Читать книгу Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit Band 2 - Torsten Katschemba - Страница 7

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2 Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen

2.1 Anforderungen

Der Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ist Bestandteil der schriftlichen Abschlussprüfung der Berufe „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“. Um die Aufgabenstellungen im Recht entsprechend lösen zu können, ist zunächst das Anforderungsprofil an die Prüfung zu analysieren. Die „Verordnungen über die Berufsausbildung zur Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ vom 21. Mai 2008 enthalten dazu folgende Vorgaben5:

„Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten sowie

b) Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen kann; …“

In beiden Prüfungsverordnungen befindet sich der wortgleiche Text, weshalb es bisher auch typisch war, dass die Prüfungsaufgaben für beide Berufe identisch ausfielen. In der jeweils 90 Minuten andauernden Prüfung sollen berufstypische Rechtsaufgaben bearbeitet werden Der Prüfungsbereich hat allerdings jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis. Bei der „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ wird er zum einem mit 30 Prozent von 100 gewichtet und zum anderen müssen zum Bestehen mindestens ausreichende Ergebnisse (50 Punkte von 100) erzielt werden.6

Bei der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ beträgt die Wichtung 20 Prozent von 100. Weitere Einschränkungen gibt es hier nicht.7 Dies ist wohl insbesondere dem Umstand geschuldet, dass der rechtliche Prüfungsbereich im ersten Teil der zweigeteilten Abschlussprüfung zur Fachkraft stattfindet. Das führt in der Praxis hin und wieder zu erklärungsbedürftigen Nachfragen von Ausbildenden, die beide Berufe anbieten.

Fachkraftfür Schutz und SicherheitServicekraftfür Schutz und Sicherheit
Teil 1 der AbschlussprüfungAbschlussprüfung
Gewichtung: 20 ProzentGewichtung: 30 Prozent
Mindestanforderung: KeineMindestanforderung: Ausreichend (4)
Darstellung 5: Unterschiede in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“

Neben den genannten Unterschieden gibt es natürlich in erster Linie eine Menge von Gemeinsamkeiten in den Anforderungen. Die Prüfungen beinhalten grundsätzlich zwei Sachverhalte mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Jeder Sachverhalt ist auf fünfzig Punkte angelegt, so dass jede Prüfung einhundert erreichbare Punkte beinhaltet.

Fachkraftfür Schutz und SicherheitServicekraftfür Schutz und Sicherheit
– 90 Minuten Bearbeitungszeit– Zwei Fälle, die sich inhaltlich nach jeder Frage fortführen– Je Fall drei bis sechs Aufgabenstellungen/Fragen– Je Aufgabenstellung 6 bis 30 Punkte– 100 erreichbare Punkte (50 Punkte je Fall)
Darstellung 6: Gemeinsamkeiten in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“

Wer sich ernsthaft mit den Prüfungsanforderungen auseinandersetzen möchte, kommt nicht um die Literatur der „Prüfungskataloge für die IHK-Abschlussprüfungen“ herum. Durch die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern (ZPA Nord-West) wurden für jeden der beiden Ausbildungsberufe Schutz und Sicherheit solche Kataloge erstellt und herausgegeben. Die Inhalte konkretisieren die Themenkreise und sind in Hinblick auf eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung.

LernfeldbezugThemenbereiche
Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden.Lernfelder 3,5Gewerbeordnung, BewachungsverordnungBerufsgenossenschaftliche VorschriftenStrafgesetzbuch
Rechte von Personen und Institutionen beachten.Lernfeld 5GrundgesetzKunsturhebergesetzArbeitsschutzgesetzeSelbsthilferechteBürgerliches Gesetzbuch
Gefährdungssituationen rechtlich bewerten.Lernfeld 5Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Rechtsverstöße erkennen und beurteilen.Lernfeld 5Rechtsgrundlagen des Straf- und StrafverfahrensrechtsVorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
Darstellung 7: Inhalte des Prüfungskataloges des ZPA Nord-West

