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Betrug beim Handel über das Portal E-Bay-Kleinanzeigen

Hier ist zu beachten, dass das Portal E-Bay-Kleinanzeigen nur Vermittler ist. Ähnlich des Annoncenteiles einer Zeitung. Es wird nur die Möglichkeit geboten Artikel anzubieten. Wie ich feststellen konnte, wird dieses Angebot sehr gerne genutzt. Vermutlich, weil hier die E-Bay-Gebühren nicht anfallen. Es ist richtig, es fallen keine Gebühren an, es werden dabei aber auch keine verbindlichen Vertragsbedingungen vorgegeben. Es gibt keine, von einem unabhängigem Dritten vorgegebenen und überwachten Sicherheitsstandards. Zwischen Käufer und Verkäufer muss daher der Vertrag und seine Bedingungen selbstständig ausgehandelt werden. Wie läuft das meistens, einfach so, im Gespräch. Doch auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag.

Nachdem sich Verkäufer und Käufer einig geworden sind, wird das Geld überwiesen und der Käufer, wartet auf die Warensendung. Weiter geht es wie bereits oben beschrieben, die Sendung kommt nie an, der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar.

Der Betrug kann aber auch umgekehrt laufen, indem der Verkäufer betrogen wird.

Der Verkäufer bietet über E-Bay-Kleinanzeigen, sagen wir ein I-Pad an.

Die Vertragsbedingungen werden über Waths-App ausgehandelt. Es wird vereinbart, dass die Kaufsumme auf das Pay-Pal-Konto des Verkäufers eingezahlt wird. Danach soll das I-Pad persönlich abgeholt werden. In der Tat wurde die Kaufsumme auf das Pay-Pal-Konto des Verkäufers überwiesen und erschien auf der Kontoübersicht als Zahlungseingang. Eine Person erschien beim Verkäufer um das I-Pad abzuholen. Kaum hatte der Abholer das Haus des Verkäufers mit der Ware verlassen, wurde durch einen Komplizen eine Rückbuchung veranlasst. Der Verkäufer stand ohne I-Pad und ohne Geld da. Das ist möglich, weil hier der geforderte Handlungsablauf nicht eingehalten wurde. Die AGB von Pay-Pal enthalten Richtlinien, die eingehalten werden müssen um den Verkäufer zu schützen. Demnach muss die Ware auf einen Versandweg gebracht werden, bei dem ein Versandnachweis oder eine Trackingnummer vorliegt. Der Versand muss an die Adresse des Käufers erfolgen, die in den Versanddetails erfasst ist und der Versand muss innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang erfolgen.

Der Verkäufer hat hier mehrere Möglichkeiten sich vor Schaden zu schützen. Zum einen kann er sich durch den gesicherten Versandweg schützen oder einfache Barzahlung bei der Übergabe der Ware verlangen, was aus meiner Sicht am naheliegendsten ist. Lesen Sie dazu auch die „Tipps für Ihre Sicherheit „auf der Seite von E-Bay-Kleinanzeigen oder die Sicherheitshinweise von Pay-Pal.

Betrogen, beklaut-nicht mit mir

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