gerade der Aspekt einer ausländischen Zuständigkeit wird in der deutschen Beratungspraxis oft nicht ausreichend einbezogen, was das in den USA als Kunst geübte, dem Mandanten nützliche forum shopping blockiert. Es ist praktisch, wenn man den Mandanten vor einem deutschen Gericht vertreten kann, kann aber im Ergebnis oder auch bei den Rechtsermittlungskosten in Anwendung ausländischen Rechts Nachteile haben.

Hinzu kommen Fragen der Partei- und Prozessfähigkeit ausländischer Parteien, die Ausländersicherheit und Zustellungsprobleme.

Als Hauptfrage, oft aber auch als Vorfrage innerhalb einer Verfahrenssituation, kann sich die Anerkennung ausländischer Entscheidungen oder die Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit stellen.

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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