Читать книгу Vollstreckt - Johann Reichart, der letzte deutsche Henker - Will Berthold - Страница 4
Vorwort
ОглавлениеDas erste Mal sah ich ihn im Vorfrühling des Jahres 1958, auf Wunsch eines Verlegers, der die Erinnerungen des Johann Reichhart für ein exemplarisches Zeitdokument hielt. Ich hatte mich lange dagegen gewehrt, mit einem Mann zusammenzutreffen, der über dreitausend Menschen mittels Fallbeil und Strick »legal« vom Leben zum Tode brachte, obwohl ich als früherer Polizeireporter der größten Zeitung Süddeutschlands gegen makabre Begegnungen abgehärtet war.
Das Grundgesetz hatte die blutige Höchststrafe abgeschafft. Diese humanitäre Tat stand einem Land besonders gut an, in dem zwölf Jahre lang der Justizmord als Staatsdoktrin betrieben worden war. Unsere betont liberale Verfassung konnte zwar das Fallbeil einmotten, nicht jedoch den Mord ausschließen. Es hatten sich in der Tat einige grausame Fälle, besonders an Taxifahrern, gehäuft, und Politiker, selbst Minister, witterten Morgenluft und gingen auf Stimmenfang durch Blutrunst.
Sachlicher war die Diskussion zwischen Strafrechtlern: Die einen bewiesen, daß die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung habe, die anderen konnten unwiderlegt auf eine Reihe von Triebverbrechen hinweisen, die sich nicht ereignet haben würden, wenn man die Täter gleich nach ihrem ersten Verbrechen mit dem Fallbeil aus der Welt geschafft hätte.
In dieser Situation schien es mir angebracht, mit einem Mann zusammenzukommen, der das legale Töten als Beruf erlernt hatte. Wie würde er zu seinem schauerlichen Lebenswerk stehen? Plagten ihn Gewissensbisse? Oder war er so abgestumpft, daß er auch heute noch die Ungeheuerlichkeit nicht spürte, deren technischer Handlanger er im Staatsauftrag gewesen war?
Ich ging also, mit gemischten Gefühlen zwar, zu dem für mich arrangierten Rendezvous mit dem Henker. Ich ließ mich, da mir nicht wohl dabei war, von einem befreundeten Journalisten begleiten. Wir waren in einem Speiserestaurant in Münchens Lucille-Grahn-Straße verabredet, zu einem Vorgespräch und Mittagessen.
Reichhart kam auf die Minute pünktlich, ein mittelgroßer, hagerer Mann mit schütteren Haaren und hellen Augen. Ein Gesicht von der Stange, zerklüftet und runzelig, das Gesicht eines Mannes, der im Leben viel mitgemacht haben mußte. Er stellte sich halblaut vor, er hatte einen kräftigen Händedruck und ein verlegen-mißtrauisches Lächeln, das, sowie er Zutrauen gefaßt hatte, einer treuherzig-pfiffigen Miene wich.
Er sprach schnell, leicht polternd, im oberbayerischen Dialekt. Vom Typ her glich Reichhart einem ländlichen Handwerker, der in der benachbarten Stadt Arbeit und Auskommen findet. Mit fünfundsechzig hatte er soeben das Pensionsalter erreicht, dreizehn Jahre nachdem bei Nacht und Nebel seine, wie es im Amtsdeutsch hieß, »Fallschwertmaschine« in der Donau versenkt worden war. Zuvor hatte sich Reichhart mit seiner auf einem Lastwagen montierten, zerlegbaren Guillotine in einem späten Schneesturm des Frühjahrs 45 verfahren – was einigen Verurteilten im letzten Moment das Leben rettete.
Von allen Männern aus dem Strandgut des Dritten Reiches, die ich kennengelernt hatte – keineswegs wenigen –, war Johann Reichhart, wie sich schon bei unserer ersten Begegnung zeigte, nicht der Schuldigste, wohl aber der Ärmste; er schlug sich in dieser Zeit schlecht und recht durch, mit Haarwasser, Heiligenbildern und Hunden handelnd, die er in Deisenhofen, an Münchens östlichem Stadtrand, züchtete.
In seiner Umgebung war er bekannt und – meistens – gemieden. Wenn er sich in einem Wirtshaus an einen Tisch setzte, mußte er damit rechnen, daß die Gäste aufstanden und sich einen anderen Platz suchten. Ebenso kam es natürlich auch vor, daß sich Leute um ihn drängten, um sich Schauer des Gruselns zu holen. Sie saßen um Reichhart herum wie Zaungäste, die an eine Unfallstelle drängen.
