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aa) Exekutivfunktionen

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Zu den zahlreichen Exekutivaufgaben der Kommission gehören gem. Art. 17 I EUV

die Durchsetzung der Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten (dazu nachfolgende Rn.),
die Aufstellung und der Vollzug des EU-Haushaltsplans (Art. 314, 317 ff. AEUV),
die Verwaltung der vielfältigen Förder- oder Aktionsprogramme der Union (etwa in den Bereichen Forschung oder Umwelt) oder
Aufgaben der direkten Gemeinschaftsverwaltung etwa bei den Gemeinschaftsfonds im Agrar- und Strukturbereich oder in der Verkehrs-, Wettbewerbs- und Agrarpolitik.[35]
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