Читать книгу Das Prinzip des Vorrangs der Wettbewerbsermöglichung - Udo Bahntje - Страница 6
B.) Systematische Berechtigung und systematischer Standort des Prinzips I. System und Prinzip
ОглавлениеCanaris, an dessen methodisches Konzept im Folgenden angeknüpft werden soll, definiert ein System als eine „axiologische oder teleologische Ordnung allgemeiner Rechtsprinzipien“15. Letztere stellen sich also als Bausteine eines Systems dar, und zwar als Bausteine von unterschiedlicher Größe und Bedeutung. Denn ebenso, wie es etwa in der Molekularanordnung eines Kristalls (zumeist) größere und kleinere, in unterschiedlichen Frequenzen schwingende Bausteine gibt, müssen auch in der allgemeinen Rechtssystematik zunächst einmal Prinzipien unterschiedlicher Wesensart (insbesondere Rechtsprinzipien und rechtsethische Prinzipien16), sodann (relativ) weitreichende und weniger weitreichende Prinzipien17, Ober- und Unterprinzipien und andererseits ebenso Systeme und Untersysteme18 unterschieden werden, die in ihrem variablen, sich gegenseitig ergänzenden oder beschränkenden Zusammenspiel19 die „wertungsmäßige Folgerichtigkeit und innere Einheit des Rechts deutlich machen“20.
Dabei folgt bereits aus der Möglichkeit eines sich auch gegenseitig beschränkenden Funktionszusammenhanges die weitere Möglichkeit, dass sich Prinzipien — im Gegensatz zu Axiomen21 — auch untereinander widersprechen können und nicht ohne Ausnahme in ihrem Systembereich gelten22. Zwei Beispiele sollen das Gesagte verdeutlichen.