Selbst während Johann Reichhart die Speisekarte las, redete er pausenlos. Unangegriffen verteidigte er sich fortgesetzt, unschwer waren aus seinen Wortsuaden die Selbstvorwürfe herauszuhören. Ich hatte vor der Begegnung gelesen, was in den Zeitungsarchiven über den »Scharfrichter des Dritten Reiches« und sein Fach geschrieben worden war. Daß die meisten Meldungen Eintagsfliegen der Sensation waren, wußte ich schon, bevor ich ein Wort mit dem Fünfundsechzigjährigen gewechselt hatte. Da hieß es, der Mann, der nicht durch freie Wahl, sondern aus Gründen der Tradition – die Reichharts waren seit dreihundert Jahren Henker in Bayern – seinen Beruf gewählt hatte, sei heute ein entschiedener Gegner der Todesstrafe. Ein anderes Boulevardblatt brachte die Nachricht, Reichhart sei einer rechtsradikalen Partei beigetreten, weil sie für die Wiedereinführung der Todesstrafe eintrete. Eine Zeitungsente widerlegte die andere.
Er trug einen dunklen Anzug, der viel zu feierlich war für den Tag und für die Stunde; offensichtlich sein gutes Stück, wie es die Bauern anziehen, wenn sie zu ihren feinen Verwandten in die Stadt fahren. Die Sonntagsmontur war gepflegt und doch abgetragen. Auf einmal hatte ich die Zwangsvorstellung, daß Reichhart sie auch bei seinen Amtshandlungen getragen haben könnte.
Ich fragte ihn danach.
»Eigentlich waren Gehrock und Zylinder als meine Amtstracht vorgeschrieben«, antwortete er. »Zumindest in den ersten zehn oder zwölf Jahren meiner Tätigkeit. Später aber genügte der dunkle Anzug.« Er deutete auf sich: »Ich hab’ nur diesen einen.«
Ich sah auf seine Hände. Sie waren derb und knochig, unsensibel, zupackende Hände, die Hände eines Mannes, der zeitlebens viel gearbeitet hatte. Ich mußte an Schillers Worte denken, die er in »Wallensteins Tod« Gordon in den Mund legt: »Zu Henkers Dienst drängt sich kein edler Mann.« Gut eineinhalb Jahrhunderte später kam der Psychologe Edmund Metzger zu der Aussage: »Das Töten als Beruf und gegen Entgelt widerspricht grundsätzlich unserer Vorstellung von der Würde des Menschen.«
Das Gespräch brach ab. Ich starrte wieder auf die Hände. Ich roch jetzt nicht mehr den leichten Geruch von Mottenpulver, der vom Anzug meines Tischnachbarn ausging, ich hatte auf einmal den widerlich-süßlichen Geschmack des Blutes im Mund, und ich fragte mich, bei wie vielen Gelegenheiten der Mann mit dem geröteten Gesicht seinen Sonntagsanzug getragen haben mochte. Tausendmal? Doppelt so oft? Oder noch öfter? Abgesehen von einigen hohen Festtagen wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten hatte wohl jeweils mindestens ein Mensch sterben müssen, wenn Reichhart das sorgfältig verwahrte Kleidungsstück aus dem Schrank genommen hatte.
Es war zu viel für meine Magennerven.
Ich stand auf, hastete hinaus, kam gerade noch, bevor ich mich übergeben mußte, bis zur Toilette. Ich ging zurück, entschuldigte mich und gab der Kellnerin einen Wink, mein Essen abzutragen.
»Hat’s nicht geschmeckt?« fragte sie.
»Doch«, behauptete ich und orderte einen Magenbitter.
Als der Schnaps serviert wurde, demonstrierte Reichhart gerade mit dem Zeigefinger am Nacken meines Begleiters, naiv, mit dem Berufsstolz des Fachidioten, wie man einen Menschen aufhängen muß, damit er »fast nicht leidet«.
»Das können Sie mir glauben«, sagte der Nachrichter, »Sie spüren nichts. Außerdem geht es so schnell, daß Sie überhaupt nichts merken.«
»Nicht wahr, Sie würden uns beide also auch ziemlich schmerzfrei hängen?« fragte mein Begleiter.
Reichhart überhörte die Ironie. »Darauf können Sie sich verlassen«, versicherte er ernsthaft; es fehlte nur noch, daß er hinzugefügt hätte, daß wir bei ihm in guten Händen seien.
Was er über das »humane Hängen« sagte, war mir bekannt, er spielte wohl auf die »Wiener Schule« des Scharfrichters Josef Lang an, des einzigen Henkers, der – vom Volksmund »Hauptmann Pepi« genannt – zu einiger Beliebtheit gekommen und deshalb sogar zum Staatsbeamten aufgerückt war. Man rühmte »sein weiches Herz«. Lang hätte – wie sein Biograph Oskar Schalk feststellte – »keinem Tier etwas zuleide tun können, und mancher Kutscher hat sich böse Händel mit ihm eingewirtschaftet, wenn er seine Pferde mißhandelte … ein durch und durch human denkender und empfindender Mensch … ein gemütlicher Spezi … ein närrischer Kinderfreund und überhaupt ein grübiger Wiener vom Grund«.