Die Themenkreise ergeben sich aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte durch den zuständigen Fachausschuss. Die genannten Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstigen Regelungen sind jeweils in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung anzuwenden. Sie sind auch dann zu beachten, wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist. Fragenkomplexe, die auf Arbeitsvorgänge in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben abstellen sind nur insofern für den schriftlichen Teil der Prüfung relevant, als es sich um allgemein gültige Zusammenhänge handelt.8

Der Prüfungskatalog ist nach einem bestimmten Schema aufgebaut. Er unterscheidet nach Fragenkomplex, Themenkreis/Inhalte/Erläuterungen und gibt Beispiele für betriebliche Handlungen. Der Aufbau soll an dem nachfolgenden Auszug aus dem Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ visualisiert werden.

FragenkomplexThemenkreis, Inhalte, ErläuterungenBeispiele für betriebliche Handlungen
Rechtsverstöße erkennen und beurteilenLF 5Rechtsgrundlagen des Straf- und Strafverfahrensrechts und ergänzende Vorschriften des bürgerlichen RechtsSachverhalt auf– tatbestandsmäßiges,– rechtswidriges und– schuldhaftesVerhalten prüfen.Des Weiteren:– Begehungs- und Unterlassungstatbestände kennen– Straftaten, rechtswidrige Taten und unerlaubte Handlungen rechtlich bewerten– Detaillierte Beschreibung der Tatbestandsmerkmale.…
Darstellung 8: Beispieltext aus dem Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfung FKSS

Bereits der Blick auf diese grobe Übersicht lässt die mögliche Vielfalt von Sachverhalten und Aufgabenstellungen für einen solchen Prüfungssachverhalt erahnen. Bei jeder Prüfung erhält der Prüfling einen Aufgabenbogen mit zwei sich fortschreibenden Sachverhalten, die in der Prüfung vollständig zu bearbeiten sind. Zu jedem Sachverhalt gibt es bis zu sechs Fragestellungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen.

BezeichnungInhaltUmfang
AufgabenbogenZwei sich fortschreibende SachverhalteJe 3–4 Seiten DIN A4
Je Sachverhalt und nach jeder Fortschreibung erfolgt eine Aufgabenstellung.Je 3–6 Aufgaben
Darstellung 9: Inhalt und Umfang der Prüfungsfälle

Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zur Erarbeitung der Sachverhaltslösungen wird unterschiedlich gesehen. Den Prüfungsteilnehmern stehen 90 Minuten Gesamtbearbeitungszeit zur Verfügung. Die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben schwankt zwar; jedoch hat dies keinen wesentlichen Einfluss, da beide Sachverhalte mit 50 Punkten angesetzt sind. Anstelle von mehr Aufgaben sind manche Aufgaben umfangreicher und/oder nochmals unterteilt.

2.2 Auswertung bisheriger Prüfungen

Für die Bewertung der Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ machen die Verordnungen über die Berufsausbildung zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ keine direkten Vorgaben. In der Umsetzungsempfehlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK)9 wird die Gewichtung in der Bewertung auf Basis des 100-Punkte-Modus der IHK empfohlen. In jedem der beiden Sachverhalte waren bisher jeweils fünfzig Punkte zu erreichen.

Die Auswertung der bisherigen Prüfungen ergab, dass sich die Inhalte in vier Kategorien einteilen lassen. Den Hauptanteil beanspruchen Fragestellungen zu konkreten Straftatbeständen. Fast gleichauf sind Fragen zu zivilrechtlichen Ansprüchen und Jedermannsrechten. Sonstige Fragestellungen haben sich bisher mit dem Gewerbe-/Bewachungsrecht, dem Waffengesetz, der DGUV-Vorschrift 23 sowie der Unterscheidung von öffentlichem/privatem Recht befasst.


