Читать книгу Chronik und Kritik zur Jodprophylaxe - Timo Böhme - Страница 8

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Fazit des Verfassers:

I. Die Jodprophylaxe in der bestehenden Form hat das Heilsversprechen nicht eingelöst!

Viele verfügbare Informationen weisen darauf hin, dass trotz mehr als dreißigjähriger Jodprophylaxe und möglicherweise sogar wegen ihr, Schilddrüsenerkrankungen in ihrer Prävalenz massiv angestiegen sind und rasant weiter steigen. Viele von Jodsensibilität Betroffene berichten zudem über gesundheitliche Störungen, welche nicht auf Erkrankungen der Schilddrüse per se zurückzuführen sind. So werden Schlafstörungen, ADHS, Reizdarm, Allergien und Herzrhythmusstörungen ohne Auffälligkeiten der Schilddüse beispielhaft benannt. Jod wirkt nicht nur schilddrüsenvermittelt, es entfaltet eine direkte Wirkung auf alle Organe des Körpers. Die Hinweise, Sorgen und Bedenken der Betroffenen wurden weder vom Arbeitskreis Jodmangel e.V. noch von der deutschen Politik ernst genommen. Im Gegenteil: Es besteht eine eindeutige Tendenz dazu, die Kritik an der Jodprophylaxe zu ignorieren und zu verdrängen.

II. Die Jodprophylaxe war und ist in ihrer bestehenden Form grundgesetzwidrig und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!

Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes definiert einen Gesetzesvorbehalt. Die Jodprophylaxe in ihrer Gesamtheit aus Jodsalzprophylaxe und Futtermitteljodierung wurde in Deutschland aber nie direkt durch ein Gesetz geregelt. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages Rheinland-Pfalz benennt in seinem Gutachten rechtliche Regelungen, welche in Verbindung mit oder als Voraussetzung zur Jodprophylaxe gesehen werden können. Es handelt sich bei den relevanten Gesetzen und Verordnungen aber entweder um Verordnungsermächtigungen allgemeiner Art für die Exekutive oder um die Festlegung von Rahmenbedingungen für einen vorgeblich freiwilligen Jodeinsatz, welcher sich für den Bürger zum größten Teil als Zwang darstellt. Fraglich bleibt daher, ob die seitens des Wissenschaftlichen Dienstes genannten rechtlichen Regelungen dem Bundesverfassungsgericht als ausreichend im Sinne des Gesetzesvorbehaltes aus Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz gelten würden.

Die Jodprophylaxe verstößt gegen das Übermaßverbot. Zwar kommt der wissenschaftliche Dienst des Landtages Rheinland-Pfalz auch in diesem Punkt zu einer anderen Auffassung, jedoch basiert diese auf Aussagen des Bundamtes für Risikobewertung aus dem Jahr 2004, welche nachweislich falsch und nicht mehr aktuell sind. Der bestehende rechtliche Rahmen zur Jodprophylaxe in Deutschland und der Europäischen Union hat eine Überschreitung des genannten Grenzwertes von 500 µg Jod pro Tag bei der individuellen Ernährung möglich gemacht und dieser Zustand hält trotz der erfolgten Beschränkungen zur Futtermitteljodierung weiter an. Zum tatsächlichen Jodeinsatz in Vergangenheit und Gegenwart können keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Aber auch die auffindbaren Veröffentlichungen und Daten beschreiben in der Regel Durchschnittswerte, welche aus Sicht der individuellen Diät des einzelnen Bürgers und seines Lebensmittelwarenkorbes irrelevant sein können. Zudem beweist eine große Zahl von wissenschaftlichen Studien, dass auch eine Jodaufnahme unter 500 µg pro Tag negative gesundheitliche Auswirkungen erzeugen kann. Individuelle genetische und gesundheitliche Voraussetzungen der Einzelperson sind dabei maßgeblich.

III. Die Jodprophylaxe ist intransparent und ein Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung!

Veröffentlichte und dokumentierte Aussagen weisen darauf hin, dass die Jodsalzprophylaxe bewusst intransparent gestaltet wurde, um möglichen Widerstand der Bürger oder eine bewusste Lebensmittelwahl auszuschalten. So ist die Deklaration nicht mehr offensichtlich, oft nicht eindeutig und bei loser Ware, der Gemeinschaftsverpflegung und im Gaststättengewerbe nicht vorhanden. Zudem werden Jodierungsmittel nicht als potentielle Allergene gekennzeichnet, obwohl Betroffene und auch wissenschaftliche Veröffentlichungen auf direkte und indirekte allergene Wirkungen verweisen. Die Futtermitteljodierung, als eine wesentliche Quelle der Lebensmitteljodierung, erfolgt ohne jede Deklaration am Lebensmittel und ist in Umfang und Größenordnung vom Verbraucher nicht erkennbar. Zudem stellen sich rechtliche Fragen, wenn Milch und Eier de facto zu Jodtabletten und Landwirte zu deren Herstellern und Apothekern gemacht werden. Wer übernimmt in diesem Fall die Verantwortung für Produktqualität, Beratung und falsche Dossierung? Weiterhin ist festzustellen, dass es im Hinblick auf die große Variabilität der Jodgehalte in den Mitgliedsstaaten der EU, bzw. weltweit, keine öffentlich verfügbare Dokumentation gibt, mit deren Hilfe Touristen und Reisende sich über Art, Umfang und Größenordnung der Jodierung im Ausland informieren können.

IV. Die Jodprophylaxe weist einen problematischen selektiven Charakter auf!

Es ist unbestritten, dass Jod zur Prophylaxe und Therapie einzelner Schilddrüsenerkrankungen individuell eingesetzt werden kann. Eine massive allgemeine Jodierung von Lebensmitteln kann aber einen Teil der Bevölkerung schädigen. Auch die Vertreter des Arbeitskreises Jodmangel e.V. weisen darauf hin, dass genetische Voraussetzungen maßgeblich sind. Zudem spielen Lebensphase und Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Aussagen von Betroffenen und Studien aus den USA und China belegen zudem eine verminderte männliche Fertilität durch die Erhöhung der Jodzufuhr. Des Weiteren verweisen Veröffentlichungen auf die multiplen schädlichen Auswirkungen von Jod-Radikalen. Diese Vorwürfe sind derart schwerwiegend, dass sie unter allen Umständen in einer öffentlichen politischen Debatte behandelt werden müssen.

Chronik und Kritik zur Jodprophylaxe

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