Solcherlei Qualifizierung war eine absolute Ausnahme. Der Henker, eine Erscheinung aus atavistischer Zeit, war bei allen Völkern und in allen Epochen mehr geächtet als geachtet. Die »Bambergische Halsgerichtsordnung« aus dem Jahre 1507 unterstellt dem Scharfrichter »eine böse, unordentliche Begierde in Vergießung des Menschen Blut«. In unserer Gegenwart stellt der Strafrechtler Eberhart Schmidt, als Sachverständiger vom Bonner Bundestag gehört, fest: »Es hat noch keinen Henker gegeben, und es wird auch nie einen Henker geben, der die Todesstrafe um des reinen, rechtlichen Solls willen vollzieht. Der Henker tötet und verurteilt, wie man Vieh schlachtet.«
»Du sollst nicht töten«, heißt es in der Bibel, aber der Mensch hat zu allen Zeiten das göttliche Gebot mit den Füßen getreten. Die weltliche und geistliche Obrigkeit tötete nicht nur, sie tat es auch besonders grausam. Die Vollstreckungen fanden öffentlich statt. Es waren »Galgenfeste«, bei denen die Damen der höheren Stände in Ohnmacht fielen und ihre Galane sich häufig beschwerten, daß zu wenig und zu schnell hingerichtet worden sei. Typisch für die Roheit, die eine ohnedies unmenschliche Prozedur noch abstoßender machte, war zum Beispiel die Hinrichtung des fränkischen Ritters Wilhelm von Grumbach, der mit seinen Anhängern am 18. April 1567 von sechs Scharfrichtern in Gotha »justifiziert« wurde. Der schwerkranke Delinquent konnte nicht auf eigenen Beinen gehen; er wurde von acht Stockknechten zur Richtstätte getragen. Dort legte man ihn nieder, fesselte ihn und schnitt ihm das Herz aus dem Leib. Der Richter schlug es ihm mit den Worten: »Sieh, Grumbach, dein falsches Herz« um den Mund, dann wurde der Körper in Stükke gerissen. Die anderen Delinquenten, die der Prozedur zusehen mußten, wurden anschließend gevierteilt, enthauptet oder gehängt. Die Massenexekution vor vollbesetzten Rängen zog sich über zwei Stunden hin. Wie der Chronist berichtet, wohnten »ein’ grausam große Welt Volkes von Fürsten, Grafen, Edelleuten, Kriegsvolk, Bürgern und Bauern dem Schauspiel bei«.
»Fasching des Tötens« nennt der Strafrechtspsychologe Hans von Hentig diese Exzesse des Sadismus, bei denen durch Folter überführte Menschen aufs Rad gespannt, von Pferden in Stücke gerissen, zu Tode geschleift, mit der Garotte, dem spanischen Würgeeisen, erstickt oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.
Es waren nicht nur Auswüchse des Mittelalters; Verrohung und Geschmacklosigkeit zeigten sich bis weit in die Neuzeit hinein. »Der Schrecken des Galgens und des Verbrechens trat vor meinen Sinnen in den Hintergrund vor den Scheußlichkeiten, die ich sah, vor dieser Haltung, diesen Blicken, dieser Sprache der zusammengedrängten Zuschauer«, beschrieb der englische Dichter Charles Dickens als Augenzeuge eine öffentliche Hinrichtung in London vom 13. November 1849. »Als ich um Mitternacht ankam, ließ schon das schrille Geschrei und Geheul von Knaben und Mädchen, die die besten Plätze einnahmen, mein Blut stocken. Mit dem Fortgang der Nacht wuchsen Geheul, Kreischen und Gelächter. Man parodierte bekannte Negermelodien … Als der Tag graute, streiften mit aufreizender Frechheit bekannte Diebe, Dirnen übelster Art, Raufbolde, Säufer und Strolche jeden Kalibers umher. Prügeleien, Ohnmachten, Pfeifen, Imitationen aus dem ›Punch‹, rohe Späße, laszives Aufkreischen mit obszönen Gesten, wenn ohnmächtige Frauen von der Polizei fortgetragen wurden und ihre Kleider dabei in Unordnung gerieten, unterbrachen zum Jux die allgemeine Unterhaltung. Als die Sonne in aller Pracht aufstieg – und das tat sie –, vergoldete sie Tausende und Abertausende aufwärts gewandter Gesichter, die so unaussprechlich viehisch und blutdürstig nach oben starrten, daß der Mensch sich vor seiner eigenen Erscheinung schämen mußte …«
Noch 1868 fand in Wien ein Galgenfest statt, bei dem nach dem Bericht eines Zeitgenossen gezecht, gejubelt, gesungen und von Verkäufern »Arme-Sünder-Würstel« und »Galgenbier« angeboten wurden. Österreich hat von da an – wie die meisten europäischen Länder – öffentliche Hinrichtungen verboten, aber vor dem Gefängnis in Versailles fand noch im Jahre 1939 eine öffentliche Exekution mit der Guillotine statt.