Darstellung 10: Verteilung der Themenkomplexe in den Prüfungen Sommer 2009 bis Sommer 2020

Das so gewonnene Bild von den Anforderungen der bisherigen Prüfungen lässt die anspruchsvolle Prüfung in einen machbaren und überschaubaren Bereich rücken. Exemplarisch sind in der nachfolgenden Abbildung die Inhalte der Sommerprüfung 2020 dargestellt.

Straftatbestände66 PunkteZivilrecht18 PunkteJedermannsrechte10 PunkteSonstiges06 Punkte
HausfriedensbruchGefährliche KörperverletzungBrandstiftungMissbrauch von NotrufenSachbeschädigungSchwerer RaubFreiheitsberaubungSelbsthilfe des BesitzersSchadenersatz aus unerlaubter HandlungNotwehrUnerlaubtes Führen von Schusswaffen
Darstellung 11: Beispielhafte Inhalte der Sommerprüfung 2020

Bei einer detaillierten Betrachtung der bisherigen Abschlussprüfungen nach der vorgenannten Einteilung in die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht, Jedermannsrechte und Sonstiges lässt sich der Anspruch noch näher bestimmen und erkennen.

Strafrecht
Straftatbestände – inklusive aller Stadien und Beteiligungsformen – Reihenfolge nach HäufigkeitHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Körperverletzung (alle Formen)2504–13
Sachbeschädigung2404–12
Hausfriedensbruch1704–15
Diebstahl (alle Formen)1407–14
Nötigung1204–15
Beleidigung0604–07
Urkundenfälschung0604–07
Betrug0507–15
Branddelikte (alle Formen)0607–10
Amtsanmaßung0405–10
Hehlerei0405–12
Erschleichen von Leistungen0404–10
Raub0410–15
Räuberischer Diebstahl0307–12
Unterlassen (alle Delikte des Unterlassens)0304–10
Verletzung des Briefgeheimnisses0212
Ausspähen von Daten0108
Unerlaubte Bildaufnahmen0110
Unterlassene Hilfeleistung0110
Erpressung0112
Unerlaubter Gebrauch eines Fahrzeuges0108
Üble Nachrede0108
Begünstigung0108
Freiheitsberaubung0110
Missbrauch von Notrufen u. a.0110
Darstellung 12: Häufigkeit der strafrechtlichen Tatbestände in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

Bei der Betrachtung der Anzahl der zu erreichenden Punkte fällt auf, dass zum Teil ein weiter Bereich von vier bis zu fünfzehn Punkten auf einen Straftatbestand entfällt.

Zivilrecht
AnspruchHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Herausgabeanspruch – Selbsthilfe des Besitzers1203–20
Schadenersatzanspruch – Unerlaubte Handlung1204–25
Gutgläubiger Erwerb einer Sache0107
Darstellung 13: Häufigkeit zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

Jedermannsrechte
RechtHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Notwehr1204–10
Vorläufige Festnahme nach StPO1205–10
Selbsthilfe nach BGB0410–12
Notstand0208–10
Darstellung 14: Häufigkeit der Jedermannsrechte in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

Sonstiges
InhaltHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung0605–09
DGUV-Vorschrift 230306–07
Waffengesetz0405–08
Unterschied Öffentliches Recht zu Privatrecht0106
Darstellung 15: Häufigkeit der sonstigen Aufgabenbereiche in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

Anzumerken ist, dass es sich um Aufstellung von Prüfungsinhalten aus dem Zeitraum der letzten zwanzig Prüfung seit der Sommerprüfung 2009, also seit der Prüfungsverordnung aus 2008, handelt. Entscheidend für die Vorbereitung auf die Prüfung und deren möglicher Inhalt ist immer der Prüfungskatalog der ZPA Nord-West.

Prüfungshinweis

Seitens des Bundesarbeitskreises der Lehrer für Schutz und Sicherheit wird angemerkt, dass die Anzahl der zu erreichenden Punkte in den Prüfungsbereichen sehr schwankt. Hier sollte der Erstellungsausschuss für Prüfungen bei der ZPA Nord-West in die Pflicht genommen werden.

Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit Band 2

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