Читать книгу E-Scooter kaufen - Handbuch: Tipps zu Auswahl, Leistung, Nutzung und Zubehör - Tom Schillerhof - Страница 4

Rechtliche Grundlinien

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Mindestalter

E-Scooter dürfen ab einem Mindestalter von 14 Jahren im öffentlichen Verkehr geführt werden. Wenn Sie sich einen Scooter bei einem Sharing-Anbieter ausleihen möchten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Geschwindigkeit

Achten Sie beim Kauf darauf, dass Ihr Scooter ausschließlich mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h im öffentlichen Raum fahren darf.

Derzeit sind noch viele E-Scooter im Handel erhältlich, die dazu imstande sind, weit über die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fahren zu können und entsprechen daher nicht der final beschlossenen Elektrokleinstgeräte-Verordnung. Solchen E-Scootern ist es nicht erlaubt, legal im Straßenverkehr genutzt zu werden, sodass sie ausschließlich auf Privatgelände gestattet sind.

Betriebserlaubnis

Nur wenn Ihr E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt, ist es Ihnen erlaubt, sich im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Die ABE wird den Scooter-Herstellern vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilt und muss als Typenschild an jedem Fahrzeugmodell montiert sein. Achtung: Nicht jeder kaufbare E-Scooter verfügt automatisch über eine ABE! Achten Sie beim Kauf auf die Angaben des Herstellers oder wenden Sie sich an einen Fachhändler.

Größe und Eigengewicht

Ein E-Scooter darf maximal 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Das Gewicht ohne Fahrer darf 55 kg nicht überschreiten.

Motorleistung

Die jeweilige Motorleistung in Watt gibt Aufschluss über die Beschleunigung eines E-Scooters und ist auf 500 Watt begrenzt.

Kein Mitfahrer erlaubt

Ein E-Scooter darf nur eine Person tragen.

Führerschein

Für die Nutzung eines E-Scooters ist kein Führerschein notwendig.

Promillegrenze

Für Fahranfänger gilt eine Promillegrenze von 0,0. Erfahrene Fahrer dürfen den Wert von 0,5 Promille nicht überschreiten. Bei Missachtung drohen Fahrverbote, zwei Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie 500 Euro Bußgeld.

Die richtige Fahrspur

Grundsätzlich müssen E-Scooter auf Radwegen, Radstreifen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie auf die Straße ausweichen. Eine Nutzung des Gehwegs ist verboten, auch Fußgängerzonen sind tabu.

Die richtige Ausstattung

E-Scooter müssen mit zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremsen, Front- sowie Rücklicht und einer helltönigen Klingel ausgestattet sein. Außerdem muss der Scooter über seitliche Reflektoren verfügen.

Der korrekte Umgang

Wenn Sie mit einem Freund unterwegs sind, der ebenfalls mit einem E-Scooter fährt, achten Sie darauf, auf dem Fahrstreifen hintereinander statt nebeneinander zu fahren. Fahren Sie dennoch nebeneinander, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

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