Im Mittelalter wie in der Neuzeit war diesen widerlichen Schaustellungen die Ernüchterung gefolgt und mit ihr wenigstens eine Ahnung von Schuld, denn damals wie heute wußte man, wie erbärmlich es war, den Todeskampf mit Massenwollust zu feiern. Es widersprach allem, was der Gläubige in der Kirche von der Kanzel hörte; es widersprach jeder Moral, jeder Sittlichkeit, vom Geschmack nicht zu reden. Der Voyeurorgie folgte der Katzenjammer. Das schlechte Gewissen schrie nach Kompensation. Man brauchte einen Sündenbock und man hatte einen parat: den Henker.
»Er hatte ein hohes Amt, er galt als unentbehrlich, aber seine Mitmenschen haben ihm seine Dienste übel gelohnt«, schreibt in seinem erschütternden Buch »Todesstrafen« Kurt Rossa. »Sein Weg durch die Geschichte ist eine via dolorosa ohne Beispiel. Überall hat man den Henker ärger als den schändlichsten Verbrecher geschurigelt und schikaniert. Er mußte sich besonders auffällig kleiden oder ein Abzeichen tragen, der römische ›carnifex‹ hatte wie ein Aussätziger kleine Glöckchen bei sich zu führen. Das Haus des Henkers stand in Griechenland, in Rom, im alten Frankreich und im mittelalterlichen Deutschland außerhalb der Städte, es wurde zuzeiten sogar grell angestrichen, damit kein Fremder es versehentlich beträte. Immer hatte er sich fernzuhalten von den Ehrbaren, er hatte einen besonderen Platz in der Wirtsstube, sofern ihm das Betreten eines Wirtshauses überhaupt gestattet war.
Auch als Christenmensch war er nur ein Wesen zweiter Klasse. In der Kirche hatte er, getrennt von den übrigen, seinen eigenen Stuhl, ihm wurde mancherorts die kirchliche Trauung und selbst das Abendmahl verweigert. Der Scharfrichter zu Worms brauchte 1517 eine päpstliche Erlaubnis, um jährlich zweimal das Abendmahl feiern zu dürfen, allerdings nicht in Gemeinschaft mit der Gemeinde.
Seine Unehrlichkeit war ansteckend wie eine Krankheit. Sein Weib und seine Kinder waren verachtet wie er, seine Töchter und Söhne mußten wieder in Scharfrichterfamilien einheiraten. Wer das Richtschwert, den Henkerskarren, den Galgen oder des Henkers Eigentum berührte, wurde ›infam‹ und mußte sich Reinigungsriten unterwerfen. Nicht einmal sein Vieh durfte bei den Tieren der anderen weiden. Die Selbstmörderecke des Friedhofs war seine Ruhestätte.«
Die herkömmliche Verachtung hat sich erhalten, und gerade die Zeitgenossen, die am lautesten nach der Todesstrafe schrien, distanzierten sich am deutlichsten von ihrem Vollstrecker. Johann Reichhart ist zu seinen Lebzeiten niemals zur Ruhe gekommen. Schon 1945 im Interniertenlager bei Garmisch-Partenkirchen rückten die gleich ihm inhaftierten Richter der Urteile, die er vollzogen hatte, von ihm ab; die vorübergehend entkleideten Robenträger fanden es unzumutbar, mit ihrem Handlanger im gleichen Lager verwahrt zu werden, mit einem primitiven Erfüllungsgehilfen, der die Blutjustiz des Dritten Reiches geradezu symbolisierte.
Die Logik war schlicht und schlecht: Nicht sie, die Richter, trugen Schuld daran, daß politische Gegner des Regimes, daß harmlose Witzeerzähler, Bibelforscher, Schwarzhörer, Schwarzschlächter und Schwarzhändler, daß arme Wichte und auch kleine Strolche unter das Fallbeil kamen, sondern ihr weisungsgebundener Handlanger, der rechtskräftige Urteile der »ordentlichen« Strafjustiz vollzogen hatte und dabei auf eine horrende Delinquentenzahl gekommen war. Freilich erreichte sie in zwölf Jahren noch nicht einmal die Mordproduktion eines einzigen Auschwitz-Tags – doch bei den Todesmühlen handelte es sich in den Augen der Richter um »unordentliche« Gerichtsbarkeit, gegen die sie machtlos waren, damals wie heute.
