Читать книгу Lebendige Seelsorge 4/2018 - Verlag Echter - Страница 5

Оглавление

Synodalität aus evangelischer Perspektive

Synoden stellen heute als die Legislative einen wichtigen Teil in der Leitung Evangelischer (hier und im Folgenden groß geschrieben, wenn der institutionelle Aspekt, klein, wenn der sachliche Bezug auf das Evangelium im Vordergrund steht) Kirchen dar. Allerdings gab es über Jahrhunderte auch reformatorische Kirchen ohne Synoden. Welche Bedeutung kommt diesen Versammlungen in evangelisch-theologischer Perspektive zu? Christian Grethlein

Um dies zu beantworten, will ich in vier Schritten vorgehen: Einleitend skizziere ich knapp den biblisch-theologischen und reformatorischen Hintergrund zu Synodalität. Es folgen historische Hinweise auf drei Impulse, die zur konkreten Ausarbeitung synodaler bzw. presbyterial-synodaler Kirchenordnungen führten. Von hier aus, also angesichts einer historisch gewachsenen Pluriformität bestimme ich systematisch drei wichtige theologische Inhalte synodaler Kirchenordnung. Den Abschluss bilden empirische Hinweise auf Probleme dieser Ordnungsform in der Gegenwart.

BIBLISCHE UND REFORMATORISCHE HINTERGRÜNDE

„Synodos“ bezeichnete im achäischen Bund „eine politische Körperschaft, der […] die Gesetzgebung, die Entscheidung über Krieg und Frieden und die Ein- und Absetzung der leitenden Beamten oblagen; es bezeichnete zugleich kultische Versammlungen“ (Huber, 322). Dazu bedeutet das Verb „synodeuein“ „den gleichen Weg unter die Füße nehmen, zusammen reisen, jemanden auf dem Weg begleiten“ (Huber, 322). Von daher lag es durchaus nahe, dass die frühen Christen sowohl Versammlungen örtlicher Gemeinden als auch Treffen zwischen Vertretern verschiedener Gemeinden als „Synoden“ bezeichneten.

Im Neuen Testament begegnet eine solche Zusammenkunft, in der es um die Klärung strittiger Fragen ging, im sog. Apostelkonzil – das jedoch besser Gemeindesynode (oder eben lateinisch: -konzil) genannt würde, weil daran neben den Aposteln auch andere Gemeindevertreter teilnahmen. So heißt es zum Abschluss: „Und die Apostel und die Ältesten beschlossen samt der ganzen Gemeinde“ (Apg 15,22). Der etwa seit Mitte des 2. Jahrhunderts einsetzende und sich über die Jahrhunderte zunehmend forcierende Prozess der Klerikalisierung christlicher Gemeinden hatte auch für solche Versammlungen Konsequenzen. Die aktive Beteiligung der Gemeindeglieder trat in den Hintergrund zugunsten der repräsentativen Funktion der Bischöfe (vgl. Huber, 341). So waren im Mittelalter – und sind bis heute in vielen nichtprotestantischen Kirchen – Synoden bzw. Konzile Klerikertreffen.

Christian Grethlein

Dr. theol. habil., Professor für Praktische Theologie an der Universität Münster; Forschungsschwerpunkt: Theorie der Kommunikation des Evangeliums in der Gegenwart.

Dem stand die theologische Grundauffassung Martin Luthers entgegen, die dieser auf eine Anfrage aus der Gemeinde in Leisnig am 29. Januar 1523 knapp in folgender programmatisch betitelter Schrift entwickelte: „Daß eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursach aus der Schrift.“ Hier zieht der Reformator die kirchentheoretischen Konsequenzen aus der theologischen Einsicht in das allgemeine Priestertum aller Getauften. Zwar ergaben sich daraus für die konkrete Ordnung der lutherischen Kirchen lange Zeit keine konkreten Konsequenzen. Dem stand neben mittelalterlichem Ständedenken vor allem die formale Unbildung der großen Bevölkerungsmehrheit entgegen, die als Analphabeten keinen Zugang zu der für reformatorische Theologie grundlegenden Bibel hatten. Doch konnte die spätere Bildung von Synoden zur Begründung auf den reformatorischen Ansatz zurückgreifen. So erschien jetzt die Synodalität als ein Grundprinzip evangelischer Kirchen, insofern sie nämlich die „Zusammengehörigkeit von lehrender und hörender Kirche“ zum Ausdruck brachte und einseitigen Autoritätszuschreibungen wehrte.

