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1. Ausgangslage der DSGVO

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„Fehlender Anleitungscharakter und zu geringer Detaillierungsgrad“ waren häufig diskutierte Kritikpunkte an der DSGVO. Beide Faktoren begünstigen Rechtsunsicherheit bezüglich der vorzunehmenden Maßnahmen.

Verordnungen wollen jedoch keine in Reinform anwendbare Checkliste bzw. Roadmap sein. Sie können i.d.R. auch nicht detaillierter gestaltet sein, da eine höhere Ausdetaillierung die erforderliche Flexibilität nach Art, Größe, Risiken etc. der Unternehmen nicht hinreichend ermöglichen würde.

Regulierungen formulieren i.d.R. Motivationen, Ziele und erzeugen damit Organisationspflichten. In Bezug auf die DSGVO können diese wie folgt strukturiert werden:


Abbildung 1: Strukturelle Ziele der DSGVO

Regulatorische Organisationspflichten werden i.d.R. mit Verwaltungsanweisungen oder Papieren der Aufsicht und aufsichtsnahen Gremien weiter interpretiert.

Abbildung 2: Datenschutzregulierungen

Auch dieser Detaillierungsgrad ist für die Arbeitspraxis meist noch nicht ausreichend. Die Erstellung von praktischen auf den konkreten Anwendungsfall operationalisierten Organisationsmodellen ist erforderlich. Funktionierende Lösungen sollten insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

 •Berücksichtigung der Denk- und Organisationsstrukturen des Unternehmens

 •Berücksichtigung der Arbeitskultur und der Prozessdisziplin

 •Befähigung relevanter Akteure zur Durchführung der ihnen auferlegten Maßnahmen.

Datenschutz mit bewährten Methoden des Risikomanagements

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