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Vorwort
ОглавлениеWenn sich eine technische Neuerung am Markt zu etablieren beginnt, ertönt binnen Kurzem der Ruf nach dem Gesetzgeber: Eine neue, auf die jeweilige Innovation zugeschnittene Regelung muss erarbeitet werden, so der Tenor (häufig aus dem Munde jener, die in gleichem Atemzug die anschwellende Überregulierung beklagen).
Building Information Modeling (kurz: BIM) ist eine solche Neuerung im Planungs- und Bauwesen. Diese Planungsmethode ermöglicht die Erzeugung und Verwaltung von digitalen, virtuellen Darstellungen mitsamt den physikalischen und funktionalen Eigenschaften eines Bauwerks[1] – und das alles in einem einzigen und gemeinsam bearbeiteten virtuellen Gebäudemodell.
Manche wünschen einen möglichst breiten Einsatz dieses Instruments, der gesetzlich voranzutreiben wäre; andere sehen darin wiederum ein Mittel des Verdrängungswettbewerbs, der durch die öffentliche Hand nicht unterstützt werden sollte. Wieder andere postulieren, die bestehenden Gesetze seien hoffnungslos veraltet und kämen mit neuen Instrumenten nicht zurecht.
Aus juristischer Sicht können wir diesem fast schon standardisierten Diskurs zwei gute Nachrichten entgegenhalten:
+Es gibt keine neuen, auf BIM zugeschnittenen Gesetze, und:
+Wir brauchen auch keine (was natürlich nicht heißen soll, dass nicht hin und wieder ein prüfender Blick auf die eigenen Verträge und Vertragsgrundlagen geworfen werden sollte).
Mit dem vorliegenden Werk wollen wir den Beweis antreten, dass das bestehende Rechtssystem für die spezifischen Probleme, die BIM in der Praxis aufwirft, durchaus erprobte und taugliche Lösungen bereithält oder zumindest (auf vertraglichem Weg) ermöglicht.
In Kapiteln zum Vertragsrecht, Vergaberecht, Urheber-, Patent- und Musterschutzrecht beleuchten wir das Thema BIM aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven. Ob es nun um die Gewährleistung einer möglichst friktionsfreien Zusammenarbeit im Sinne eines „technischen Schulterschlusses“, den Schutz vor Nachahmung fremder Leistung oder die Sicherung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen im Planungsprozess und im späteren Genehmigungsverfahren geht – für all diese Aspekte existieren rechtliche Instrumente, die im Einzelfall sachgerecht eingesetzt werden können.
Die Problemsichtung, welche die Grundlage für unsere Themenwahl gebildet hat, entstammt der Diskussion zu Vorträgen und Seminaren, die wir für Austrian Standards abhalten durften. Die Praxistipps haben wir vielfach in der Diskussion mit den Teilnehmern entwickelt, denen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken.
Die Leser seien an dieser Stelle ermutigt, uns auf Fehler oder Fehlendes in der Darstellung hinzuweisen; unsere Kontaktdaten finden Sie im Autorenverzeichnis.
Dem Verlag und Frau Mag. Gertraud Reznicek im Besonderen danken wir für den „publizistischen Schulterschluss“, der dieses Buch ermöglicht hat.
Wien, Linz, Innsbruck, Oktober 2020
Dr. Wilhelm Bergthaler
Dr. Lukas Gottardis
Mag. Melissa Neuhauser
1Horner, BIM kompakt (2018), 18.