In besonderer Weise schon früh ausgeprägt findet sich das Prinzip der Synodalität in den reformierten Gemeinden. Fundiert in der Lehre vom vierfachen Amt – Pfarrer, Diakon, Presbyter und Lehrer – bekamen und behielten Synoden, etwa in den Niederlanden, die nicht nur aus Klerikern bestanden, von Anfang an ein besonderes Gewicht.

IMPULSE ZUR EINFÜHRUNG SYNODALER ORDNUNGEN

Drei wichtige Impulse führten in historischer Perspektive dazu, dass heute synodale Ordnungen in den deutschen Evangelischen Landeskirchen selbstverständlich sind.

Den wohl entscheidenden Anstoß gaben tief greifende Veränderungen am Beginn des 19. Jahrhunderts: „Das aufwühlende Erlebnis der Befreiungskriege gegen die napoleonische Herrschaft, der geistesgeschichtlich bedeutsame Umschwung vom Rationalismus der Spätaufklärung in eine romantisch-idealistische Weltsicht, aber auch die Wiederbelebung eines aus dem Pietismus stammenden persönlichen Frömmigkeitsideals – alles das mündete in einen neuen religiösen Aufbruch“ (Link, 138). Er stand in Widerspruch zum überkommenen landesherrlichen Kirchenregiment und verlangte nach einer allgemeineren Beteiligung der Gemeindemitglieder. Unterstützt durch konkrete Anlässe wie die Unionsbestrebungen des preußischen Königs kam es zuerst 1835 mit der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung zu einer sog. presbyterial-synodalen Kirchenverfassung. Genauer muss zu „presbyterial-synodal“ noch „konsistorial“ hinzutreten, insofern auf Provinzialebene Konsistorien wichtige Funktionen – im Dienst des Landesherrn – vollzogen.

Die sich in den einzelnen Landeskirchen über Jahrzehnte hinziehende Einrichtung von Synoden, in denen mit der Zeit die Nichtordinierten an Zahl und Bedeutung gewannen, verliefen parallel zu den staatlichen Demokratisierungsbewegungen. Wie ein Blick in entsprechende Begründungen bei Friedrich Schleiermacher zeigt, der federführend für die preußischen Reformbestrebungen war, handelte es sich dabei aber nicht um eine einseitige kirchliche Übernahme und damit erneute Abhängigkeit vom Staat, sondern um wechselwirksame Prozesse zwischen Staats- und Kirchenreform (vgl. Huber, 326–330). Dazu trat von Beginn an eine wichtige Differenz zwischen den Synoden und den Parlamenten. Die Synodalen vertraten nicht repräsentativ die Kirchenmitglieder, sondern die jeweiligen Gemeinden bzw. Interessengruppen – in Form von berufenen Synodalen. Zu letzteren gehören bis heute regelmäßig Vertreter der theologischen Fakultäten, die auf dem Gebiet der entsprechenden Landeskirche liegen. Ihre in den jeweiligen Kirchenordnungen vorgesehene Beteiligung weist auf den hohen Rang hin, der traditionell in den Evangelischen Kirchen der wissenschaftlichen Theologie zugemessen wird.

Den zweiten Impuls, jetzt vor allem für die Gemeindeebene und damit den Ausbau des presbyterialen Systems, gab die sog. Gemeindeaufbau-Bewegung am Ende des 19. Jahrhunderts, wie sie etwa Emil Sulze propagierte (vgl. Lorenz). Orientiert an der damals modernen Sozialform des Vereins wurden Kirchengemeinden entsprechend umstrukturiert. Das Presbyterium bzw. der Kirchenvorstand wurde dabei „zu einer Art Vereinsvorstand, der das Engagement der Ehren- und Hauptamtlichen koordiniert, befördert und beaufsichtigt“ (Hermelink, 245). Dabei ging es wesentlich auch um repräsentative Funktionen, etwa der Kirchengemeinde gegenüber der Kommune. Dementsprechend entstammten die von den Gemeindegliedern gewählten Presbyter häufig dem Kreis der lokalen Honoratioren.