Die Feme und Häme seiner Auftraggeber hetzte Johann Reichhart in einen Selbstmordversuch; er schnitt sich die Pulsadern auf, wurde kurz vor dem Verbluten gefunden und gerettet. Kaum genesen, holten ihn die Amerikaner aus seinem Stacheldrahtgetto, ohne ihm zunächst zu sagen, worum es ging. Er sollte – nunmehr für die Sieger – das erledigen, wofür er von der Spruchkammer in Garmisch als »Hauptschuldiger« eingestuft werden sollte: In Nürnberg arbeitete Reichhart den Armeehenker für die Hinrichtung der Hauptkriegsverbrecher ein; in Landshut war er an Exekutionen beteiligt. Freilich waren die Todeskandidaten diesmal keine Politischen und auch keine Kriminellen, sondern KZ-Aufseher, Kommandeure von Einsatzkommandos und auch Verurteilte, die abgeschossene US-Piloten gelyncht hatten. Sowie Reichhart die Exekutionen hinter sich gebracht hatte, wurde er wieder von GIs in das Interniertenlager zurückgeschafft, um sich für das zu verteidigen, was er eben erneut hatte besorgen müssen.
Die Freiheit, die Reichhart schließlich – eingestuft als einfacher Mitläufer der Nazipartei – erlangte, wurde für ihn zu einem permanenten Spießrutenlauf; in einem freilich blutigen Statisten manifestierte sich das Schuldbewußtsein vieler Zeitgenossen. Häufig wurde der Einsame von Deisenhofen mit Zurufen wie: »Rübe ab!« traktiert. Der Hundezüchterverein, dessen Mitglied Reichhart war, um für seine Schnauzer und Pinscher einen Stammbaumnachweis zu erhalten, wollte ihn ausschließen. Während in der Öffentlichkeit immer lauter und dringender die Wiedereinführung der durch das Grundgesetz abgeschafften Todesstrafe verlangt wurde – bei gleichzeitiger Forderung nach Einstellung aller schwebenden Prozesse gegen NS-Täter –, während sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestags bereit erklärte, das Todesurteil notfalls auch selbst zu vollziehen, und ein anderer Volksvertreter, Mitglied der Regierungspartei – er hatte die Wiederinbetriebnahme des Fallbeils so leidenschaftlich gefordert, daß es ihm den Spitznamen »Kopfab-Jäger« eintrug –, vorübergehend sogar zum Bundesjustizminister avancierte, bezeichneten es Briefeschreiber an Münchener Zeitungen immer wieder als Skandal, daß Johann Reichhart, ein »Mann mit so viel Blut an den Händen«, frei herumlaufe. Nicht der Richter war in ihren Augen schuld, sondern der Henker – von allen Errungenschaften des Dritten Reiches schien sich das »gesunde Volksempfinden« am längsten erhalten zu haben.
Johann Reichhart war nicht der einzige Henker des Dritten Reiches, aber neben dem vorwiegend in Plötzensee auftretenden Pferdemetzger Röttger der bekannteste. 3165mal wurde er in die Todeszelle gerufen. Wenn er eintrat, trug der Tod im Morgengrauen sein Gesicht. 3165 Menschen, die meisten Männer, hatte dieser Scharfrichter in mehr als fünfundzwanzig Berufsjahren in nicht mehr überbietbarer Geschwindigkeit vom Leben zum Tode befördert, unter ihnen abgefeimte Mörder und gänzlich Unschuldige, kleine Bauern, die ein »Schwein mit zwei Schwänzen« geschlachtet, Postbedienstete, die aus einem Feldpostpäckchen ein paar Zigaretten entwendet, Nachbarn, die aufgefischte Feindnachrichten verbreitet hatten, Bagatellsünder, auch Schwerverbrecher, meistens aber Politische wie zum Beispiel die Geschwister Scholl, Hans Leipelt, Christoph Probst, Alexander Schmorell und Professor Huber, alle Mitglieder der idealistischen, doch harmlosen Widerstabsgruppe »Weiße Rose«.
Er kam, bereitete die Exekution vor, verkürzte den Hinrichtungsvorgang von üblicherweise zwanzig auf vier Sekunden, er fragte nicht, er zweifelte nicht, er sträubte sich nicht – sein Gewissen war die Stoppuhr. Freilich hatte Reichhart einige Male um seine Ablösung gebeten, aber der Staat verweigerte sie ihm mit der womöglich gar nicht so abwegigen Begründung, daß seine Arbeit »kriegswichtig« sei.
Er erhielt dafür pro Exekution 50 Reichsmark Entgelt; davon mußte er den Lohn für seine beiden Knechte und auch ihre »Auslösung« bezahlen. Steuerlich gesehen war der Henker ein selbständiger Gewerbetreibender mit einem vom Staat vorgeschriebenen Umsatz.
