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Definition der partiellen Ganzheit jeder ganzheitlich demokratischen Gesellschaft.

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Partielle Ganzheit der Gesellschaft von Menschen können nur alle ihre dezentralen, inneren Komplemente, ihre Menschen nach ihrer Verantwortungsfähigkeit, also alle ihre Bürger als wichtige, aktive, innere künstliche Komplemente und was ihnen ihre Zweckerfüllung zur Balance ermöglicht, also alle differenzierten Gesellschaftsprinzipien als wichtige passive, innere Komplemente auf jeder Verfassungsebene aus und im künstlichen Selbstorganisationsprozess sein. Aber nur, wenn sie ihre Verantwortung im Menschsein wahrnehmen, in ihrer Gesellschaft zur Zweckerfüllung der Balance aller anderen Komplemente erfüllen und vermeidbarer Entropie und ihren Transformationen widerstehen wollen und können, entsteht die partielle Ganzheit ihrer Gesellschaft als ganzheitliche Demokratie. Auf diese transformiert Ganzheit in die Gesellschaft von Menschen als Integration aller ihrer Bürger und Menschen zur Verwirklichung aller Prinzipien im künstlichen Selbstorganisationsprozess der Gesellschaft, bezieht sich der Begriff „ganzheitlich demokratische Gesellschaft“ in Abgrenzung zu allen möglichen Scheindemokratien oder -gesellschaften. - Global sind das alle dezentralen, ganzheitlich demokratische Basisgesellschaften als Komplemente einer Großgesellschaft und das, was ihnen ihre Zweckerfüllung zur Balance ermöglicht. Gesellschaften, welche sich nicht selbst durch ihre Bürger organisieren, sondern einer Herrschaft von Menschenwesen unterworfen sind, sind und bleiben nur Fragmente, welche früher oder später durch Entropie aufgelöst bzw. sich selbst zerstören werden.

Thesen zur ganzheitlichen Demokratie.

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