Schließlich ist unter dem Stichwort des „Konziliarismus“ ein wichtiger Impuls aus der – internationalen – Ökumene zu nennen. 1971 hatte die ÖRK-Kommission „Faith and Order“ entsprechende Diskurse folgendermaßen zusammengefasst: „Unter Konziliarität verstehen wir das Zusammenkommen von Christen – örtlich, regional und weltweit – zu gemeinsamem Gebet, zu Beratung und Entscheidung in dem Glauben, dass der Heilige Geist solche Zusammenkünfte für seine eigenen Zwecke der Versöhnung, Erneuerung und Umgestaltung der Kirche benützen kann, indem er sie zur Fülle der Wahrheit und Liebe hinführt“ (Hermelink, 248). Durchaus unter Bezug auf biblische und altkirchliche Traditionen werden Synoden hier pneumatologisch gedeutet und damit in ihrem gottesdienstlichen Charakter erfasst.

Klares Ziel dieses synodalen Konzepts sind „Erneuerung und Umgestaltung der Kirche“. Dazu tritt der Hinweis auf die Bedeutung der Rezeption synodaler Entscheidungen durch die entsprechenden Einzelnen bzw. Einzelgemeinden (vgl. Hermelink, 249). Der Zusammenhang der synodalen Entscheidungen mit der sog. Basis bleibt also gewahrt.

THEOLOGISCHE INHALTE SYNODALER KIRCHENORDNUNGEN

Unter Ausblendung der beträchtlichen Differenzen in der konkreten Ausgestaltung der synodalen Elemente von Kirchenordnungen in den einzelnen Landeskirchen können zumindest drei wichtige theologische Inhalte benannt werden, die mit der Einrichtung von Synoden – und auf der Gemeindeebene von Presbyterien bzw. Kirchenvorständen – gegeben sind. Dabei ist inhaltlich durchweg vorausgesetzt, dass die Synoden das wesentliche legislative Organ der Evangelischen Kirchen sind.

Grundsätzlich impliziert das in den Evangelischen Kirchen gepflegte Prinzip der Synodalität eine „herrschaftskritische Tendenz“, die diese von der römisch-katholischen und auch den orthodoxen Kirchen unterscheidet. Denn – so resümiert Jan Hermelink zu Recht: „Eine religiös begründete Hierarchie, ein wesentlicher Vorrang des Klerus in der Gemeinde oder ein Primat des Bischofs in der Regionalkirche sind durch das synodale Prinzip ausgeschlossen“ (Hermelink, 241). Die Synode ist in den Evangelischen Kirchen also nicht nur ein Beratungsgremium, sondern ein zentraler Bestandteil der Kirchenleitung mit entsprechenden Befugnissen, die vom Haushaltsrecht bis zur Festsetzung der liturgischen Bücher reichen. Theologisch ist dies in dem – jedenfalls mittlerweile allgemein bei der Begründung der Synodalität in Anspruch genommenen – allgemeinen Priestertum aller Getauften begründet.

Ebenso fügen sich die deutschen Landeskirchen durch ihre Synoden bewusst in die ökumenische Bewegung der Konziliarität ein. Eine besondere, theologisch zentrale Akzentuierung erhalten die Synoden hier dadurch, dass ihnen wesentlich die Verantwortung für das Bekenntnis der Kirche übertragen ist. Darin spiegelt sich die für die deutschen Evangelischen Kirchen grundlegende Erfahrung aus dem Kirchenkampf wider, in dem die sog. Bekenntnissynoden einen Abfall zum Nationalsozialismus und seiner Führer-Ideologie verhinderten. Vor allem die auf der Barmer Bekenntnis-Synode formulierte „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche“ von 1934 (sog. Barmer Theologische Erklärung) spielt hier eine herausragende Rolle, insofern sie in Artikel 3 die Frage der Ordnung als grundlegend – und nicht beliebig – für Kirche erklärte (vgl. Burgsmüller/Weth, 36). Zugleich verstärkten diese Erfahrungen aus der Zeit der Bedrängnis das Anliegen, die „Synoden als gottesdienstliche Versammlungen zu verstehen […], die dem Vollzug des Bekennens dienen“ (Huber, 335).