Die zahlreichen Sondergerichte und der Volksgerichtshof hielten ihn nicht klein. In einem Jahrzwölft Nazizeit wurden über 16 500 Todesurteile gefällt, von Militärgerichten weitere 24 559 allein bis zum 31. Dezember 1944, wo die statistischen Aufzeichnungen abbrachen. Die meisten dieser Urteile sind vollstreckt worden. Keiner der furchtbaren Juristen, die sie verhängt hatten, wurde dafür jemals strafrechtlich durch gültiges Urteil zur Rechenschaft gezogen, nicht ein Richter der sogenannten ordentlichen Justiz. Ein vormaliger Marinerichter brachte es sogar zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und verteidigte sich nach Bekanntwerden eines bei Kriegsende vollzogenen Todesurteils mit den unfaßbaren Worten: »Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.«
Rechtens war zum Beispiel das Urteil gegen den zweiundfünfzigjährigen Regierungsrat Dr. jur. Theodor Korselt aus Rostock, der in der Straßenbahn kurz nach dem Abfall Italiens bemerkt hatte: So weit müsse es in Deutschland auch kommen, und der Führer habe zurückzutreten, weil »wir nicht mehr siegen können und nicht alle bei lebendigem Leibe verbrennen wollen«.
»Als Mann in führender Stellung und mit besonderer Verantwortung hat er dadurch den Treueid gebrochen«, heißt es im Urteil vom 23. August 1943, »unsere nationalsozialistische Bereitschaft zu mannhafter Wehr beeinträchtigt und unserem Kriegsfeind geholfen. Er hat damit seine Ehre für immer eingebüßt und wird mit dem Tode bestraft.«
Die Witwe des damals »rechtens« Verurteilten hatte, wie in seinem Buch »Die Sippe der Krähen« der Autor Michael Anders mitteilt, 746,60 Reichsmark Gerichtskosten zu entrichten, davon 300 Reichsmark für die Todesstrafe und 158, 18 für die Vollstreckung des Urteils; in diesen Kosten war das Entgelt für den Henker inbegriffen.
Die Höhe seiner Entschädigung wurde in den Ländern verschieden gehandhabt; der Berliner Scharfrichter zum Beispiel erhielt zu einem Jahresfixum von 3000 Reichsmark nur 30 Reichsmark Kopfprämie und hatte ebenfalls seine Helfer davon zu bezahlen. Sein Assistent Kleine wurde 1946 in Halle – damals Sowjetzone – wegen Beihilfe zu den Exekutionen in den Jahren 1944/45 als »Nutznießer« verurteilt. Er hatte für 931 Vollstreckungen 26433 Reichsmark erhalten. Wie Kurt Rossa feststellt, war der »Stücklohn eines Scharfrichters die Sache der freien Übereinkunft«.
Das preußische Strafvollstreckungsgesetz vom 1. August 1933, noch weitgehend vom Weimarer Staat übernommen, stellt im § 4, Absatz II, fest, daß der Vollzug der Todesstrafe die »ernsteste staatliche Hoheitsbestätigung« sei; trotzdem delegiert sie die Exekution an Lohnbeauftragte.»Die Nazijustiz liebte das Todesurteil, doch sie verachtete den berufsmäßigen Henker«, urteilt Rossa, »nicht Justizbeamte bedienten ihre Guillotine, sondern Privatpersonen, die auf Grund von Dienstverträgen gegen Stücklohn ihres Amtes walteten.«
In München-Stadelheim, einem der Arbeitsplätze des Johann Reichhart, wurden 1200 Hinrichtungen vollstreckt, zusätzlich arbeitete der Henker ambulant mit dem Fallbeil im Gepäck. Vor dem braunen Machtantritt war eine Exekution ein singuläres Ereignis, das nach einem düsteren, pedantisch vorgeschriebenen Ritus vollzogen wurde; zu ihm gehörten die Henkersmahlzeit ebenso wie der Anstaltsgeistliche oder die geladenen Zeugen. Davon kam man schon deswegen ab, als, wie es der evangelische Gefängnispfarrer Karl Alt nannte, an »Großschlachttagen« von vier, acht, zwölf, achtundzwanzig bis zu hundertsechundachtzig Menschen vom gleichen Scharfrichterteam hingerichtet wurden.
Die vom Fließband gelieferten Todesurteile der »ordentlichen« Justiz ließen sich nur noch durch Massenhinrichtungen bewältigen. Die Henkersmahlzeit wurde abgeschafft. Jeweils zwei Leichen kamen in einen mit Sägemehl gefüllten Sarg, der um 20 cm verkürzt war – amtlich angeordnete Materialeinsparung, da ein Körper ohne Kopf weniger Platz benötigte. Mitunter wurden erkrankten Verurteilten von abgestumpften Wärtern die Medikamente mit den Worten verweigert: »Dir wird ja sowieso bald die Rübe abgehackt.«
In Plötzensee, der Richtstätte Berlins, gab es für Justizwachtmeister, die Todeskandidaten aus der Zelle zur Exekution führen mußten, bis zu acht Zigaretten Sonderzulage; dafür mußten sie gelegentlichen Widerstand brechen und Schreienden ein Handtuch in den Mund stopfen. In der gleichen Anstalt sollten an einem Septembertag des Jahres 1943 hintereinander dreihundert Verurteilte enthauptet werden. Nach der hundertsechsundachtzigsten Exekution waren die Henker am Ende ihrer Nervenkraft, so daß einhundertvierzehn Todeskandidaten einen Tag länger auf die »ernsteste staatliche Hoheitsbetätigung« warten mußten.
