Читать книгу Fiskalstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 243
Anmerkungen
ОглавлениеRechtsakt des Rates vom 29.5.2000 über die Erstellung des Übereinkommens – gem. Art. 34 des Vertrags über die Europäische Union – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2000/C 197/01), ABlEU Nr. C 197/3 v. 12.7.2000.
Rahmenbeschluss des Rates vom 13.6.2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen (2002/465/JI), ABlEU Nr. L 162/1 v. 20.6.2002. Dieser wird gem. Art. 5 außer Kraft treten, sobald das EU-RhÜbk in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist. Derzeit steht nur noch die Umsetzung in Italien aus.
Ein Muster für eine Vereinbarung über die Bildung einer GEG findet sich in Anhang II des Handbuchs zu GEG, Ratsdok. 15790/11.
Sieber/Satzger/v. Heintschel-Heinegg/Neumann § 34 Rn. 4.
Entschließung des Rates vom 26.2.2010 zu einem Modell für eine Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) (2010/C 70/01), ABlEU Nr. C 70/1 v. 19.3.2010.
Sieber/Satzger/v. Heintschel-Heinegg/Neumann § 34 Rn. 4.
Sieber/Satzger/v. Heintschel-Heinegg/Neumann § 34 Rn. 5.
Art. 2 des zweiten Änderungsprotokolls, Rechtsakt des Rates vom 28.11.2002 zur Erstellung eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol, ABlEU Nr. C 312/2 v. 16.12.2002.