Das führt dazu, dass – wie es Hermelink zugespitzt formuliert – „Kirchenvorstand und Synode als Inszenierung des evangelischen Glaubens“ (Hermelink, 249) verstanden werden können. In dieser Sozialform tritt zum einen der Pluralismus zu Tage, der für die evangelischen Kirchen charakteristisch ist. Dazu gehören auch inhaltliche Konflikte – eine Durchsicht durch Synodalprotokolle zeigt dies eindrücklich. Zum anderen wird aber auch das Bemühen deutlich, sich zu einigen. Kurz formuliert stehen die Synoden als Organisationsform für die jedenfalls in den Evangelischen Kirchen unhintergehbare Einsicht: „Kirchlichorganisatorische Einheit gibt es […] nicht anders als in der permanenten Auseinandersetzung“ (Hermelink, 250).

Jan Hermelink spitzt dies für die Gegenwart noch kirchentheoretisch zu: „Die Bekenntnisbestimmtheit der evangelischen Kirchen […] manifestiert sich derzeit weniger in bestimmten religiösen Inhalten; die evangelischen Großkirchen sind keine Überzeugungsgemeinschaften. Das evangelische Bekenntnis wird vielmehr primär in bestimmten Formen der Selbst-Leitung inszeniert: Die Verfahrensregeln der Presbyterien und Synoden sind nicht nur Ausdruck organisatorischer Vernunft, sondern sie stellen zugleich das religiöse Profil der Kirche, die plurale und dynamische Eigenart des in ihr gelebten evangelischen Glaubens dar“ (Hermelink, 250).

Synodalität ist also zwar kein historisch durchgängiges Merkmal Evangelischer Kirchen. Gegenwärtig kommen in ihr aber wichtige Grundprinzipien des evangelischen Selbstverständnisses und der daraus resultierenden kirchlichen Strukturen zum Ausdruck.

PROBLEME MIT UND IN SYNODEN

Dem schnellen Blick erscheint die Durchsetzung der Synodalität als ein Grundprinzip Evangelischer Kirchen wie ein Siegeszug. Doch gab und gibt es auch Probleme:

Schon seit Längerem wird die Schwerfälligkeit synodaler Entscheidungsfindung beklagt. So benötigte die Durchsetzung der Ordination von Frauen zum geistlichen Amt 33 Jahre. 1958 erließ die Evangelische Kirche in der Pfalz als erste Landeskirche ein entsprechendes Gesetz, 1991 hatte sich schließlich auch die Kirche von Schaumburg-Lippe dazu durchgerungen. Umgekehrt kann aber ebenfalls konstatiert werden, dass bei so starker Beteiligung der Gemeindeglieder, wie es die Synoden in den Evangelischen Kirchen vorsehen, ein Ausschluss von Frauen nicht auf Dauer zu stellen war. Andere Kirchen, in denen exklusiv männliche Kleriker legislativ tätig sind – ich muss dies nicht näher ausführen –, sind noch weit davon entfernt.

Allerdings erweisen sich die langsamen synodalen Konsensprozesse als zunehmend weniger in der beschleunigten Mediengesellschaft vermittelbar. Evangelische Kirche wirkt durch ihre langen synodalen Sitzungen – etwa bei der Wahl der Mitglieder des Rats der EKD durch die EKD-Synodalen – eher ermüdend als interessant. Dies erweist sich als ein Problem für die Öffentlichkeitsarbeit Evangelischer Kirchen. Schnell und zugespitzt formulierte, persönlich gewinnend präsentierte Äußerungen von Bischöfen sind besser massenmedial kommunizierbar als konsensuelle synodale Erklärungen.