Die Delinquenten wurden mit einer solchen Eile aus den Zellen gerissen und in den Vollstreckungsraum geleitet, daß der Verwaltungsoberinspektor Sch. die Namen verwechselte und vier Gefangene versehentlich köpfen ließ. Menschenleben waren wenig wert. Ein Dienststrafverfahren blieb dem Überforderten erspart; es ging – für den Beamten – mit einer »ernsthaften Verwarnung« ab.
»Der abgeschlagene Kopf fiel in einen Weidenkorb, die Augen weit offen«, heißt es in einem Bericht, den Hans Halter – er hatte Augenzeugen zum Sprechen gebracht – im »Spiegel«-Heft 8/1979 veröffentlichte. »Weil die Verurteilten auf dem Schafott nicht festgeschnallt wurden, konnte sich der Körper im Tode ein letztes Mal frei bewegen. Der Torso bäumte sich auf, die Beine zuckten und schleuderten die Holzpantinen fort.
Aus dem Rumpf spritzte das Blut in hohem Bogen in den Gully … Wer hier im Namen des Volkes vom Leben zum Tode gebracht wurde, dem zeigte sich der Staat in aller Macht und Herrlichkeit. Der Henker im Cut, seine drei Knechte im schwarzen Anzug. Der Herr Kammergerichtsrat in roter Robe, der Staatsanwalt und der Pfarrer im schwarzen Talar, die Justizbeamten im jagdgrünen Tuch, der Anstaltsarzt im weißen Kittel, die Gäste in Uniform. Auf dem Tisch ein Kruzifix, an der Wand zwei hohe Kandelaber.
Nicht irgendein KZ-Wächter war am Werk, sadistisch veranlagt und womöglich betrunken. An diesem Todesort herrschten Recht und Ordnung, war jeder Schritt durch eine Vorschrift festgelegt. Für die Gäste gab es Eintrittskarten und den Hinweis: ›An der Richtstätte wird der deutsche Gruß vermieden‹. Vom Opfer erwarteten die Beamten, daß es sich dem Protokoll gemäß verhalte, ›ruhig und gefaßt‹. Nur selten fiel einer aus der Rolle.
›Ich erinnere mich an keinen, der geweint hat, geschrien oder sich gewehrt‹, sagt mir der evangelische Pfarrer Hermann Schrader, 80, der damals ein dutzendmal dabei sein mußte. ›Mancher war auch dadurch beruhigt, daß man ihm sagen konnte: Ich stehe hinter Ihnen, bis das Fallbeil fällt.‹ Das dauerte nicht lange. Vom Kommando ›Scharfrichter, walten Sie Ihres Amtes!‹ bis zur Meldung ›Herr Staatsanwalt, das Urteil ist vollstreckt‹ vergingen nur Sekunden – in Friedenszeiten zwanzig bis fünfundzwanzig, im Krieg nur noch sieben oder gar vier. Für jeden Toten hat ein Beamter die Zeiten in ein Formblatt DIN A 5 eingetragen, das immer noch aufbewahrt wird …
Von den rund dreitausend … die in diesem Geviert sterben mußten, gibt es oft nicht einmal ein Foto. Der älteste, ein Arbeiter, war dreiundachtzig Jahre, der jüngste gerade siebzehn. In Berlin-Plötzensee starben einundvierzig Ehepaare, die voneinander nicht Abschied nehmen durften. Mütter, die in der Haft ein Kind geboren hatten, wurden nicht geschont. Recht ging vor Gnade, zweihundertfünfzig Frauen wurden geköpft. Ihnen schnitt ein alter Schuster am letzten Abend die Haare kurz, um den Hals freizulegen. Ein Gefängnispfarrer erinnerte sich daran: ›Der Haarschnitt war ein Vorrecht des Schusters. Er tat es mit Gleichmut, ohne Gemütsbewegung und mit einer gewissen stumpfsinnigen Befriedigung.‹ Richtige Freude am Töten hatten nur wenige Beamte …«
Fraglos: ein Thema – ein ebenso abscheuliches wie notwendiges. Voraussetzung war natürlich, Johann Reichhart zum Reden zu bringen. Wiewohl er ständig sprach, war es nicht so leicht. Ich mußte erst in mehreren Begegnungen einen Schutzwall von Zorn, Trotz, Schuldgefühl und Selbstverteidigung durchbrechen, bevor er wirklich über das sprach, worauf es ankam.
»Sie wissen doch, daß unter den von Ihnen Hingerichteten viele Unschuldige waren?« fragte ich Johann Reichhart vorsichtig.
