Hoffen auf Aufklärung
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Walter Hauser. Hoffen auf Aufklärung
Damit die Opfer nicht vergessen gehen – Die Verjährung bei Mord abschaffen?
Der Kristallhöhlenmord. von Oberriet: Ein Ort kommt. nicht zur Ruhe
Fünffachmord in. Seewen
Mordfall Lenzlinger: Der Tod des Fluchthelfers und. Milieukönigs
Mordfall Rünzi: Die Tote vom Rumensee
Der Fall Belshaw: Die Tote im Kehrichtsack
Erdrosselt in Winterthur: Mord über Mittag
Der Kehrsatzer. Mordprozess nach dem Vorbild. des Riedel-Guala-Prozesses
Braunwald: Steinschlag oder Schlag. mit einem Stein?
Polizeiüberfall. am Opfikerkreisel?
Bucheggplatzmord: Der unsichtbare Todesschütze
Ylenia im Jahr 2007. und die Gewalt an Kindern in den «dunklen» achtziger Jahren
Mord im Heidiland
Dank
Отрывок из книги
Über dieses Buch
Der Kristallhöhlenmord von Oberriet SG, bei dem zwei Mädchen auf einer Velotour verschwanden, die Entführung von Rebecca Bieri in Gettnau LU und der Fünffachmord von Seewen SO sind nicht nur ungelöst, sondern auch verjährt und können nicht mehr verfolgt werden. Walter Hauser recherchierte diese und weitere Morde vor Ort, sprach mit Zeugen, Angehörigen und Tatverdächtigen. Seine Schlussfolgerung lautet: Die in der Schweiz geltende Verjährungsfrist bei Mord von dreissig Jahren ist ungerecht und stossend. Während die Täter sich sicher fühlen können und nicht mehr fürchten müssen, zur Rechenschaft gezogen zu werden, leiden die Betroffenen weiter – bis an ihr Lebensende. Ziel der Ermittlungen viele Jahre nach dem Verbrechen kann nicht Bestrafung und Vergeltung sein, sondern Aufklärung und Wahrheitsfindung.
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Zwar ist ein DNA-Treffer noch kein Beweis für die Täterschaft. Hätten Spezialisten die DNA-Analyse jedoch schon vor dreissig und mehr Jahren professionell einsetzen können, wären wohl die bekanntesten ungelösten Mordfälle der Schweiz wie der Mord in Kehrsatz BE, der Fünffachmord in Seewen SO, der Mord an Rebecca Bieri und der Kristallhöhlenmord aufgeklärt.
Die Verfechter der Verjährung, einschliesslich der Bundesrat, halten an der heutigen Gesetzesregelung fest. Sie fürchten Nachteile für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und ein Wiederaufleben der «Rachejustiz». Tatverdächtige könnten auf wackliger Beweisgrundlage vor Gericht gezerrt und abgeurteilt werden. Nach ihrer Argumentation nimmt die Zuverlässigkeit der Beweise mit der Zeit ab, insbesondere Zeugenaussagen, und es wächst die Gefahr von Fehlurteilen.
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