Wahrscheinlich noch gravierender ist das Problem, das aus dem positiven Partizipationsanspruch des allgemeinen Priestertums aller Getauften resultiert. Lange Zeit klagte man über die einseitige Zusammensetzung von Kirchenvorständen und Synoden. Bestimmte Bevölkerungsgruppen wie selbstständig tätige Männer waren über-, andere wie weibliche Arbeiterinnen deutlich unterrepräsentiert. Mühsam versuchte man vor allem auf der Synodalebene durch entsprechende Berufungen nicht zu große soziale Lücken entstehen zu lassen.

Mittlerweile erscheinen diese Probleme vielerorts als vergleichbar gering. Heute stellen sich andere und noch grundlegendere Herausforderungen. Presbyterien und Synoden setzen aktive ehrenamtliche Partizipation durch Gemeindeglieder voraus. Auf der Ebene der Presbyterien werden vor allem in städtischen Gebieten die Wahlen immer schwieriger. Zum einen liegt die Wahlbeteiligung oft unter zehn Prozent; zum anderen gelingt es häufig nicht, die Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die für eine Wahl notwendig sind. Auf der Presbyterebene zeigt sich deutlich, dass das Ende des 19. Jahrhunderts moderne Modell des Vereins und des damit verbundenen kontinuierlichen Engagements in der Breite der Bevölkerung massiv an Attraktivität verloren hat. Auf Grund der Stufung der synodalen Wahlverfahren – die Gemeindeglieder wählen die Presbyter, diese die Kreissynodalen und jene wiederum die Landessynodalen – setzt sich die Schwäche im Bereich der Presbyteriumswahlen auf den anderen kirchlichen Ebenen fort.

Auch die im Programm der Konziliarität formulierten ökumenischen Impulse erreichen nur noch eine kleine Minderheit evangelischer Christen. Damit verlieren Motive an Bedeutung, die in den vergangenen Jahrzehnten Menschen zu einem presbyterialen bzw. synodalen Engagement bewogen. Vor allem Fragen zurückgehender Finanzen und damit verbundener Sparmaßnahmen dominieren vielerorts die Tagesordnungen der Presbyterien, Kreis- und Landessynoden. Der Zusammenhang mit der Kommunikation des Evangeliums als grundlegendes Anliegen christlicher Kirche ist dabei nur noch schwer auszumachen.

Hier stellen sich also ganz grundsätzliche Anfragen an das Prinzip der Synodalität, das in den letzten 150 Jahren in den Evangelischen Kirchen eine steile Karriere machte. Liest man systematische Reflexionen zu den Synoden, fällt allerdings auf, dass diese Problemanzeigen bereits seit Längerem wahrnehmbar waren. So fordert Wolfgang Huber bereits 1994, damals gerade im Übergang von der systematisch-theologischen Professur in Heidelberg in das Amt des Bischofs der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg: „Die synodalen Beratungs- und Entscheidungsprozesse müssen – im Blick auf Vorkenntnisse, Vorbereitung, Zeitbedarf und Attraktivität – so gestaltet werden, daß die Mitwirkung für Menschen aus verschiedenen weltlichen Berufen wirklich möglich und interessant ist. Dafür neue Formen zu entwickeln, ist dringlich“ (Huber, 344). Es ist kein gutes Zeichen, dass diese Forderung fast 25 Jahre später immer noch Gültigkeit hat.

LITERATUR

Burgsmüller, Alfred/Weth, Rudolf (Hg.), Die Barmer Theologische Erklärung. Einführung und Dokumentation, Neukirchen-Vluyn 1983.

Hermelink, Jan, Kirchliche Organisation und das Jenseits des Glaubens. Eine praktisch-theologische Theorie der evangelischen Kirche, Gütersloh 2011.

Huber, Wolfgang, Synode und Konziliarität, in: Rau, Gerhard/Reuter Hans-Richard/Schlaich, Klaus (Hg.), Das Recht in der Kirche, Bd. 3, Zur Praxis des Kirchenrechts (FBESG 51), Gütersloh 1994, 319-348.

Link, Christoph, Kirchliche Rechtsgeschichte. Kirche, Staat und Recht in der europäischen Geschichte von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert, München 22010.

Lorenz, Wolfgang, Kirchenreform als Gemeindereform dargestellt am Beispiel Emil Sulze, Diss. theol., Berlin 1981.

Lebendige Seelsorge 4/2018

Подняться наверх