»Heute weiß ich das«, erwiderte er, »damals nicht. Es war sicher dumm, aber ich habe an den Staat geglaubt. Der Staat erläßt die Gesetze, und die müssen befolgt werden, nahm ich an, und wenn ich dazu beitrug, daß sie befolgt werden, war es doch kein Verbrechen.«
Ich schwieg.
»Sie wissen überhaupt nicht, was da alles passieren kann, wenn der Scharfrichter pfuscht«, fuhr er fort. »Fragen Sie nicht, was mit dem US-Henker, den ich eingearbeitet habe, diesem Sergeant … Sergeant –«
»Woods«, ergänzte ich.
»… alles passiert ist. Das geben Sie mir doch zu, daß es in jedem Fall falsch ist, wenn die Verurteilten länger leiden müssen als nötig«, attackierte er mich, und mit hartnäckiger Logik setzte er hinzu: »Ob sie nun schuldig sind oder unschuldig.«
»Also haben Sie auch Unschuldige hingerichtet«, entgegnete ich.
»Nur mit richterlichem Urteil, das mir vorher gezeigt und das vorgelesen wurde.«
»Waren Sie denn der Meinung, daß zum Beispiel auch Schwarzschlächter den Tod verdient haben?«
»Sie mußten damit rechnen«, antwortete Reichhart. »Das Gesetz war da.«
»Und das ist Ihnen richtig erschienen?«
»Es ist mir sehr hart vorgekommen und übertrieben. Die Leute haben mir leid getan«, erwiderte er. »Aber schlimm ist es erst geworden nach dem Zusammenbruch, da hab’ ich manchmal …«
»Als Sie im Interniertenlager eingesperrt wurden?«
»Nicht deswegen«, versetzte Reichhart. »Als ich in den Zeitungen gelesen habe, daß da Leute enthauptet wurden, die überhaupt nichts angestellt haben – bloß weil sie gegen die Nazis gewesen waren. Dann war es nicht mehr zum Aushalten. Zuerst habe ich mir noch gesagt: Du kannst nichts dafür. Du gar nichts, du hast nur getan, was von dir verlangt wurde, so schnell wie möglich und ohne Pfusch. Aber es wurde immer schlimmer, nachts, wenn ich schlafen wollte –« Er brach ab, starrte auf den Tisch, auf dem er seine Unterlagen ausgebreitet hatte, Berge von Unterlagen. »Es waren auch wirklich abscheuliche Burschen dabei, hundsgemeine Mörder – und ich bin heute noch der Meinung, daß sie den Tod verdient haben.«
»Und die würden Sie heute wieder hinrichten?«
»Nie mehr«, versicherte er. »Keinen einzigen. Nicht ich und auch keiner mehr aus meiner Familie. Ich garantiere Ihnen, daß ich der letzte Reichhart bin, der so etwas gemacht hat, ob nun die Todesstrafe wieder kommt oder nicht.«
»Heißt das, daß Sie gegen die Todesstrafe sind?«
Er schwieg, er wollte nicht bejahen, auch nicht verneinen. Er betrachtete das Problem nicht von übergeordneter Warte, sondern aus der Sicht seiner eigenen Misere, seiner Selbstvorwürfe und auch der Mißachtung, in der er leben mußte. »Sollen doch die Richter künftig ihre Dreckarbeit selbst erledigen«, entgegnete er. »Dann sind sie vielleicht auch etwas … etwas menschlicher.«
Johann Reichharts Antworten kamen nicht so glatt, wie ich sie hier verkürzt wiedergebe, aber dem Sinn nach so lautend. Seit der Mann, der wie ein Einsiedler in einem primitiven Holzhaus lebte, in sein Gewerbe eingetreten war, hatte er gewissermaßen Buch geführt, hatte sich weit mehr für die Verurteilten interessiert, als es die flüchtige, wenn auch für sie tödliche Begegnung, die er mit ihnen hatte, erwarten ließ. Anklageschriften, Abschriften von Urteilen, Zeitungsberichte, Photos, Fahndungsmeldungen waren von ihm gesammelt und sorgfältig geordnet worden. Zusätzlich hatte Reichhart in grobschlächtiger Schrift eine Art Tagebuch geführt.
Erst als es durch die Terrorjustiz des Dritten Reiches zu Massenexekutionen kam, machte er keine Einträge mehr. Es gab ja auch nur kurze Urteilsbegründungen und knappe Vollstreckungsbefehle, und die Namen von fünfunddreißig Menschen, die in Drei-Minuten-Abständen in den Tod gehen, kann sich niemand merken.
Was mir Johann Reichhart erzählte, habe ich in druckreife Form gebracht, ohne ihm dabei die Hand zu führen. Ich habe lediglich Umständlichkeiten und Wiederholungen weggelassen und mit seinem Einverständnis die Kriminalfälle anhand seiner Unterlagen rekonstruiert, ergänzt durch seine mündlichen Mitteilungen.
Sie waren eine Fundgrube.
Und eine Schlangengrube.
Stefan Amberg